Die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann F G waren Gesellschafter und Geschäftsführer der F G GmbH. Unbestritten ist, dass die Gesellschaft im Juli 2000 einen Kredit aufnahm, für den sich F G als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB verpflichtete. Auf Grund der Pfandurkunde vom 11. August 2000 verpfändeten F G und die Beschwerdeführerin eine ihnen jeweils zur Hälfte gehörende Liegenschaft und F G weitere in seinem Eigentum stehende Liegenschaften zur Sicherstellung aller Forderu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §5 Abs1;BewG 1955 §5 Abs2;BewG 1955 §6 Abs1;BewG 1955 §6 Abs2;ErbStG §19;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2006/16/0036
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2006/16/0032 E 7. September 2006
Rechtssatz: Lasten, die vom Eintritt einer aufschiebenden Bedin... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde Schenkungssteuer in der Höhe von EUR 307.152,68 fest. Die Beschwerdeführerin begründet ihren Antrag, ihrer gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, damit, "zwingende öffentliche Interessen, die der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehen, sind nicht zu erkennen: Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch den Verwaltungsgerichtshof bewirk... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Schenkungssteuer - Die Beschwerdeführerin (Privatstiftung) begründet ihren Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung damit, dass zwingende öffentliche Interessen, die der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehen, nicht zu erkennen seien. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ... mehr lesen...
Mit Übergabsvertrag vom 6. Juni 2001 übergaben die Ehegatten Johann und Franziska H. ihrem Sohn, dem Beschwerdeführer, den den Übergebern je zur Hälfte gehörigen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb; auf den übergebenen Liegenschaften befand sich auch ein Wohn- und Wirtschaftsgebäude. Als Gegenleistung wurden ein Übergabspreis von S 600.000,-- sowie verschiedene Wohnungs- und Ausgedingsrechte vereinbart. In Punkt 13. des Übergabsvertrages wurde "für die Gebührenbemessung" festgeste... mehr lesen...
Mit einem Dienstbarkeitsvertrag vom 27. August 2001 räumte Josef R., Lebensgefährte der Beschwerdeführerin, dieser das lebenslange Wohnungsrecht an einer bestimmt bezeichneten Wohnung in dem auf der Liegenschaft EZ 160 Grundbuch Erl befindlichen Gebäude unentgeltlich ein. Die Beschwerdeführerin erklärte in der Urkunde die Annahme dieser Rechtseinräumung. Mit einem weiteren Dienstbarkeitsvertrag ebenfalls vom 27. August 2001 räumte Josef R der Beschwerdeführerin an einem näher bez... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;GrEStG 1987 §17;
Rechtssatz: Das ErbStG kennt - anders als § 17 GrEStG - keinen Tatbestand, wonach die einvernehmliche Aufhebung des Rechtsgeschäftes zur Erstattung der Steuer führt (Hinweis E 26.6.1997, 96/16/0236, 0237). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2003160008.X02 Im RIS seit 24.06.2003 mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 24. August 2000 übertrug der Ehegatte der Beschwerdeführerin schenkungsweise an die Beschwerdeführerin die ideelle Hälfte der Liegenschaft EZ 1576 GB 63291 Weinitzen, bestehend aus den Grundstücken Nr. 1693 und 1696/3, wobei im Vertrag darauf hingewiesen wurde, dass sich auf der Liegenschaft der Rohbau eines Hauses befindet. Als Übergabs- und Übernahmstermin wurde der Tag der Vertragsunterfertigung vereinbart. Mit Note vom 18. Oktober 2000 teilten die Re... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §21 Abs1 Z2;BewG 1955 §51;BewG 1955 §53 Abs1;ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §18;ErbStG §19;
Rechtssatz: Die Bebauung eines Grundstückes stellt gemäß § 21 Abs. 1 Z 2 BewG iVm den §§ 51 und 53 Abs. 1 BewG einen Grund für eine Artfortschreibung dar. Demzufolge muss gemäß § 19 Abs. 3 ErbStG auf den Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld ein besonderer Einheit... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. September 1992 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Salzburg der Beschwerdeführerin auf Grund des Erwerbes von Todes wegen nach dem am 26. Mai 1991 bei einem Flugunfall verstorbenen Sohn (Erblasser) ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von S 2,561.660,-- die Erbschaftssteuer gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig mit S 614.798,-- vor. Die Bemessungsgrundlage errechnete sich aus einem anteiligen Reinnachlaß laut Verlassenschaftsakt in der Höhe von S... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. September 1992 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Salzburg dem Beschwerdeführer auf Grund des Erwerbes von Todes wegen nach dem am 26. Mai 1991 bei einem Flugunfall verstorbenen Bruder (Erblasser) ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von S 2,333.670,-- die Erbschaftssteuer gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig mit S 536.081,-- vor. Die Bemessungsgrundlage errechnete sich aus einem anteiligen Reinnachlaß laut Verlassenschaftsakt in der Höhe von S... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §19;ErbStG §20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/09 92/16/0190 5 Stammrechtssatz Dem Betrag, mit dem die wirkliche Zuteilung des Pflichtteils erfolgte, kommt für die Frage der nach § 20 Abs 6 ErbStG abzuziehenden Verbindlichkeiten keine Bedeutung zu. Der dem Pflichtteilsberechtigten ausbezahlte Mehrbetrag hat § 786 Satz 2 AB... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z7;ErbStG §19;
Rechtssatz: Ist Vermögen seinerzeit von Eltern an Kinder teils entgeltlich, teils unentgeltlich übergegangen, so kommt die Abgabenfreiheit beim Rückfall nur für jenen Teil des Vermögens in Betracht, der seinerzeit unentgeltlich an die Kinder übergegangen ist. Dabei ist festzustellen, in welchem Verhältnis bei der früheren gemischten Schenkung, nach s... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §19;
Rechtssatz: Ob für den Abgabepflichtigen als Rechtsnachfolger des Erblassers eine zivilrechtliche Verpflichtung bestanden hat, mit dem später aus der Veräußerung einer Liegenschaft erhaltenen Geldbetrag ein "Ersatzgrundstück" zu erwerben und darauf ein Haus zu bauen, ist für den Umfang und die Bewertung des Nachlaßvermögens ohne Bedeutung.... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Alleinerbin nach ihrem am 24. März 1993 verstorbenen Ehegatten Karl C. Im Inventar der Verlassenschaft war unter den Aktiven unter anderem eine im Alleineigentum des Erblassers befindliche Liegenschaft mit einem Einheitswert von S 279.000,-- enthalten. Unter den Passiven wurden "Leistungen" der Beschwerdeführerin "zur Errichtung des Hauses mit Garage" im Betrag von S 250.000,-- ausgewiesen. In den Akten erliegt ein Schreiben des Beschwerdevertreters an den G... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §802;BAO §116 Abs2;BAO §167 Abs2;ErbStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/16 88/16/0235 2 Stammrechtssatz Die Abgabenbehörde ist an die in einem Beschluß des Gerichtes ausgewiesenen Werte des Reinnachlasses im Sinn des § 116 Abs 2 BAO schon deswegen nicht gebunden,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §260 Abs2;BAO §270;BAO §284;ErbStG;
Rechtssatz: Mündliche Verhandlungen iSd § 284 BAO sind nur im Verfahren vor dem Berufungssenat (vgl § 270 BAO) vorgesehen. Die Entscheidung über Berufungen obliegt dem Berufungssenat jedoch nur in den im § 260 Abs 2 BAO taxativ aufgezählten Fällen; da dort Berufungen gegen Erbschaftssteuerbeschei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und seine Mutter (Miterbin) waren Erben nach dem am 22. September 1986 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorbenen Dr. Ernst B. Nach Abgabe unbedingter Erbserklärungen durch die gesetzlichen Erben, die mit Beschluß des Bezirksgerichtes vom 23. Februar 1987 angenommen wurden, schlossen die Erben am 17. Oktober 1988 ein "Erbteilungs-Übereinkommen", wonach der Beschwerdeführer aus dem Nachlaß die in einem Depot erliegenden Wertpapiere mit einem ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §208 Abs2;ErbStG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/08/30 95/16/0098 7 Stammrechtssatz Wird ein der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer unterliegender Erwerbsvorgang nicht ordnungsgemäß der Abgabenbehörde angezeigt, so beginnt die Verjährung des Rechtes zur Festsetzung dieser Abgabe gemäß § 208 Abs 2 BAO nicht vor Abla... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und ihr Sohn Dr. Manfred B. waren Erben nach dem am 22. September 1986 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorbenen Dr. Ernst B. Nach Abgabe der Erbserklärungen durch die gesetzlichen Erben und Annahme der Erbserklärungen mit Beschluß des Bezirksgerichtes L. vom 23. Februar 1987, 1 A nnn/86, schlossen die Erben am 17. Oktober 1988 ein "Erbteilungsübereinkommen", wonach die Beschwerdeführerin aus dem Nachlaß verschiedene Bankguthaben sowie ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §198;BAO §20;BAO §236 Abs1;ErbStG;
Rechtssatz: Hat ein Bescheid die Bemessung der Erbschaftsteuer zum Inhalt, so wird bei einem derartigen Abgabenbescheid ausschließlich die zwingenden Bestimmungen des Erbschaftssteuergesetzes und Schenkungssteuergesetzes anzuwenden. Für Billigkeitsmaßnahmen ist demgegenüber bei der Vorschreibung d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §208 Abs2;ErbStG;VwRallg;
Rechtssatz: Wird ein der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer unterliegender Erwerbsvorgang nicht ordnungsgemäß der Abgabenbehörde angezeigt, so beginnt die Verjährung des Rechtes zur Festsetzung dieser Abgabe gemäß § 208 Abs 2 BAO nicht vor Ablauf des Jahres, in dem die Abg... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 7. September 1988 trat der Kommanditist der im Abtretungsvertrag näher bezeichneten KG D mit Wirkung vom Beginn des 31. Oktober 1988 seinen Gesellschaftsanteil zuzüglich dazugehörigem Saldo auf dem Verrechnungskonto dem Beschwerdeführer, einem weiteren Kommanditisten dieser KG, um den Abtretungspreis von S 90.000,-- ab. Mit einem weiteren Notariatsakt vom 7. September 1988 wurde ein Treuhandvertrag errichtet, in dem die Vertragsparteien (abtretender Kommanditist a... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ErbStG;GebG 1957 §15 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/16/0270 E 31. Mai 1995
Rechtssatz: Erkennbarer Sinn der Regelung des § 15 Abs 3 GebG ist in bezug auf die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer, die Belastung desselben Rechtsvorganges mit dieser Steuer und der Rechtsgebühr zu vermeiden; diese ... mehr lesen...
Die am 30. Oktober 1984 verstorbene Erna H hatte in ihrem am 27. Jänner 1977 errichteten Testament ihren Bruder, Erich M, zum alleinigen Erben bestimmt. Erich M gab am 12. Februar 1985 zum Nachlaß der Erna H eine unbedingte Erbserklärung ab, worauf ihm mit Beschluß des zuständigen Bezirksgerichtes vom selben Tag die Besorgung und Verwaltung der Verlassenschaft hinsichtlich einiger sich in dieser befindlicher Vermögenswerte (ein Girokonto, drei Sparbücher) übertragen wurde. Am 10. Juli... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §802;BAO §116 Abs2;BAO §167 Abs2;BAO §303 Abs4;ErbStG §19;VwRallg;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde ist an die in einem Beschluß des Gerichtes ausgewiesenen Werte des Reinnachlasses im Sinn des § 116 Abs 2 BAO schon deswegen nicht gebunden, weil es sich h... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war mit einem Anteil von 2/3 Erbin nach ihrem am 13. Mai 1982 verstorbenen Ehegatten Dkfm.Dr. B., einem Wirtschaftstreuhänder. Weiterer Erbe zu 1/3 war der erblasserische Sohn Rene B., während der Sohn Peter B. auf den Pflichtteil gesetzt worden war. Nach Erlassung eines an die Beschwerdeführerin gerichteten vorläufigen Bescheides wurde eine abgabenbehördliche Prüfung vorgenommen. Bei der Ermittlung der Summe der Teilwerte aller Wirtschaftsgüter, die zum Tod... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht36 Wirtschaftstreuhänder
Norm: BewG 1955 §12;ErbStG §19;WTBO §45;
Rechtssatz: Der Firmenwert eines Wirtschaftstreuhandunternehmens wird in bestimmten Prozentsätzen des durchschnittlichen Umatzes der letzten Jahre ermittelt (Hinweis E 28.11.1980, 2676/80). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992160190.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern36 Wirtschaftstreuhänder
Norm: ErbStG §19;WTBO §45;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zählt zu den bei der Bemessung der Erbschaftssteuer beachtlichen Wirtschaftgütern der Firmenwert nur dann, wenn er gegen Entgelt erworben oder durch besondere Aufwendungen geschaffen worden ist, oder wenn sich über den Firmenwert bei Unternehmungen bestimmter Art ein... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §786;ErbStG §12 Abs1 Z1 litb;ErbStG §18;ErbStG §19;ErbStG §20 Abs6;
Rechtssatz: Dem Betrag, mit dem die wirkliche Zuteilung des Pflichtteils erfolgte, kommt für die Frage der nach § 20 Abs 6 ErbStG abzuziehenden Verbindlichkeiten keine Bedeutung zu. Der dem Pflichtteilsberechtigten ausbezahlte Mehrbetrag hat § 786 Satz 2 ABGB zu... mehr lesen...