RS Vwgh 1997/8/19 96/16/0148

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Veröffentlicht am 19.08.1997
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §21 Abs1;
ErbStG §3 Abs1 Z1;
GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/16/0149

Rechtssatz

Die rechtliche Anknüpfung im Verkehrsteuerrecht (hier einerseits § 3 Abs 1 Z 1 ErbStG und andererseits § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987) beschränkt sich im allgemeinen auf die grundsätzliche Tatbestandsbildung und läßt ansonsten Raum auch für eine wirtschaftliche Betrachtungsweise (Hinweis Doralt/Ruppe, Steuerrecht II/3 199).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996160148.X01

Im RIS seit

15.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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