RS Vwgh 1995/1/18 93/01/0870

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Veröffentlicht am 18.01.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

VwRallg;
WaffG 1986 §12 Abs1;

Rechtssatz

Der Begriff der "öffentlichen Sicherheit" in § 12 Abs 1 WaffG ist in einem weiten Sinn zu verstehen und erfaßt nicht nur die Gefährdung der Sicherheit an einem öffentlichen Ort, sondern auch die Gefährdung der Sicherheit in einer Privatwohnung (Hinweis E 13.5.1981, 81/01/0027, 0028).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 öffentliche Sicherheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993010870.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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