RS Vwgh 1998/12/17 96/16/0241

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Veröffentlicht am 17.12.1998
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §3 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Der Bereicherungswille ist bei Zuwendungen unter Angehörigen zu vermuten, weil Familienbande Gestaltungen nahelegen, zu denen gegenüber Fremden üblicherweise kein Anlaß besteht (Hinweis E 12.7.1990, 89/16/0088; E 8.2.1990, 89/16/0180; E 14.5.1992, 91/16/0012).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996160241.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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