Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Bereicherungswille iSd § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG ist gegeben, wenn der Zuwendende sich bewusst ist, dass er eine freiwillige, unentgeltliche Zuwendung macht, die zu seinen Lasten geht und den Empfänger bereichert. Dieser Bereicherungswille braucht allerdings kein unbedingter sein, es genügt, dass der Zuwendende eine Bereicherung des Empfängers bejaht ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;ErbStG §19 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Beim gemeinen Wert handelt es sich um eine fiktive Größe, die mit Hilfe der Preisschätzung zu ermitteln ist, und zwar ausgehend von einem objektiven Maßstab (Hinweis E 4.11.1994, 94/16/0156; E 25.4.1996, 95/16/0011). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:200... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;ErbStG §19 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Wird eine mit einem Veranstalter ohne entsprechende Stornoversicherung abgeschlossene Reise unter Privaten zu einem unter dem aufgewendeten Betrag liegenden Einstandspreis abgegeben, so stellt sich eine solche Konstellation zweifellos als ungewöhnlich dar; solche ungewöhnlichen Verhältnisse sind ab... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0026 E 30. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Bei § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG handelt es sich um einen an einen wirtschaftlichen Vorgang anknüpfenden, der wirtschaftlichen Betrachtungsweise iSd § 21 Abs 1 BAO zugänglichen Tatbestand (Hinweis E 14.4.1986, 84/15/0140). ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;ErbStG §19 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die von Lechner, Der gemeine Wert - Zweifelsfragen der Inhaltsbestimmung, ÖStZ 1985, 88, vertretene Auffassung, es handle sich beim gemeinen Wert um den Preis, den der Bereicherte selbst bei Veräußerung der erhaltenen Waren oder Leistungen im gewöhnlichen, "nicht-kommerziellen" Geschäftsverkehr erz... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Es handelt sich beim Kaufpreis für die von den Teilnehmern eines Gewinnspiels beim Abgabepflichtigen oder den seiner Einkaufsorganisation angehörenden Handelsunternehmen erworbenen Waren nicht um eine Gegenleistung für die zugewendeten "Traumreisen". Mit dem jeweiligen, im Übrigen weit unter dem Wert der jeweiligen Reise gelegenen Mindestkaufpreis vo... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/16/0030 E 4. November 1994 RS 3 Stammrechtssatz Eine freigebige Zuwendung gemäß § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG liegt nur vor, wenn es auf eine Leistung (Gegenleistung) des bereicherten Teiles nicht ankommt (Hinweis E 27.9.1990, 89/16/0214). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Bereicherungswille iSd § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG ist gegeben, wenn der Zuwendende sich bewusst ist, dass er eine freiwillige, unentgeltliche Zuwendung macht, die zu seinen Lasten geht und den Empfänger bereichert. Dieser Bereicherungswille braucht allerdings kein unbedingter sein, es genügt, dass der Zuwendende eine Bereicherung des Empfängers bejaht ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;ErbStG §19 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Beim gemeinen Wert handelt es sich um eine fiktive Größe, die mit Hilfe der Preisschätzung zu ermitteln ist, und zwar ausgehend von einem objektiven Maßstab (Hinweis E 4.11.1994, 94/16/0156; E 25.4.1996, 95/16/0011). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:200... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;ErbStG §19 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Wird eine mit einem Veranstalter ohne entsprechende Stornoversicherung abgeschlossene Reise unter Privaten zu einem unter dem aufgewendeten Betrag liegenden Einstandspreis abgegeben, so stellt sich eine solche Konstellation zweifellos als ungewöhnlich dar; solche ungewöhnlichen Verhältnisse sind ab... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0026 E 30. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Bei § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG handelt es sich um einen an einen wirtschaftlichen Vorgang anknüpfenden, der wirtschaftlichen Betrachtungsweise iSd § 21 Abs 1 BAO zugänglichen Tatbestand (Hinweis E 14.4.1986, 84/15/0140). ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;ErbStG §19 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die von Lechner, Der gemeine Wert - Zweifelsfragen der Inhaltsbestimmung, ÖStZ 1985, 88, vertretene Auffassung, es handle sich beim gemeinen Wert um den Preis, den der Bereicherte selbst bei Veräußerung der erhaltenen Waren oder Leistungen im gewöhnlichen, "nicht-kommerziellen" Geschäftsverkehr erz... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Es handelt sich beim Kaufpreis für die von den Teilnehmern eines Gewinnspiels beim Abgabepflichtigen oder den seiner Einkaufsorganisation angehörenden Handelsunternehmen erworbenen Waren nicht um eine Gegenleistung für die zugewendeten "Traumreisen". Mit dem jeweiligen, im Übrigen weit unter dem Wert der jeweiligen Reise gelegenen Mindestkaufpreis vo... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin errichtete mit ihren Eltern Adolf und Maria Fürntrath am 17. Dezember 1996 in Form eines Notariatsaktes einen Übergabsvertrag, der auszugsweise folgenden Inhalt hat: "Übergabsvertrag Erstens: Die Ehegatten Herr Adolf und Frau Maria Fürntrath sind gleichteilige Miteigentümer der Liegenschaft Einlagezahl 147 Grundbuch 64310 Pittermannviertl mit den Grundstücken 425/1 landwirtschaftliche Nutzfläche und 425/2 Baufläche (Gebäude) - sonstige (Platz) im Katas... mehr lesen...
Mit zwei undatierten Schenkungsverträgen, deren Unterschriften am 7. Februar 1997 bzw. 12. Februar 1997 notariell beglaubigt wurden und die dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz (im Folgenden kurz: Finanzamt) am 14. Februar 1997 angezeigt wurden, trafen die Beschwerdeführerin (als Geschenknehmerin) und ihre Tochter CS (als Geschenkgeberin) eine Vereinbarung dahin, dass diverse in den Verträgen näher bezeichneten Liegenschaftsanteile der Geschenkgeberin auf die Geschenk... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin errichtete mit ihren Eltern Adolf und Maria Fürntrath am 17. Dezember 1996 in Form eines Notariatsaktes einen Übergabsvertrag, der auszugsweise folgenden Inhalt hat: "Übergabsvertrag Erstens: Die Ehegatten Herr Adolf und Frau Maria Fürntrath sind gleichteilige Miteigentümer der Liegenschaft Einlagezahl 147 Grundbuch 64310 Pittermannviertl mit den Grundstücken 425/1 landwirtschaftliche Nutzfläche und 425/2 Baufläche (Gebäude) - sonstige (Platz) im Katas... mehr lesen...
Mit zwei undatierten Schenkungsverträgen, deren Unterschriften am 7. Februar 1997 bzw. 12. Februar 1997 notariell beglaubigt wurden und die dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz (im Folgenden kurz: Finanzamt) am 14. Februar 1997 angezeigt wurden, trafen die Beschwerdeführerin (als Geschenknehmerin) und ihre Tochter CS (als Geschenkgeberin) eine Vereinbarung dahin, dass diverse in den Verträgen näher bezeichneten Liegenschaftsanteile der Geschenkgeberin auf die Geschenk... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nach herrschender bürgerlich-rechtlicher Lehre und Judikatur ist für eine Schenkung die Schenkungsabsicht begriffswesentlich, worunter man die Absicht einer unentgeltlichen, dh auf keine Gegenleistung bezogenen, freiwilligen Leistung versteht (Hinweis Schubert in Rummel, ABGB I/2 Rz 4 zu § 938... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Frage, ob überhaupt und in welchem Umfang eine Schenkung vorliegt, ist ausschließlich nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen zu beurteilen (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 4d zu § 3 ErbStG)... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1422;ABGB §1423;ABGB §469;BAO §167 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Es entspricht durchaus den Erfahrungen des täglichen Lebens, dass eine rechtlich nicht gebildete Person, die Bankschulden ihrer Tochter auf eine Art und Weise begleicht, die juristisch gem § 1422, § 1423 ABGB zur... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §167 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Es ist an der Tagesordnung, dass auch Geschäftsleute in rechtlichen Dingen vollkommen uninformiert sind und dann, wenn sie sich aus Sparsamkeit nicht rechtsfreundlicher Beratung oder Vertretung bedienen, sondern selbst unter Verwendung von Mustern Vertragstexte formulieren, umständliche und ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §914;ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall wurden nicht zwei isoliert von einander zu behandelnde Rechtsgeschäfte (Erwerb der Liegenschaftshälfte der Mutter mit Gegenleistung der Übernahme der Passiva und daneben Erwerb der Liegenschaftshälfte des Vaters ohne Gegenleistung) geschlossen, sondern vielmehr ein ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nach herrschender bürgerlich-rechtlicher Lehre und Judikatur ist für eine Schenkung die Schenkungsabsicht begriffswesentlich, worunter man die Absicht einer unentgeltlichen, dh auf keine Gegenleistung bezogenen, freiwilligen Leistung versteht (Hinweis Schubert in Rummel, ABGB I/2 Rz 4 zu § 938... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Frage, ob überhaupt und in welchem Umfang eine Schenkung vorliegt, ist ausschließlich nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen zu beurteilen (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 4d zu § 3 ErbStG)... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1422;ABGB §1423;ABGB §469;BAO §167 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Es entspricht durchaus den Erfahrungen des täglichen Lebens, dass eine rechtlich nicht gebildete Person, die Bankschulden ihrer Tochter auf eine Art und Weise begleicht, die juristisch gem § 1422, § 1423 ABGB zur... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §167 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Es ist an der Tagesordnung, dass auch Geschäftsleute in rechtlichen Dingen vollkommen uninformiert sind und dann, wenn sie sich aus Sparsamkeit nicht rechtsfreundlicher Beratung oder Vertretung bedienen, sondern selbst unter Verwendung von Mustern Vertragstexte formulieren, umständliche und ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §914;ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall wurden nicht zwei isoliert von einander zu behandelnde Rechtsgeschäfte (Erwerb der Liegenschaftshälfte der Mutter mit Gegenleistung der Übernahme der Passiva und daneben Erwerb der Liegenschaftshälfte des Vaters ohne Gegenleistung) geschlossen, sondern vielmehr ein ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 26. Mai 1997 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Innsbruck dem Beschwerdeführer für die von ihm an B gegebenen Geldzuwendungen von insgesamt S 529.737,-- die Schenkungssteuer in der Höhe von S 105.646,-- vor. In der Berufung brachte der Beschwerdeführer vor, es habe keine Schenkung stattgefunden, jede "andere Zuwendungsart" sei für die Abgabenbehörde "irrelevant". Er sehe nicht ein, dass der "Schenker" auch noch Schenkungssteuer zahlen sollte, e... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 26. Mai 1997 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Innsbruck dem Beschwerdeführer für die von ihm an B gegebenen Geldzuwendungen von insgesamt S 529.737,-- die Schenkungssteuer in der Höhe von S 105.646,-- vor. In der Berufung brachte der Beschwerdeführer vor, es habe keine Schenkung stattgefunden, jede "andere Zuwendungsart" sei für die Abgabenbehörde "irrelevant". Er sehe nicht ein, dass der "Schenker" auch noch Schenkungssteuer zahlen sollte, e... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Für die Bereicherung im Vermögen des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden nach § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG ist es in subjektiver Hinsicht erforderlich, dass der Zuwendende den einseitigen Willen hat, den Bedachten auf seine Kosten zu bereichern, das heißt diesem unentgeltlich etwas zuzuwenden. Beim Zuwendenden muss somit der Wille zu berei... mehr lesen...