1 Strittig ist die Frage, ob der Bund mit der (damaligen) Heeresforstverwaltung Allentsteig (HFVA) als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb in den Jahren 2010 und 2011 der Kommunalsteuer unterliegt. 2 Zum bisherigen Verfahrensgang ist eingangs auf das Erkenntnis vom 27. März 2019, Ra 2018/13/0099 bis 0102, zu verweisen. 3 Hervorzuheben ist aus dem bisherigen Verfahrensgang, dass das Finanzamt mit Bescheiden vom 30. November 2015 und vom 30. November 2016 eine Z... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §3 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/13/0040Ra 2019/13/0041Ra 2019/13/0042 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/13/0089 E 27. März 2008 RS 2 Stammrechtssatz Eine hoheitliche Tätigkeit ist keine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des § 3 KommStG 1993 (vgl. das hg. Erkenntnis vom 13.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §3 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/13/0040Ra 2019/13/0041Ra 2019/13/0042
Rechtssatz: Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist für das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art nicht erforderlich (§ 2 Abs. 1 zweiter Satz KStG 1988; sowie - betreffend Umsatzsteuerrecht - § 2 Abs. 1 dritt... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer handelt es sich um einen Verein, dessen Vereinszweck und Tätigkeitsbereich nach § 2 seiner Satzung die körperliche und geistige Ertüchtigung seiner Mitglieder durch die Pflege und Förderung aller Arten des Körpersports, insbesondere Tennis, sowie die Pflege der Geselligkeit der Vereinsangehörigen ist. Mit Antrag vom 21. Oktober 1999 begehrte der Beschwerdeführer die Rückzahlung von ihm für die Jahre 1994 bis 1999 eingezahlter, näher aufgeschlüsselter Be... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KommStG 1993 §3;UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §2;
Rechtssatz: Von den echten Mitgliedsbeiträgen sind die sogenannten unechten Mitgliedsbeiträge zu unterscheiden. Es sind dies - unabhängig von ihrer Bezeichnung - solche Leistungen eines Mitgliedes, denen eine konkrete Leistung des Vereins an den Beitragszahler gegenübersteht. Die Leistunge... mehr lesen...
Den Gegenstand des Beschwerdefalles bildet die Vorschreibung von Kommunalsteuer aus Vergütungen, die den (bis November 1998) zu 70 % (Hermann S) und zu 30 % (Wolfgang T) an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführern und dem (ab November 1998) zu 100 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführer (Hermann S) im Zeitraum der Jahre 1994 bis 2002 gewährt wurden. Strittig ist einerseits die Frage, ob die von den Gesellschafter-Geschäftsführern ... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993;LAO Tir 1984 §154 Abs1;LAO Tir 1984 §154 Abs2;
Rechtssatz: In der TLAO wie auch im Kommunalsteuergesetz besteht hinsichtlich der streitgegenständlichen Kommunalsteuer ein der Abgabenhinterziehung vergleichbarer Tatbestand nicht. Die gesetzgeberische Wertentscheidung, für die Verkürzung von Kommunalsteuer kein Delikt "Hinter... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist zunächst das hg. Erkenntnis vom 28. Februar 1980, Zl. 520/79, ÖStZB 1980, 287, zu erwähnen. In diesem Erkenntnis vertrat der Verwaltungsgerichtshof im Zusammenhang mit der damals strittigen Frage, ob Straßenbau- und Steinbrucharbeiten eines Bauhofes der Heeres-Land- und Forstwirtschaftsverwaltung Allentsteig für die Hoheitsverwaltung als Eigenverbrauch gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 lit. a UStG 1972 zu werten seien, u.a. die Ansicht, es fehle an F... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §3;
Rechtssatz: Eine hoheitliche Tätigkeit ist keine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des § 3 KommStG 1993 (vgl. das hg. Erkenntnis vom 13. Oktober 1999, Zl. 99/13/0010, VwSlg 7450 F/1999). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2008:2003130089.X02 Im RIS seit 29.04.2008 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde eine von der beschwerdeführenden GmbH erhobene Berufung gegen die mit Bescheid des Stadtmagistrat Innsbruck erfolgte Vorschreibung von Kommunalsteuer für den Zeitraum 1. Jänner 1995 bis 30. September 1999 betreffend die Geschäftsführerbezüge der beiden an der beschwerdeführenden Gesellschaft zu jeweils 50 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer ab. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides vertrat die belangte Behörde ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. Juli 2002 setzte der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde die Kommunalsteuer für die beschwerdeführende GmbH (Beschwerdeführerin) für den Zeitraum 1. Jänner 1996 bis 31. Dezember 2000 mit 92.177,50 EUR fest. Da für diesen Zeitraum lediglich 85.764,05 EUR entrichtet worden seien, setzte er für den zusätzlichen, noch nicht fristgerecht entrichteten Betrag an Kommunalsteuer von 6.413,45 EUR einen Säumniszuschlag in Höhe von 128,30 EUR fest. Die nicht entrich... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark30/02 Finanzausgleich32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;FAG 1993 §15a;FAG 1997 §16;KommStG 1993;LAO Stmk 1963 §1 litc;
Rechtssatz: In Angelegenheiten der bundesgesetzlich geregelten öffentlichen Abgaben, hinsichtlich derer nach den Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes die Regelung der Erhebung und Verwaltung ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH beantragte mit einem als "Rückforderung" bezeichneten Schreiben vom 26. Juni 2000 die Rückerstattung der Lohnsummensteuer bzw. Kommunalsteuer u.a. für die Jahre 1992 bis 1994. Begründend wurde ausgeführt, dass bei einer im Jahr 1996 stattgefundenen Betriebsprüfung vom Prüfer die Ansicht vertreten worden sei, das Gehalt des Geschäftsführers habe zum Teil nicht die Leistungen für die Beschwerdeführerin betroffen, sondern sei dem Einzelunternehmen des Geschäft... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §209 Abs1;KommStG 1993;LAO NÖ 1977 §158 Abs1;
Rechtssatz: Unterbrechungswirkung kommt nur Amtshandlungen einer für die Geltendmachung des Abgabenanspruches sachlich zuständigen Behörde zu (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 23. Jänner 2003, 2002/16/0027). Dass Feststellungen des... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein betreibt einen Golfplatz. Über eine von der mitbeteiligten Partei beim beschwerdeführenden Verein durchgeführte abgabenbehördliche Nachschau betreffend den "Revisionszeitraum 1-12/2001" verfasste das Revisionsorgan ein schriftliches "Revisionsergebnis" vom 22. Mai 2002, welches auch vom steuerlichen Vertreter des beschwerdeführenden Vereins gezeichnet wurde. Darin ist festgehalten, dass das Revisionsergebnis "wegen Nichtabrechnung" von Löhnen und Gehälter... mehr lesen...
Index: E6J32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: 62000CJ0174 Kennemer Golf VORAB;KommStG 1993 §3; Beachte Besprechung in:RFG 1/2007, 31 bis 35;
Rechtssatz: Wenn auch Nichtmitglieder des abgabepflichtigen Vereins Tages- und Wochenkarten oder spezielle Jahreskarten erwerben können, um bestimmte Vereinseinrichtungen (Golfplatz) in Anspruch nehmen zu können, so liegt bereits darin eine unternehme... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. Oktober 1999 wurde der beschwerdeführenden GmbH Kommunalsteuer für die Jahre 1994 bis 1998 vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin mit einem vom 9. November 1999 datierten Schriftsatz Berufung, die vom Magistrat der Stadt Wels mit Bescheid vom 10. November 1999 gemäß § 202 Z. 2 O.ö. Landesabgabenordnung (im Folgenden O.ö. LAO) als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen wurde. Der Kommunalsteuerbescheid sei (gemeinsam mit dem Prüfun... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §1;KommStG 1993;LAO OÖ 1996 §1 Abs2;
Rechtssatz: Die Erhebung der Kommunalsteuer erfolgt durch die Gemeindebehörden nach den Vorschriften der einzelnen Landesabgabenordnungen. Im Beschwerdefall sind auf das Verfahren daher die Bestimmungen der Oberösterreichischen Landesabgabeno... mehr lesen...
Zu dem dem Beschwerdefall zu Grunde liegenden Sachverhalt wird auf die Entscheidungsgründe: des hg. Erkenntnisses vom 20. Februar 2003, 2002/16/0048, hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis, auf das im Sinne des § 43 Abs. 2 letzter Satz VwGG verwiesen wird, hat der Verwaltungsgerichtshof die vorliegende Beschwerde, soweit mit ihr der den gemeindebehördlichen Bescheid über die Einwendungen des Mitbeteiligten gegen den vom Bürgermeister der beschwerdeführenden Gemeinde ausgefertigten Rüc... mehr lesen...
Index: L10011 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art119a Abs5;GdO Bgld 1965 §77;GdO Bgld 1965 §79 Abs3;KommStG 1993;
Rechtssatz: Die Regelung der Verwaltung der Kommunalsteuer und damit des Verfahrens zu ihrer Bemessung und Einhebung - von den im Kommunalsteuergesetz 1993 enthaltenen Verfahrensnormen abg... mehr lesen...
Mit einem an die "Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft für den Betrieb gewerblicher Art Werksküche" adressierten Bescheid vom 13. August 1996 schrieb der Magistrat der Stadt Wien nach § 11 Abs. 3 KommStG 1993 Kommunalsteuer für die in der Betriebsstätte in Wien gewährten Arbeitslöhne für den Zeitraum der Jahre 1994 und 1995 sowie des ersten Halbjahres 1996 unter gleichzeitiger Verhängung eines Säumniszuschlages vor. Der Betrieb der Werksküche durch die beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §3;KStG 1988 §2 Abs1;
Rechtssatz: Nur unentgeltlich erbrachte Leistungen erfüllen den Tatbestand ihres Dienens zur Erzielung von Einnahmen nicht (Hinweis E 28.11.1980, 1709/77); auf das Verhältnis von Einnahmen zu Ausgaben hingegen kommt es nicht an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1999130002.X08 ... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Vorschreibung von Kommunalsteuer für den Zeitraum der Jahre 1994 bis 1997 aus den dem zu 80 %, ab 1996 zu 56 % an der Beschwerdeführerin beteiligten Geschäftsführer gewährten Vergütungen allein im Umfang der Frage strittig, ob die vom Gesellschafter-Geschäftsführer aus der Geschäftsführungstätigkeit bezogenen Vergütungen rechtlich als Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 anzusehen sind. Nach den behördlichen Feststellungen habe der... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §3;KStG 1988 §2 Abs1;
Rechtssatz: Bei tatsächlich erzielten Einnahmen aus einem Werksküchenbetrieb in einer Höhe von S 1,260.000,-- im Jahr kann vom Fehlen der im § 2 Abs 1 Teilstrich 3 KStG 1988 definierten Voraussetzung des Dienens der Einrichtung zur Erzielung von Einnahmen ebenso wenig gesprochen werden wie vom Fehlen der im § 2 Abs 1 Teilstrich ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;KommStG 1993; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0045 E 12. September 2001 RS 1 Stammrechtssatz Die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sieht in einem funktionalen Verständnis des Begriffes der "Eingliederung in den betrieblichen Organismus" diese Eingliederung bereits mit einer kontinuierlichen und über einen längeren... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Vorschreibung von Kommunalsteuer für den Zeitraum der Jahre 1994 bis 1998 aus den dem zu 75 % an der Beschwerdeführerin beteiligten Geschäftsführer gewährten Vergütungen allein im Umfang der Frage strittig, ob die vom Gesellschafter-Geschäftsführer aus der Geschäftsführungstätigkeit bezogenen Vergütungen rechtlich als Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 zu qualifizieren waren. Nach den behördlichen Feststellungen habe der Gesellsc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §47 Abs2;KommStG 1993 §22 Z2;KommStG 1993;
Rechtssatz: Die tatsächlich realisierte Art der Vergütung der Geschäftsführertätigkeit des Mehrheitsgesellschafters - und auf die tatsächlich vorzufindenden Verhältnisse kommt es nach der Judikatur entscheidend an - mit monatlich gleich bleibenden Fixbezügen lässt das Unternehmerwagnis des Gesellschafter-Geschä... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;KommStG 1993;
Rechtssatz: Dass der Geschäftsführer "nur" Auslandsreisen als Aufwendungen seiner Tätigkeit ersetzt erhält, zeigt ein Risiko ins Gewicht fallender Ausgabenschwankungen nicht auf; dass es kein Unternehmerrisiko aus der Geschäftsführungstätigkeit darstellt, wenn der Geschäftsführer seine Sozialversicherungsbeiträge ... mehr lesen...
Index: 30/02 Finanzausgleich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §1;FAG 1993 §15a Abs2;KommStG 1993;
Rechtssatz: Nach § 1 BAO gelten die Bestimmungen der BAO in Angelegenheiten der bundesrechtlich geregelten öffentlichen Abgaben, soweit diese Abgaben durch Abgabenbehörden des Bundes zu erheben sind. Die Kommunalsteuer ist jedoch von der Gemeinde zu erheben ... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführerinnen sind Rechtsnachfolger nach der Post und Telekom Austria AG. Diese wiederum war Rechtsnachfolgerin der Republik Österreich, Post- und Telegraphenverwaltung. In einer an das Finanzamt für Körperschaften gerichteten Eingabe vom 14. Jänner 1998 wurde ausgeführt, die Landeshauptstadt Linz habe der Post und Telekom Austria AG mit Bescheid vom 17. Juli 1997 Kommunalsteuer vorgeschrieben. Der Vorschreibung sei die Lohnsumme der Dienstnehmer im Fernmeldebereich... mehr lesen...