Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Eine Inländerin, die u.a. Eigentümerin einer bebauten Liegenschaft in Wien (mit einem zuletzt festgestellt gewesenen Einheitswert von S 722.000,--) gewesen war, war am 9. Mai 1989 gestorben. Im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung war ein Reinnachlaß (Aktiva: S 743.499,82 einschließlich der mit dem genannten Einheitswert bewerteten Liegenschaft; Passiva: S 730.854,88 ohne 1. die Gebühren des Sachverständigen He... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;BewG 1955 §19;ErbStG §13 Abs2;ErbStG §19; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1993, 307;
Rechtssatz: Die Einheitswerte bebauter Grundstücke machen erfahrungsgemäß in der Regel nur einen Bruchteil des Verkehrswertes aus (Hinweis Doralt-Ruppe, Grundriß des österreichischen Steuerrechts, Band II2, Wien 1988, S 29). ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Juli 1990 hat das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (FA) dem Beschwerdeführer die Erbschaftssteuer für den Erwerb von Todes wegen nach seinem Vater, dessen Nachlaß ihm mit Einantwortungsurkunde vom 28. März 1990 eingeantwortet worden war, vorgeschrieben. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung, in der der Beschwerdeführer ausschließlich verfassungsrechtliche Bedenken geltend machte, hat die belangte Behörde als unbegründet abgewiesen. Der Verfas... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde entgegen dem Begehren der Beschwerdeführerin deren lebenslanges Fruchtgenußrecht an zwei Geschäftslokalen in einem Gebäude als sonstiges Vermögen gemäß § 69 Abs. 1 Z. 2 BewG mit dem Kapitalwert gemäß § 16 BewG und ohne Berücksichtigung des Einheitswertes des betreffenden Grundstückes in Ansatz gebracht. Die Beschwerdeführerin erachtet sich durch diesen Bescheid in ihren Rechten verletzt... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/03 Steuern vom Vermögen32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §298;ABGB §481;BewG 1955 §16;BewG 1955 §51 Abs2;BewG 1955 §69 Abs1 Z2;ErbStG §19;VermStG §4 Abs1;
Rechtssatz: Fruchtgenuß an einem Grundstück (einer Liegenschaft) ist ungeachtet der Erwerbungsart gem § 481 ABGB kein grundbuchsgleiches Recht gem § 51 Abs 2 BewG. Seine Bewertung erfolgt ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/09/10 AW 90/17/0022 1 Stammrechtssatz Stattgebung - Auftrag zur Vorlage von Kalkulationsgrundlagen - Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes berechtigt der Umstand, daß öffentliche Interessen am Vollzug einer behördlichen Maßnahme bestehen, nicht ohne weiteres schon zu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/08/03 AW 90/16/0018 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Erbschaftssteuer - Mutmaßungen über den voraussichtlichen Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bleiben bei der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung außer Betracht (Hinweis E 15.9.1952, 957/52). ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Schenkungssteuer - Von zwingenden öff Interessen iSd § 30 Abs 2 VwGG kann in Abgabensachen nur dann gesprochen werden, wenn durch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die Einbringung der Abgaben selbst gefährdet oder erschwert erscheint; der Umstand, daß die Einbringung der Abgabenschuldigkeit a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/03/05 AW 89/16/0039 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Grunderwerbsteuer - Von zwingenden öffentlichen Interessen iS des § 30 Abs 2 VwGG kann (nur) gesprochen werden, wenn die konkrete interessenlage öffentliche Rücksichten berührt, die einen umgehenden Vollzug des angefochtenen Besch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Erbschaftssteuer - Mutmaßungen über den voraussichtlichen Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bleiben bei der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung außer Betracht (Hinweis E 15.9.1952, 957/52). Schlagworte Entscheidung über den Anspruch European Cas... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Der Beschwerdeführer war Komplementär, seine Eltern und zwei weitere physische Personen waren Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft (in der Folge: KG) gewesen. Der betreffende Gesellschaftsanteil der am 17. Oktober 1913 geborenen Mutter des Beschwerdeführers hatte 11,666 % und der seines am 8. April 1900 geborenen Vaters 30 % betragen. Die Eltern des Beschwerdeführers hatten mit ihm am 30. August ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;ErbStG §19;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/16/0089
Besprechung in:
ÖStZ 1991, 562;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob eine Bereicherung bzw ein Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt oder nicht, hat die Gegenüberstellung der gemeine... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;BewG 1955 §26;ErbStG §19; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 245; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0094 E 28. Juni 1989 RS 2 Stammrechtssatz Bei der Bewertung des Nachlasses sind ausländische Grundstücke nicht mit dem (ausländischen) Einheitswert, sondern mit dem Verkehrswert (gemeiner Wert) zum Ansatz zu bringen (Hinweis E 20.... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;BewG 1955 §26;ErbStG §19; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 224;
Rechtssatz: Bei der Bewertung des Nachlasses sind ausländische Grundstücke nicht mit dem (ausländischen) Einheitswert, sondern mit dem Verkehrswert (gemeiner Wert) zum Ansatz zu bringen (Hinweis E 20.4.1989, 88/16/0045). European Case Law Ident... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §1 Abs2 idF 1972/447;ErbStG §18;ErbStG §19; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 222;
Rechtssatz: Für die Bewertung von Wertpapieren und Anteilen ist in Durchrechnung des allgemeinen Grundsatzes des § 18 ErbStG der in § 71 Abs 2 BewG festgelegte Stichtag maßgebend. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §19; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 249;
Rechtssatz: Hat die Erblasserin mit einem zu Lebzeiten abgeschlossenen Kaufvertrag, dessen Rechtswirksamkeit von der Erteilung bestimmter behördlicher Bewilligungen (Baubewilligung, Betriebsstättengenehmigung) an den Käufer aufschiebend bedingt war, einen Grundstücksanteil veräußert, und sind diese Bewilligungen ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht39/03 Doppelbesteuerung
Norm: BewG 1955 §1 Abs2;BewG 1955 §26;DBAbk BRD 1955 ErbSt Art3 Abs1;DBAbk BRD 1955 ErbSt Art7;ErbStG §19;ErbStG §6 Abs1;ErbStG §6 Abs2;ErbStG §6 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 334;
Rechtssatz: Wenn Ö für Vermögensübergänge von Todes wegen oder für Schenkungen unter Lebenden, an denen kein Inländer iSd ErbStG beteiligt ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2;ErbStG §19;
Rechtssatz: Die vereinbarte - reine - Adoptionsverpflichtung als solche bzw die vereinbarte Verpflichtung zur Erbseinsetzung der zu adoptierenden Personen sind nicht bewertbar, weil sie nicht unter dem Begriff "Wirtschaftsgüter" fallen. Der Begriff "Wirtschaftsgüter" umfaßt nur das, was im wirtschaftlichen Verkehr (dh bei einer hypothetis... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §309;ABGB §312;ABGB §431;ABGB §943;ErbStG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0006 E 3. September 1987 VwSlg 6239 F/1987 RS 2 Stammrechtssatz Bei Liegenschaften stellt die Übergabe einer einverleibungsfähigen Schenkungsurkunde noch nicht die Ausführung der Schenkung dar. Ebensowenig stellt die Unterfertigung eines... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z7;ErbStG §19;
Rechtssatz: Ist Vermögen seinerzeit von den Eltern an die Kinder teils entgeltlich, teils unentgeltlich übergegangen, so ist die Gegenüberstellung der gemeinen Werte von Leistung und Gegenleistung nur für die Frage von Bedeutung, ob eine Bereicherung vorliegt oder nicht. Für die Berechnung der Steuer sind hingegen Leistung und Gegenleistung ausschlie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §309;ABGB §312;ABGB §431;ABGB §943;ErbStG;
Rechtssatz: Bei Liegenschaften stellt die Übergabe einer einverleibungsfähigen Schenkungsurkunde noch nicht die Ausführung der Schenkung dar. Ebensowenig stellt die Unterfertigung eines Kaufvertrages eine Besitzübertragung dar. Notwendig ist gleichfalls die Übergabe der Sache... mehr lesen...