Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde Schenkungssteuer in der Höhe von EUR 307.152,68 fest. Die Beschwerdeführerin begründet ihren Antrag, ihrer gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, damit, "zwingende öffentliche Interessen, die der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehen, sind nicht zu erkennen: Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch den Verwaltungsgerichtshof bewirk... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Schenkungssteuer - Die Beschwerdeführerin (Privatstiftung) begründet ihren Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung damit, dass zwingende öffentliche Interessen, die der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehen, nicht zu erkennen seien. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ... mehr lesen...
Mit einem Dienstbarkeitsvertrag vom 27. August 2001 räumte Josef R., Lebensgefährte der Beschwerdeführerin, dieser das lebenslange Wohnungsrecht an einer bestimmt bezeichneten Wohnung in dem auf der Liegenschaft EZ 160 Grundbuch Erl befindlichen Gebäude unentgeltlich ein. Die Beschwerdeführerin erklärte in der Urkunde die Annahme dieser Rechtseinräumung. Mit einem weiteren Dienstbarkeitsvertrag ebenfalls vom 27. August 2001 räumte Josef R der Beschwerdeführerin an einem näher bez... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;GrEStG 1987 §17;
Rechtssatz: Das ErbStG kennt - anders als § 17 GrEStG - keinen Tatbestand, wonach die einvernehmliche Aufhebung des Rechtsgeschäftes zur Erstattung der Steuer führt (Hinweis E 26.6.1997, 96/16/0236, 0237). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2003160008.X02 Im RIS seit 24.06.2003 mehr lesen...
Am 24. Februar und 14. Mai 1992 langten beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Innsbruck (im folgenden kurz: Finanzamt) Mitteilungen der Austria Collegialität Österreichische VersicherungsAG (vom 20. Februar 1992) und der Donau Allgemeine VersicherungsAG (vom 12. Mai 1992) ein, wonach auf Grund zweier Lebensversicherungsverträge auf Ableben zufolge des Todes des Versicherungsnehmers N (am 9. Jänner 1992) Versicherungsleistungen von S 199.086,-- bzw. S 258.858,-- an die Besc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §200 Abs1;ErbStG §27;
Rechtssatz: § 27 ErbStG ist geltendes und anwendbares Recht (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar II, 2106 Abs 2). Die vorläufige Abgabenfestsetzung nach dieser Gesetzesstelle dient dazu, die Abgabe möglichst rasch und vor der genauen Ermittlung des Sachverhaltes festsetzen zu können (Hinweis E 17. Dezember 1992, 91/... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Alleinerbin nach ihrem am 24. März 1993 verstorbenen Ehegatten Karl C. Im Inventar der Verlassenschaft war unter den Aktiven unter anderem eine im Alleineigentum des Erblassers befindliche Liegenschaft mit einem Einheitswert von S 279.000,-- enthalten. Unter den Passiven wurden "Leistungen" der Beschwerdeführerin "zur Errichtung des Hauses mit Garage" im Betrag von S 250.000,-- ausgewiesen. In den Akten erliegt ein Schreiben des Beschwerdevertreters an den G... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §260 Abs2;BAO §270;BAO §284;ErbStG;
Rechtssatz: Mündliche Verhandlungen iSd § 284 BAO sind nur im Verfahren vor dem Berufungssenat (vgl § 270 BAO) vorgesehen. Die Entscheidung über Berufungen obliegt dem Berufungssenat jedoch nur in den im § 260 Abs 2 BAO taxativ aufgezählten Fällen; da dort Berufungen gegen Erbschaftssteuerbeschei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und seine Mutter (Miterbin) waren Erben nach dem am 22. September 1986 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorbenen Dr. Ernst B. Nach Abgabe unbedingter Erbserklärungen durch die gesetzlichen Erben, die mit Beschluß des Bezirksgerichtes vom 23. Februar 1987 angenommen wurden, schlossen die Erben am 17. Oktober 1988 ein "Erbteilungs-Übereinkommen", wonach der Beschwerdeführer aus dem Nachlaß die in einem Depot erliegenden Wertpapiere mit einem ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §208 Abs2;ErbStG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/08/30 95/16/0098 7 Stammrechtssatz Wird ein der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer unterliegender Erwerbsvorgang nicht ordnungsgemäß der Abgabenbehörde angezeigt, so beginnt die Verjährung des Rechtes zur Festsetzung dieser Abgabe gemäß § 208 Abs 2 BAO nicht vor Abla... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und ihr Sohn Dr. Manfred B. waren Erben nach dem am 22. September 1986 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorbenen Dr. Ernst B. Nach Abgabe der Erbserklärungen durch die gesetzlichen Erben und Annahme der Erbserklärungen mit Beschluß des Bezirksgerichtes L. vom 23. Februar 1987, 1 A nnn/86, schlossen die Erben am 17. Oktober 1988 ein "Erbteilungsübereinkommen", wonach die Beschwerdeführerin aus dem Nachlaß verschiedene Bankguthaben sowie ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §198;BAO §20;BAO §236 Abs1;ErbStG;
Rechtssatz: Hat ein Bescheid die Bemessung der Erbschaftsteuer zum Inhalt, so wird bei einem derartigen Abgabenbescheid ausschließlich die zwingenden Bestimmungen des Erbschaftssteuergesetzes und Schenkungssteuergesetzes anzuwenden. Für Billigkeitsmaßnahmen ist demgegenüber bei der Vorschreibung d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §208 Abs2;ErbStG;VwRallg;
Rechtssatz: Wird ein der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer unterliegender Erwerbsvorgang nicht ordnungsgemäß der Abgabenbehörde angezeigt, so beginnt die Verjährung des Rechtes zur Festsetzung dieser Abgabe gemäß § 208 Abs 2 BAO nicht vor Ablauf des Jahres, in dem die Abg... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 7. September 1988 trat der Kommanditist der im Abtretungsvertrag näher bezeichneten KG D mit Wirkung vom Beginn des 31. Oktober 1988 seinen Gesellschaftsanteil zuzüglich dazugehörigem Saldo auf dem Verrechnungskonto dem Beschwerdeführer, einem weiteren Kommanditisten dieser KG, um den Abtretungspreis von S 90.000,-- ab. Mit einem weiteren Notariatsakt vom 7. September 1988 wurde ein Treuhandvertrag errichtet, in dem die Vertragsparteien (abtretender Kommanditist a... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ErbStG;GebG 1957 §15 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/16/0270 E 31. Mai 1995
Rechtssatz: Erkennbarer Sinn der Regelung des § 15 Abs 3 GebG ist in bezug auf die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer, die Belastung desselben Rechtsvorganges mit dieser Steuer und der Rechtsgebühr zu vermeiden; diese ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist die Witwe nach dem am 23. Juli 1985 verstorbenen R. Im eidesstättigen Vermögensbekenntnis wurde unter den Aktiven eine Position "Schallplatten S 200.000,--" ausgewiesen. Mit einem Bescheid vom 6. Februar 1986 setzte das Finanzamt die Erbschaftssteuer zunächst ausgehend von den Angaben im Vermögensbekenntnis fest. Nachdem dem Finanzamt zur Kenntnis gelangt war, daß die Schallplattensammlung von der Republik Österreich (Österreichische Nationalbibliothek) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §260 Abs2;BAO §299 Abs3;ErbStG §27;
Rechtssatz: Dem Berufungssenat obliegt die Entscheidung über Berufungen allein in den im § 260 Abs 2 BAO taxativ angeführten Fällen. In der genannten Bestimmung sind Berufungen gegen Erbschaftsteuerbescheide nicht enthalten. Bei der durch den angefochtenen Bescheid aufgehobenen Berufungsentscheid... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Ernst ... (in der Folge: Erblasser) sei Eigentümer einer Liegenschaft (mit Haus, Garten und Bauflächen) in Wien gewesen. Mit dem als "Zeitrentenvertrag" bezeichneten Vertrag vom 3. Dezember 1982 habe er dieses Eigentum den Ehegatten W... (in der Folge: Übernehmer) je zur Hälfte übertragen. Abgesehen von einem zu bezahlen gewesenen Geldbetrag hätten sich die Übernehmer verpflichtet, dem Erblasser ab 1. Deze... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §200 Abs3;ErbStG §27;
Rechtssatz: Die vorläufige Abgabenfestsetzung nach § 27 ErbStG dient dazu, die Abgabe möglichst rasch und vor der genauen Ermittlung des Sachverhaltes festsetzen zu können (Hinweis Doralt-Ruppe, Grundriß des österreichischen Steuerrechts, Band II 2, Wien 1988, S 210 Mitte). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §200 Abs3;ErbStG §27;
Rechtssatz: In § 27 ErbStG ist festgelegt, daß im Bereiche der in diesem Gesetze geregelten Abgaben der der Steuererklärung entsprechende Betrag zunächst vom Finanzamt vorläufig festzusetzen ist. Es liegt dieser Bestimmung der Gedanke zugrunde, daß die Steuer immer dann, wenn sie aus irgendwelche... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §200 Abs1;BAO §200 Abs3;ErbStG §27;
Rechtssatz: Wie sich schon aus dem Wortlaut des § 200 Abs 1 BAO, insbesondere aus dem Hinweis auf die "Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens" ergibt, ist das Rechtsinstitut der vorläufigen Abgabenfestsetzung nicht dazu bestimmt, der Behörde vorerst die Ermittlung des Sachverhaltes zu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56 impl;BAO §200 Abs1;BAO §200 Abs2;BAO §200 Abs3;BAO §251;ErbStG §27;
Rechtssatz: Endgültige Bescheide können gegenüber dem vorläufigen Bescheid inhaltliche Änderungen aufweisen. Es besteht keine innere Bindung. Auch in Bereichen, in denen keine Ungewißheit bestand, kann eine geänderte Auffassung, Beurte... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Juli 1990 hat das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (FA) dem Beschwerdeführer die Erbschaftssteuer für den Erwerb von Todes wegen nach seinem Vater, dessen Nachlaß ihm mit Einantwortungsurkunde vom 28. März 1990 eingeantwortet worden war, vorgeschrieben. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung, in der der Beschwerdeführer ausschließlich verfassungsrechtliche Bedenken geltend machte, hat die belangte Behörde als unbegründet abgewiesen. Der Verfas... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/09/10 AW 90/17/0022 1 Stammrechtssatz Stattgebung - Auftrag zur Vorlage von Kalkulationsgrundlagen - Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes berechtigt der Umstand, daß öffentliche Interessen am Vollzug einer behördlichen Maßnahme bestehen, nicht ohne weiteres schon zu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/08/03 AW 90/16/0018 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Erbschaftssteuer - Mutmaßungen über den voraussichtlichen Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bleiben bei der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung außer Betracht (Hinweis E 15.9.1952, 957/52). ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Schenkungssteuer - Von zwingenden öff Interessen iSd § 30 Abs 2 VwGG kann in Abgabensachen nur dann gesprochen werden, wenn durch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die Einbringung der Abgaben selbst gefährdet oder erschwert erscheint; der Umstand, daß die Einbringung der Abgabenschuldigkeit a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/03/05 AW 89/16/0039 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Grunderwerbsteuer - Von zwingenden öffentlichen Interessen iS des § 30 Abs 2 VwGG kann (nur) gesprochen werden, wenn die konkrete interessenlage öffentliche Rücksichten berührt, die einen umgehenden Vollzug des angefochtenen Besch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Erbschaftssteuer - Mutmaßungen über den voraussichtlichen Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bleiben bei der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung außer Betracht (Hinweis E 15.9.1952, 957/52). Schlagworte Entscheidung über den Anspruch European Cas... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §309;ABGB §312;ABGB §431;ABGB §943;ErbStG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0006 E 3. September 1987 VwSlg 6239 F/1987 RS 2 Stammrechtssatz Bei Liegenschaften stellt die Übergabe einer einverleibungsfähigen Schenkungsurkunde noch nicht die Ausführung der Schenkung dar. Ebensowenig stellt die Unterfertigung eines... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §309;ABGB §312;ABGB §431;ABGB §943;ErbStG;
Rechtssatz: Bei Liegenschaften stellt die Übergabe einer einverleibungsfähigen Schenkungsurkunde noch nicht die Ausführung der Schenkung dar. Ebensowenig stellt die Unterfertigung eines Kaufvertrages eine Besitzübertragung dar. Notwendig ist gleichfalls die Übergabe der Sache... mehr lesen...