Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Rechtssatz
Die Organe der Straßenaufsicht sind gemäß § 97 Abs 5 StVO ohne jede weitere Voraussetzung zur Durchführung einer Lenkerkontrolle oder Fahrzeugkontrolle berechtigt (Hinweis E 28.4.1993, 92/02/0344). Werden bei einer solchen Kontrolle beim Kfz-Lenker Alkoholisierungssymtome festgestellt, so ist die Aufforderung zur Atemalkoholuntersuchung unabhängig von der Beurteilung seines vorangegangenen Fahrverhaltens rechtmäßig.
Schlagworte
Alkotest Verweigerung Alkotest VoraussetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993020070.X01Im RIS seit
12.06.2001