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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Das Argument, es entspreche der allgemeinen Erfahrung, dass die verfügte Dauer der Entziehung der Lenkberechtigung die Mindestdauer für die Herbeiführung der Änderung der Sinnesart des Lenkers sei, ist eine Leerformel und nicht nachvollziehbar; dieser Begründungsmangel ist wesentlich.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998110243.X02Im RIS seit
24.05.2001