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90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG 1997 §25;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass der Umstand, dass es - insbesondere was die Eignung, Gewöhnung hervorzurufen, betrifft - wesentlich gefährlichere Suchtmittel gibt als jene, auf die sich die Straftaten des Beschwerdeführers bezogen haben, letztlich auch Einfluss auf die Verwerflichkeit der Straftaten und damit auf die Entziehungsdauer hat (Hinweis E 2000/05/23, 2000/11/0047).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000110200.X03Im RIS seit
08.11.2001