Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KommStG 1993 §3;Rechtssatz
Nur unentgeltlich erbrachte Leistungen erfüllen den Tatbestand ihres Dienens zur Erzielung von Einnahmen nicht (Hinweis E 28.11.1980, 1709/77); auf das Verhältnis von Einnahmen zu Ausgaben hingegen kommt es nicht an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999130002.X08Im RIS seit
05.03.2002Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013