RS Vwgh 2000/4/27 99/16/0249

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Veröffentlicht am 27.04.2000
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Index

32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §10 Abs2;
ErbStG §19 Abs1;
ErbStG §3 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Beim gemeinen Wert handelt es sich um eine fiktive Größe, die mit Hilfe der Preisschätzung zu ermitteln ist, und zwar ausgehend von einem objektiven Maßstab (Hinweis E 4.11.1994, 94/16/0156; E 25.4.1996, 95/16/0011).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999160249.X05

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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