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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1986 §12 Abs1;Rechtssatz
Aus dem unbefugten Führen einer Waffe kann noch nicht darauf geschlossen werden, daß die Gefahr einer mißbräuchlichen Verwendung von Waffen iSd § 12 Abs 1 WaffG besteht. Es müßten vielmehr für eine derartige Annahme weitere Umstände hinzutreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993011539.X01Im RIS seit
25.04.2001