Rechtssatz: Die Entscheidung über ein Ansuchen um Bewilligung von Ausnahmen in einer Kurzparkzone nach § 45 Abs 2 StVO obliegt, sofern die Bestimmung der Kurzparkzone in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde fällt, gem § 94d Z 6 StVO der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich. Zur Entscheidung wäre daher der Gemeinderat der Stadt Salzburg und nicht die Slbg LReg zuständig gewesen (Hinweis E 13.2.1991, 90/03/0184, und Bedachtnahme auf E VfGH 12.10.1991, G 190/91-6) (hier: Berufung gegen Bes... mehr lesen...
Index: L10105 Stadtrecht SalzburgL37065 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Salzburg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art118 Abs2;ParkgebührenG Salzburg 1989 §2 litd;Statut Salzburg 1966 §55 Abs3;StVO 1960 §25 Abs1;StVO 1960 §45 Abs2;StVO 1960 §45 Abs4;StVO 1960 §94d Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/04 91/03/0251 1 Stammrechtssatz Die Entscheidu... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 17. April 1991 wurde der beschwerdeführenden Partei die beantragte straßenpolizeiliche Ausnahmebewilligung von der Parkzeitbeschränkung im Rahmen der Kurzparkzonenregelung zum Parken für 15 KFZ für den gesamten Bereich der Kurzparkzonenregelung in der Stadt Salzburg versagt. Der Bescheid enthält keinerlei Hinweis, ob er im eigenen oder im übertragenen Wirkungsbereich der Stadt erlassen wurde. Gegen diesen Bescheid e... mehr lesen...
Da über das vom Beschwerdeführer an den Magistrat der Stadt Salzburg gerichtete Ansuchen vom 29. November 1990 um Erteilung einer straßenpolizeilichen Ausnahmebewilligung von der Parkzeitbeschränkung im Rahmen der Kurzparkzonenregelung (Hauptgeschäft X-Gasse nn) zur wahlweisen Abstellung von zwei dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeugen nicht entschieden wurde, stellte der Beschwerdeführer an das Amt der Salzburger Landesregierung einen Devolutionsantrag gemäß § 73 Abs. 2 AVG. ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. April 1991 versagte der Bürgermeister der Stadt Salzburg dem Beschwerdeführer gemäß § 45 Abs. 2 StVO die straßenpolizeiliche Ausnahmebewilligung von der Parkzeitbeschränkung im Rahmen der Kurzparkzonenregelung zum Parken eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges im unmittelbaren Nahbereich seines Betriebes in der X-Gasse nn. Der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung gab die Salzburger Landesregierung mit Bescheid vom 1. Juli 1991 keine Folge... mehr lesen...
Index: L10105 Stadtrecht SalzburgL37065 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Salzburg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §73;B-VG Art118 Abs2;ParkgebührenG Salzburg 1989 §2 litd;Statut Salzburg 1966 §55 Abs3;StVO 1960 §25 Abs1;StVO 1960 §45 Abs2;StVO 1960 §45 Abs4;StVO 1960 §94d Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/04 91/03/0251 1
(hier: Devolutions... mehr lesen...
Index: L10105 Stadtrecht SalzburgL37065 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Salzburg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art118 Abs2;ParkgebührenG Salzburg 1989 §2 litd;Statut Salzburg 1966 §55 Abs3;StVO 1960 §25 Abs1;StVO 1960 §45 Abs2;StVO 1960 §45 Abs4;StVO 1960 §94d Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/04 91/03/0251 1 Stammrechtssatz Die Entscheidu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 19. September 1988 um 07.25 Uhr in Wien 3, Fasangasse 9 als Lenker mit dem Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen ..... in einer deutlich beschilderten Halteverbotszone mit dem Zusatz: Mo-Fr (werkt.) von 06.00 Uhr bis 08.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr, gehalten". Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO 1960 begangen. Über ihn wurde eine... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1;B-VG Art18 Abs2;B-VG Art89 Abs2;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §52 Z13b;StVO 1960 §94d Z4;StVO 1960 §94f Abs1 litb;VwRallg;
Rechtssatz: Abgesehen davon, daß der Bf nicht angibt, die Vertreter welcher vor der Erlassung der gegenständlichen Verordnung anzuhörenden Stellen nicht angehört w... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 19. September 1988 um 07.25 Uhr in Wien 3, Fasangasse 9 als Lenker mit dem Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen ..... in einer deutlich beschilderten Halteverbotszone mit dem Zusatz: Mo-Fr (werkt.) von 06.00 Uhr bis 08.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr, gehalten". Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO 1960 begangen. Über ihn wurde eine... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1;B-VG Art18 Abs2;B-VG Art89 Abs2;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §52 Z13b;StVO 1960 §94d Z4;StVO 1960 §94f Abs1 litb;VwRallg;
Rechtssatz: Abgesehen davon, daß der Bf nicht angibt, die Vertreter welcher vor der Erlassung der gegenständlichen Verordnung anzuhörenden Stellen nicht angehört w... mehr lesen...
Nach der Lage des Beschwerdefalles käme die beantragte Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre (§ 30 Abs. 2 VwGG). Gemäß § 30 Abs. 3 VwGG hat im Falle der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die Behörde den Vollzug des angefochtenen Verwaltungsaktes aufzuschieben. Aus diesen Bestimmungen des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985 erhellt, daß nur B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §13 Abs3;StVO 1960;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Gebrauchserlaubnis und straßenpolizeiliche Bewilligung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der erstinstanzliche Bescheid hinsichtlich seines Punktes 1 (Zurückweisung eines Ansuchens gemäß § 13 Abs 3 AVG) behoben, hinsichtlich der übrigen Punkte (Abw... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen der Beschwerdeführerin sei mit Bescheid "des Bürgermeisters des Magistrates der Landeshauptstadt Klagenfurt" vom 19. Dezember 1990 festgestellt worden, daß die Beschwerdeführerin "aufgrund der Tatsache, daß Antragsteller und Zulassungsbesitzer nicht ein und dieselbe Person sind", nicht zu jenem Personenkreis gehöre, der im Sinne des § 45 Abs. 4 StVO in den Genuß einer Bewilligung zum Parken in den sogenannten "Grünen Zonen" kommen könne. Gegen diesen Bescheid habe ... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der mit 25. Juli 1991 datierten, am 26. Juli 1991 zur Post gegebenen Beschwerde stellte der Beschwerdeführer am 8. August 1990 an die Stadtgemeinde Bruck an der Mur (dort eingelangt am 9. August 1990) einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung hinsichtlich einer bestimmten Halteverbotszone in einer bestimmten Gemeindestraße. Mit Schreiben vom 4. März 1991 sei er benachrichtigt worden, daß der Bauausschuß sein Anliegen abgelehnt habe. Diese (vom Bürgerm... mehr lesen...
Index: L10102 Stadtrecht Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art118 Abs3 Z4;B-VG Art132;Statut Klagenfurt 1967 §30 Abs1;StVO 1960 §94d;VwGG §27;
Rechtssatz: Gemäß § 30 Abs 1 des Klagenfurter Stadtrechtes, LGBl 1967/58, ist der Gemeinderat das oberste Organ in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbe... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art118 Abs3 Z4;B-VG Art132;StVO 1960 §45;StVO 1960 §94d Z4;StVO 1960 §94d Z6;VwGG §27;
Rechtssatz: Gemäß § 94d Z 6 StVO fällt die Bewilligung von Ausnahmen im Sinne des § 45 StVO von den nach § 94d Z 4 StVO erlassenen Beschränkungen und Verboten (für das Halten und Parken bzw ein Hupverbot) in den eigene... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der mit 25. Juli 1991 datierten, am 26. Juli 1991 zur Post gegebenen Beschwerde stellte der Beschwerdeführer am 8. August 1990 an die Stadtgemeinde Bruck an der Mur (dort eingelangt am 9. August 1990) einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung hinsichtlich einer bestimmten Halteverbotszone in einer bestimmten Gemeindestraße. Mit Schreiben vom 4. März 1991 sei er benachrichtigt worden, daß der Bauausschuß sein Anliegen abgelehnt habe. Diese (vom Bürgerm... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der mit 25. Juli 1991 datierten, am 26. Juli 1991 zur Post gegebenen Beschwerde stellte der Beschwerdeführer am 8. August 1990 an die Stadtgemeinde Bruck an der Mur (dort eingelangt am 9. August 1990) einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung hinsichtlich einer bestimmten Halteverbotszone in einer bestimmten Gemeindestraße. Mit Schreiben vom 4. März 1991 sei er benachrichtigt worden, daß der Bauausschuß sein Anliegen abgelehnt habe. Diese (vom Bürgerm... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art118 Abs3 Z4;B-VG Art132;StVO 1960 §45;StVO 1960 §94d Z4;StVO 1960 §94d Z6;VwGG §27;
Rechtssatz: Gemäß § 94d Z 6 StVO fällt die Bewilligung von Ausnahmen im Sinne des § 45 StVO von den nach § 94d Z 4 StVO erlassenen Beschränkungen und Verboten (für das Halten und Parken bzw ein Hupverbot) in den eigene... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art118 Abs3 Z4;B-VG Art132;StVO 1960 §45;StVO 1960 §94d Z4;StVO 1960 §94d Z6;VwGG §27;
Rechtssatz: Gemäß § 94d Z 6 StVO fällt die Bewilligung von Ausnahmen im Sinne des § 45 StVO von den nach § 94d Z 4 StVO erlassenen Beschränkungen und Verboten (für das Halten und Parken bzw ein Hupverbot) in den eigene... mehr lesen...
1.1. Laut Meldung eines Organes der Bundespolizeidirektion Schwechat, Wachzimmer Mannswörth, vom 11. Mai 1981 habe dieses am genannten Tag festgestellt, daß die Mannswörther Straße in Schwechat-Mannswörth in Höhe der Kreuzung mit der Römerstraße in einer Länge von ca. 30 bis 40 m durch herumliegenden groben Schotter verunreinigt gewesen sei. Da Gefahr für ein- und mehrspurige Fahrzeuge bestanden habe, sei um 09.35 Uhr die Freiwillige Feuerwehr Mannswörth zur Beseitigung der Schotterab... mehr lesen...
Index: L44003 Feuerwehr NiederösterreichL44103 Feuerpolizei Kehrordnung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art118 Abs2;B-VG Art118 Abs3 Z4;FPolG NÖ 1974 §29;FPolG NÖ 1974 §3 Abs1;FPolG NÖ 1974 §63 Abs1 Z2;StVO 1960 §92 Abs3;StVO 1960 §94b Abs1 litb;StVO 1960 §94c;StVO 1960 §94d Z17;StVO 1960 §98a Abs2;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob ein Einsatz der Feu... mehr lesen...
1.1. Laut Meldung eines Organes der Bundespolizeidirektion Schwechat, Wachzimmer Mannswörth, vom 11. Mai 1981 habe dieses am genannten Tag festgestellt, daß die Mannswörther Straße in Schwechat-Mannswörth in Höhe der Kreuzung mit der Römerstraße in einer Länge von ca. 30 bis 40 m durch herumliegenden groben Schotter verunreinigt gewesen sei. Da Gefahr für ein- und mehrspurige Fahrzeuge bestanden habe, sei um 09.35 Uhr die Freiwillige Feuerwehr Mannswörth zur Beseitigung der Schotterab... mehr lesen...
Index: L44003 Feuerwehr NiederösterreichL44103 Feuerpolizei Kehrordnung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art118 Abs2;B-VG Art118 Abs3 Z4;FPolG NÖ 1974 §29;FPolG NÖ 1974 §3 Abs1;FPolG NÖ 1974 §63 Abs1 Z2;StVO 1960 §92 Abs3;StVO 1960 §94b Abs1 litb;StVO 1960 §94c;StVO 1960 §94d Z17;StVO 1960 §98a Abs2;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob ein Einsatz der Feu... mehr lesen...
Es ist unbestritten, daß der Beschwerdeführer als Eigentümer und Lenker eines rot lackierten Fahrrades der Marke KTM - in der Folge nur als "Fahrrad" bezeichnet - dieses gegen 12.10 Uhr des 16. Oktober 1989 in einer Halte- und Parkverbotszone mit der Zusatztafel "ausgenommen Dienstfahrzeuge der Bundespolizei" vor dem Polizeiwachzimmer in Wien 3, Juchgasse 19, abstellte, daß der Sicherheitswachebeamte P dieses Fahrrad gegen 12.20 Uhr des genannten Tages ohne Wissen und Zutun des Beschw... mehr lesen...
Es ist unbestritten, daß der Beschwerdeführer als Eigentümer und Lenker eines rot lackierten Fahrrades der Marke KTM - in der Folge nur als "Fahrrad" bezeichnet - dieses gegen 12.10 Uhr des 16. Oktober 1989 in einer Halte- und Parkverbotszone mit der Zusatztafel "ausgenommen Dienstfahrzeuge der Bundespolizei" vor dem Polizeiwachzimmer in Wien 3, Juchgasse 19, abstellte, daß der Sicherheitswachebeamte P dieses Fahrrad gegen 12.20 Uhr des genannten Tages ohne Wissen und Zutun des Beschw... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art118 Abs3 Z4;StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §94d Z15;VwGG §47 Abs5;
Rechtssatz: Für den Fall, daß sich eine Amtshandlung (hier: gem § 89 a Abs 2 StVO) der Organe einer BPolDion auf eine Gemeindestraße bezieht, werden diese funktionsmäßig im Rahmen des eigenen Wirkungsbereiches der Gd nach § 94 d Z 15 St... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art118 Abs3 Z4;StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §94d Z15;VwGG §47 Abs5;
Rechtssatz: Für den Fall, daß sich eine Amtshandlung (hier: gem § 89 a Abs 2 StVO) der Organe einer BPolDion auf eine Gemeindestraße bezieht, werden diese funktionsmäßig im Rahmen des eigenen Wirkungsbereiches der Gd nach § 94 d Z 15 St... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/05/27 AW 91/03/0025 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Übertretung der StVO 1960 - Der Umstand, daß dem Beschwerdeführer für den Fall des Erfolges seiner Beschwerde die von ihm bezahlte Geldstrafe und die Verfahrenskosten zurückerstattet und die Eintragung in das Strafregist... mehr lesen...