Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/02/08 89/16/0180 5Stammrechtssatz
Im geschäftlichen Verkehr spricht die Vermutung gegen die Freigebigkeit einer Zuwendung, weil im Wirtschaftsleben davon ausgegangen werden kann, daß im Verhältnis zweier unabhängiger Vertragspartner keine Leistungsverpflichtung ohne eine entsprechende Gegenleistung eingegangen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991160012.X02Im RIS seit
14.05.1992Zuletzt aktualisiert am
03.11.2010