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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Dass der Geschäftsführer "nur" Auslandsreisen als Aufwendungen seiner Tätigkeit ersetzt erhält, zeigt ein Risiko ins Gewicht fallender Ausgabenschwankungen nicht auf; dass es kein Unternehmerrisiko aus der Geschäftsführungstätigkeit darstellt, wenn der Geschäftsführer seine Sozialversicherungsbeiträge selbst trägt, entspricht der Judikatur (Hinweis E 3.8.2000, 2000/15/0097; E 26.4.2000, 99/14/0339; E 30.11.1999, 99/14/0270).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001130045.X03Im RIS seit
25.02.2002