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90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG 1997 §25;Rechtssatz
Die Behörde hat im Rahmen der bei der Festsetzung der Entziehungsdauer anzustellenden Prognose, wann der Beschwedeführer die Verkehrszuverlässigkeit wiedererlangen werde, sich nicht an den "Strafzumessungskriterien des VStG und subsidiär der StPO zu orientieren". Maßgebend sind dafür allein die im § 7 Abs. 5 FSG 1997 genannten Wertungskriterien (siehe dazu u.a. die hg. Erkenntnisse vom 24. August 1999, Zl. 99/11/0216, und vom 20. September 2001, Zl. 2001/11/0119).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001110196.X02Im RIS seit
17.04.2002