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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §3 Abs1 Z2;Rechtssatz
Auch bei gemischt freigebigen Zuwendungen (hier Erwerb eines Liegenschaftsanteiles zu einem den Einheitswert unterschreitenden Kaufpreis) muss der Zuwendende den Willen haben, den Bedachten auf seine Kosten zu bereichern; dieser Bereicherungswille kann von der Abgabenbehörde aus dem Sachverhalt erschlossen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996160241.X02Im RIS seit
20.11.2000