RS Vwgh 2000/4/27 99/16/0249

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Veröffentlicht am 27.04.2000
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §3 Abs1 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/16/0030 E 4. November 1994 RS 3

Stammrechtssatz

Eine freigebige Zuwendung gemäß § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG liegt nur vor, wenn es auf eine Leistung (Gegenleistung) des bereicherten Teiles nicht ankommt (Hinweis E 27.9.1990, 89/16/0214).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999160249.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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