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90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG 1997 §24 Abs4 idF 2002/I/065;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/11/0162Rechtssatz
Unter Zugrundelegung des aus § 17 Abs. 1 zweiter Satz FSG-GV 1997 ableitbaren Maßstabes ist es rechtswidrig, auf anlässlich (nur) eines Vorfalles begangene Übertretungen von Verkehrsvorschriften den Vorwurf der mangelnden Bereitschaft zur Verkehrsanpassung zu gründen, wenn den Übertretungen nur geringes Gewicht zukommt und die Übertretungen mit dem sonstigen Verhalten des Betreffenden im Widerspruch stehen (Hier: Der Betreffende weist keine Vorstrafen auf). In einem derartigen Fall ist der Verdacht, ihm fehle die Bereitschaft zur Verkehrsanpassung, nicht begründet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002110103.X04Im RIS seit
15.09.2003Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008