RS Vwgh 1993/7/14 92/03/0080

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.07.1993
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/03/0047 E 8. September 1982 RS 1hier: der Bf macht geltend, daß seine Augenbindehäute gerötet gewesen seien, weil er in der Nacht an seinem Computer gearbeitet habe).

Stammrechtssatz

Alkoholisierungssymptome berechtigen zur Vermutung einer Alkoholbeeinträchtigung, wobei es auf die Ursachen der Symptome nicht ankommt. (Hinweis auf E vom 16.5.1980, 3468/78)

Schlagworte

Alkotest Voraussetzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992030080.X04

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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