Entscheidungen zu § 3 Abs. 1 ErbStG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 211-240 von 588

RS Vwgh 1999/3/4 98/16/0196

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/16/0255 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0026 E 30. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Bei § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG handelt es sich um einen an einen wirtschaftlichen Vorgang anknüpfenden, der wirtschaftlic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.03.1999

RS Vwgh 1999/3/4 98/16/0196

Index: 20/08 Urheberrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;ErbStG §3 Abs1 Z2;UrhG §78; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/16/0255
Rechtssatz: In Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise kann von einer Schenkung oder freigebigen Zuwendung nicht gesprochen werden, wenn der Gewinn eines Mobiltelefo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.03.1999

RS Vwgh 1999/3/4 98/16/0196

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/16/0255
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH können zwar Preisausschreiben und Quizveranstaltungen zu freigebigen Zuwendungen führen, jedoch liegt eine solche freigebige Zuwendung nur vor, wenn es auf eine Leistung (Gegenleistung) des bereicherten Teiles nicht ankommt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.03.1999

RS Vwgh 1999/3/4 98/16/0196

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/16/0255 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0026 E 30. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Bei § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG handelt es sich um einen an einen wirtschaftlichen Vorgang anknüpfenden, der wirtschaftlic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.03.1999

RS Vwgh 1999/3/4 98/16/0196

Index: 20/08 Urheberrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;ErbStG §3 Abs1 Z2;UrhG §78; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/16/0255
Rechtssatz: In Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise kann von einer Schenkung oder freigebigen Zuwendung nicht gesprochen werden, wenn der Gewinn eines Mobiltelefo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.03.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1998/12/17 96/16/0241

Die Beschwerdeführerin schloß mit ihrer Cousine am 13. November 1995 einen "Kaufvertrag" über 9/224 Anteile an der Liegenschaft EZ. 235, KG Krems, wobei sie einen mit einem anteiligen Einheitswert von S 38.491,11 bewerteten Liegenschaftsanteil um einen Kaufpreis von S 10.000,-- erwarb. Die Abgabenbehörde erster Instanz schrieb der Beschwerdeführerin in der Folge mit Bescheid vom 20. Februar 1996 Schenkungssteuer für jenen Betrag vor, um den der Einheitswert den Kaufpreis des Gr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/12/17 96/16/0241

Die Beschwerdeführerin schloß mit ihrer Cousine am 13. November 1995 einen "Kaufvertrag" über 9/224 Anteile an der Liegenschaft EZ. 235, KG Krems, wobei sie einen mit einem anteiligen Einheitswert von S 38.491,11 bewerteten Liegenschaftsanteil um einen Kaufpreis von S 10.000,-- erwarb. Die Abgabenbehörde erster Instanz schrieb der Beschwerdeführerin in der Folge mit Bescheid vom 20. Februar 1996 Schenkungssteuer für jenen Betrag vor, um den der Einheitswert den Kaufpreis des Gr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.1998

RS Vwgh 1998/12/17 96/16/0241

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Für eine objektive Bereicherung ist allein ausschlaggebend, dass eine Erhöhung des Vermögensbestandes beim Bedachten eintritt; ob die Vermögenserhöhung (hier wurde ein schon vorhandener Liegenschaftsanteil vergrößert) auch zu einem Einkommenszuwachs führte, ist ohne Belang. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1998

RS Vwgh 1998/12/17 96/16/0241

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Auch bei gemischt freigebigen Zuwendungen (hier Erwerb eines Liegenschaftsanteiles zu einem den Einheitswert unterschreitenden Kaufpreis) muss der Zuwendende den Willen haben, den Bedachten auf seine Kosten zu bereichern; dieser Bereicherungswille kann von der Abgabenbehörde aus dem Sachverhalt erschlossen werden. European Cas... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1998

RS Vwgh 1998/12/17 96/16/0241

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0140 E 14. April 1986 VwSlg 6104 F/1986 RS 2 Stammrechtssatz Eine freigebige Zuwendung liegt vor, wenn a) die Zuwendung unter Lebenden erfolgt, b) der Bedachte auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird und sich der Bereicherung nicht bewußt ist (andernfalls aber würde eine gleichfalls steuerpflichtige Schenkung im bürgerli... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1998

RS Vwgh 1998/12/17 96/16/0241

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Aus den Umständen des Einzelfalles, zu welchen das Vorliegen eines krassen Missverhältnisses der beiderseitigen Leistungen gehört, lässt sich der Schenkungswille erschließen. Dies gilt insb bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen, bei welchen eine Verschleierung der teilweisen Schenkungsabsicht möglich ist. European Case Law ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1998

RS Vwgh 1998/12/17 96/16/0241

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Bereicherungswille ist bei Zuwendungen unter Angehörigen zu vermuten, weil Familienbande Gestaltungen nahelegen, zu denen gegenüber Fremden üblicherweise kein Anlaß besteht (Hinweis E 12.7.1990, 89/16/0088; E 8.2.1990, 89/16/0180; E 14.5.1992, 91/16/0012). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996160... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1998

RS Vwgh 1998/12/17 96/16/0241

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Für eine objektive Bereicherung ist allein ausschlaggebend, dass eine Erhöhung des Vermögensbestandes beim Bedachten eintritt; ob die Vermögenserhöhung (hier wurde ein schon vorhandener Liegenschaftsanteil vergrößert) auch zu einem Einkommenszuwachs führte, ist ohne Belang. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1998

RS Vwgh 1998/12/17 96/16/0241

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Auch bei gemischt freigebigen Zuwendungen (hier Erwerb eines Liegenschaftsanteiles zu einem den Einheitswert unterschreitenden Kaufpreis) muss der Zuwendende den Willen haben, den Bedachten auf seine Kosten zu bereichern; dieser Bereicherungswille kann von der Abgabenbehörde aus dem Sachverhalt erschlossen werden. European Cas... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1998

RS Vwgh 1998/12/17 96/16/0241

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Aus den Umständen des Einzelfalles, zu welchen das Vorliegen eines krassen Missverhältnisses der beiderseitigen Leistungen gehört, lässt sich der Schenkungswille erschließen. Dies gilt insb bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen, bei welchen eine Verschleierung der teilweisen Schenkungsabsicht möglich ist. European Case Law ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1998

RS Vwgh 1998/12/17 96/16/0241

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0140 E 14. April 1986 VwSlg 6104 F/1986 RS 2 Stammrechtssatz Eine freigebige Zuwendung liegt vor, wenn a) die Zuwendung unter Lebenden erfolgt, b) der Bedachte auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird und sich der Bereicherung nicht bewußt ist (andernfalls aber würde eine gleichfalls steuerpflichtige Schenkung im bürgerli... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1998

RS Vwgh 1998/12/17 96/16/0241

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Bereicherungswille ist bei Zuwendungen unter Angehörigen zu vermuten, weil Familienbande Gestaltungen nahelegen, zu denen gegenüber Fremden üblicherweise kein Anlaß besteht (Hinweis E 12.7.1990, 89/16/0088; E 8.2.1990, 89/16/0180; E 14.5.1992, 91/16/0012). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996160... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/25 96/16/0280

Mit Bescheid vom 7. September 1992 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Salzburg dem Beschwerdeführer auf Grund des Erwerbes von Todes wegen nach dem am 26. Mai 1991 bei einem Flugunfall verstorbenen Bruder (Erblasser) ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von S 2,333.670,-- die Erbschaftssteuer gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig mit S 536.081,-- vor. Die Bemessungsgrundlage errechnete sich aus einem anteiligen Reinnachlaß laut Verlassenschaftsakt in der Höhe von S... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/25 96/16/0280

Mit Bescheid vom 7. September 1992 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Salzburg dem Beschwerdeführer auf Grund des Erwerbes von Todes wegen nach dem am 26. Mai 1991 bei einem Flugunfall verstorbenen Bruder (Erblasser) ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von S 2,333.670,-- die Erbschaftssteuer gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig mit S 536.081,-- vor. Die Bemessungsgrundlage errechnete sich aus einem anteiligen Reinnachlaß laut Verlassenschaftsakt in der Höhe von S... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.09.1997

RS Vwgh 1997/9/25 96/16/0280

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §531;ABGB §938;ErbStG §1 Abs1 Z1;ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §20 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei einer Schenkung iSd bürgerlichen Rechts entscheidet allein der Parteiwille, was geschenkt wird (Hinweis E 24.5.1991, 89/16/0068; E 21.10.1982, 81/15/0059 - 0061). Dies kann auch eine erst anzuschaff... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.1997

RS Vwgh 1997/9/25 96/16/0280

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §531;ABGB §938;ErbStG §1 Abs1 Z1;ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §20 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei einer Schenkung iSd bürgerlichen Rechts entscheidet allein der Parteiwille, was geschenkt wird (Hinweis E 24.5.1991, 89/16/0068; E 21.10.1982, 81/15/0059 - 0061). Dies kann auch eine erst anzuschaff... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/8/19 96/16/0148

Die beiden beschwerdeführenden Ehegatten unterfertigten am 18. April 1994 eine als "Schenkungsvertrag" bezeichnete Urkunde. Im § 1 der Urkunde wurde festgehalten, daß die Zweitbeschwerdeführerin Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ NN8 Grundbuch R war. Weiters wurde festgestellt, daß der Erstbeschwerdeführer zu 133/5325-Anteilen Eigentümer der EZ NN3 Grundbuch R war. § 2 der Vertragsurkunde lautet: "§ 2 Schenkung Bereits vor Unterfertigung dieses Vertrages hat DU ihren Hälfteantei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.08.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/8/19 96/16/0148

Die beiden beschwerdeführenden Ehegatten unterfertigten am 18. April 1994 eine als "Schenkungsvertrag" bezeichnete Urkunde. Im § 1 der Urkunde wurde festgehalten, daß die Zweitbeschwerdeführerin Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ NN8 Grundbuch R war. Weiters wurde festgestellt, daß der Erstbeschwerdeführer zu 133/5325-Anteilen Eigentümer der EZ NN3 Grundbuch R war. § 2 der Vertragsurkunde lautet: "§ 2 Schenkung Bereits vor Unterfertigung dieses Vertrages hat DU ihren Hälfteantei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.08.1997

RS Vwgh 1997/8/19 96/16/0148

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §915;ABGB §942;ErbStG §3 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/16/0149
Rechtssatz: Die Auffassung, unentgeltliche Geschäfte seien iSd § 915 ABGB ausschließlich nach der Willenstheorie auszulegen, erscheint überholt. Vielmehr ist auch fü... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.08.1997

RS Vwgh 1997/8/19 96/16/0148

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/16/0149
Rechtssatz: Die rechtliche Anknüpfung im Verkehrsteuerrecht (hier einerseits § 3 Abs 1 Z 1 ErbStG und andererseits § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987) beschränkt sich im allgemeinen a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.08.1997

RS Vwgh 1997/8/19 96/16/0148

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §696;ABGB §915;ABGB §942;ErbStG §3 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/16/0149
Rechtssatz: Unter "bedungen" ist keineswegs eine förmliche Bedingung iSd § 696 ABGB, sondern vielmehr eine rechtsges... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.08.1997

RS Vwgh 1997/8/19 96/16/0148

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §915;ABGB §942;ErbStG §3 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/16/0149
Rechtssatz: Die Auffassung, unentgeltliche Geschäfte seien iSd § 915 ABGB ausschließlich nach der Willenstheorie auszulegen, erscheint überholt. Vielmehr ist auch fü... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.08.1997

RS Vwgh 1997/8/19 96/16/0148

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/16/0149
Rechtssatz: Die rechtliche Anknüpfung im Verkehrsteuerrecht (hier einerseits § 3 Abs 1 Z 1 ErbStG und andererseits § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987) beschränkt sich im allgemeinen a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.08.1997

RS Vwgh 1997/8/19 96/16/0148

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §696;ABGB §915;ABGB §942;ErbStG §3 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/16/0149
Rechtssatz: Unter "bedungen" ist keineswegs eine förmliche Bedingung iSd § 696 ABGB, sondern vielmehr eine rechtsges... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.08.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/6/26 96/16/0236

Mit einer undatierten Vereinbarung, deren Unterschriften bezüglich ihrer Echtheit am 16. Dezember 1993 von der Fürstlich Liechtensteinischen Landgerichtskanzlei Vaduz beglaubigt wurden, räumten die beiden Söhne der Beschwerdeführerin dieser hinsichtlich des gesamten auf der Liegenschaft EZ nn1, GB A, Grundstück nn2/53 befindlichen Wohnhauses das lebenslange und unentgeltliche Wohnrecht (Fruchtgenußrecht) samt Gartenbenützung ein, wobei die grundbücherliche Sicherstellung vorgesehen wu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.06.1997

Entscheidungen 211-240 von 588

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