RS Vwgh 1995/11/7 94/20/0326

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Veröffentlicht am 07.11.1995
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

StGB §80;
WaffG 1986 §12 Abs1;

Rechtssatz

Fahrlässige Handlungen (hier: die Verurteilung gem § 80 StGB - fahrlässige Tötung) sind als Tatsachen gem § 12 Abs 1 WaffenG in die Wertung einzubeziehen, da unter mißbräuchlicher Verwendung (iSd "zweckwidrigen Verwendung") auch Handlungen umfaßt sind, die auf der Außerachtlassung der im Umgang mit Waffen gebotenen Sorgfalt beruhen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994200326.X02

Im RIS seit

25.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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