RS Vwgh 1992/5/14 91/16/0012

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Veröffentlicht am 14.05.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §167 Abs2;
ErbStG §3 Abs1 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/08 89/16/0180 5

Stammrechtssatz

Im geschäftlichen Verkehr spricht die Vermutung gegen die Freigebigkeit einer Zuwendung, weil im Wirtschaftsleben davon ausgegangen werden kann, daß im Verhältnis zweier unabhängiger Vertragspartner keine Leistungsverpflichtung ohne eine entsprechende Gegenleistung eingegangen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160012.X02

Im RIS seit

14.05.1992

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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