RS Vwgh 1998/12/17 96/16/0241

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Veröffentlicht am 17.12.1998
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §3 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Für eine objektive Bereicherung ist allein ausschlaggebend, dass eine Erhöhung des Vermögensbestandes beim Bedachten eintritt; ob die Vermögenserhöhung (hier wurde ein schon vorhandener Liegenschaftsanteil vergrößert) auch zu einem Einkommenszuwachs führte, ist ohne Belang.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996160241.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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