Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art11 Abs1 Z4;B-VG Art118 Abs3 Z4;KflGDV 01te 1954 §26 Abs1;StVO 1960 §94d;
Rechtssatz: Die Festsetzung von Haltestellen auf Verkehrsflächen der Gemeinde ist daher nicht als behördlicher Akt der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich vorzusehen und auch nicht bindend von einer Willensbildung d... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art11 Abs1 Z4;B-VG Art118 Abs3 Z4;KflGDV 01te 1954 §26 Abs1;StVO 1960 §94d;
Rechtssatz: Es besteht kein Rechtsanspruch der Gemeinde darauf, dass eine Haltestelle gegen ihren Willen nicht festgesetzt wird, auch wenn es sich um eine Verkehrsfläche der Gemeinde handelt (vgl VwSlg 7670 A/1969).... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art11 Abs1 Z4;B-VG Art118 Abs3 Z4;KflGDV 01te 1954 §26 Abs1;StVO 1960 §94d;
Rechtssatz: Der Betrieb von Kraftfahrlinien und die behördlichen Maßnahmen, die diesen Betrieb zum Gegenstand haben, stehen überwiegend im überörtlichen Interessenfeld. Dies gilt insbesondere auch für die Festsetzun... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967StVO 1960VStG §5 Abs2
Rechtssatz: Ein Ausländer hat sich vor Teilnahme am Straßenverkehr in Österreich über die dabei zu beachtenden Rechtsvorschriften zu unterrichten. Die Unkenntnis darüber kann nicht entschuldigen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986020064.X03... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §94a Abs1;StVO 1960 §94b;StVO 1960 §94d; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0256 E 20. März 1986 RS 1 Stammrechtssatz Wird um eine Bewilligung nach § 82 Abs 1 StVO für das gesamte Bundesland angesucht, so liegt weder ein Zuständigkeitstatbestand nach § 94 d noch ein solcher nach § 94 b, sondern ein solcher nach § 94 a Abs 1 StVO vor. ... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Brigittenau, erkannte den Beschwerdeführer mit Straferkenntnis vom 14. Dezember 1971 schuldig, er habe am 29. September 1971 um 23,15 Uhr in Wien 20, W-Gasse, den Personenkraftwagen W nnn gelenkt und trotz Aufforderung die Vornahme des Alkotests verweigert, obwohl mit Recht habe vermutet werden können, daß er alkoholisiert gewesen sei. Dadurch habe er eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 A... mehr lesen...
Index: StVO001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2AVG §46KFG 1967StVO 1960VStG §44 Abs1 Z4VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1097/73 E 24. April 1974 RS 3 Stammrechtssatz Den zur Wahrnehmung der Vorgänge des öffentlichen Straßenverkehrs, insbesondere zur Überwachung der zur Einhaltung der verkehrspolizeilichen Vorschriften,... mehr lesen...