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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1422;Rechtssatz
Es entspricht durchaus den Erfahrungen des täglichen Lebens, dass eine rechtlich nicht gebildete Person, die Bankschulden ihrer Tochter auf eine Art und Weise begleicht, die juristisch gem § 1422, § 1423 ABGB zur Forderungseinlösung im Wege einer so genannten cessio legis samt Hypothekenerwerb führt (Hinweis Reischauer in Rummel ABGB II/2 Rz 12 zu § 1422 ABGB), die rechtliche Bedeutung einer derartigen Transaktion nicht erfasst und daher, wenn sie danach auch die betreffenden Liegenschaften übernimmt, von einem unbelasteten Erwerb ausgeht, wiewohl sie in Wahrheit durch den Liegenschaftserwerb und bis zum Forderungsverzicht eine forderungsbekleidete Eigentümerhypothek und ab dem Forderungsverzicht eine forderungsentkleidete Eigentümerhypothek erworben hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999160233.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
11.03.2019