Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. März 2007 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Fußgänger überraschend die Fahrbahn im Ortsgebiet von Leopoldsdorf auf der LB 16 zwischen Strkm. 6,10 und 5,80 in Fahrtrichtung Wien betreten, obwohl er, wenn kein Gehsteig vorhanden ist, den äußeren Fahrbahnrand benützen hätte müssen. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Übertretung gemäß § 76 Abs. 1 iVm § 99 Abs. 3 lit. a StVO begangen. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §76 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: § 76 Abs. 1 StVO 1960 enthält mehrere Verhaltenspflichten für Fußgänger. Die belBeh hat dem Bf im
Spruch: einen Verstoß gegen das Verbot zur Last gelegt, dass Fußgänger die Fahrbahn nicht überraschend betreten dürfen. Ein Fußgänger tri... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der Gemeinde E. vom 21. September 2004 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Entbindung von der Schneeräumpflicht für die Zeit von 06.00 Uhr bis 08.00 Uhr sowie ab 18.00 Uhr (vor der Liegenschaft des Beschwerdeführers im Ortsgebiet von E.) gemäß § 93 Abs. 4 StVO abgewiesen. Die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Vorstellung wurde mit Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 2004 als unbegründet... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §76 Abs1;StVO 1960 §93 Abs1;StVO 1960 §93 Abs4;
Rechtssatz: Würde einem Antrag auf Entbindung von der Schneeräumpflicht für einen bestimmten Zeitraum Folge gegeben, so wären die Fußgänger im Falle entsprechender Schneelage im angestrebten Zeitraum der Ausnahme von der Schneeräumpflicht (wo der Gesetzgeber aber von der Erforderlichkeit der diesbezüglich ungehinder... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde einer gemäß § 67 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 67c AVG erhobenen Beschwerde des Mitbeteiligten statt und erklärte die Festnahme des Mitbeteiligten sowie die daran anschließende Verwahrung am 9. August 1994 von 14.13 bis 15.53 Uhr wegen Verstoßes gegen Art. 1 des "Gesetzes" (gemeint wohl: Bundesverfassungsgesetzes) zum Schutz der persönlichen Freiheit, BGBl. 684/1988, sowie gegen Art. 5 MRK und als Verstoß gegen die im Art. 6 St... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: RAO 1868 §9 Abs1;StVO 1960 §76 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §35 Z3;
Rechtssatz: Das längere Verweilen eines Fußgängers (hier: auch wenn dieser als Rechtsanwalt tätig ist) zu Zwecken einer "Diskussion" mit Sicherheitswachebeamten auf der Fahrbahn (Parkstreifen) kann vertretbarerweise als Übertretung nach § 76 Abs 1 erster Sa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §76 Abs1;VStG §35 Z3;
Rechtssatz: Ein Lenker, der seinen Kraftwagen anhält, diesen verläßt, sich aber unmittelbar - ohne den Weg zu Fuß fortzusetzen - bei diesem aufhält, bleibt in der Regel auch dann Lenker im weiteren Sinn des Wortes und unterliegt daher auch noch nicht den für den Fußgängerverkehr geltenden Bestimmungen der StVO. Den ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z2;StVO 1960 §76 Abs1;
Rechtssatz: Der sogenannte "Parkstreifen" gehört begrifflich bereits zur Fahrbahn. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1995020438.X07 Im RIS seit 18.02.2002 Zuletzt aktualisiert am 12.11.2015 mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StGG Art6 Abs1;StVO 1960 §76 Abs1;VStG §35 Z3;
Rechtssatz: Nach der Judikatur des VfGH gewährt Art 6 Abs 1 StGG keinen Schutz gegen Amtshandlungen, die die Erwerbsbetätigung nicht unmittelbar betreffen, deren Objekt - dem äußeren Ablauf des Verwaltungsgeschehens nach und der Absicht der Behörde entsprechend - also ein davon versch... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §76 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1323/69 E 29. Juni 1970 VwSlg 7832 A/1970 RS 1 Stammrechtssatz Fußgänger ist, wer losgelöst von einem Verkehrsmittel den Weg zu Fuß zurücklegt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1995020438.X05 Im RIS seit 18.02.2002 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z2;StVO 1960 §76 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 76 Abs 1 erster Teilsatz StVO ergibt sich für Fußgänger das grundsätzliche Gebot des Gehens auf (der Benützung von) Gehsteigen oder Gehwegen (hier: Parkstreifen fallen nicht darunter). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1995020438.X04 Im RIS sei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 7. Oktober 1985 erkannte die Wiener Landesregierung den Beschwerdeführer schuldig, er habe am 14. Oktober 1984 um 22.OO Uhr in Wien 23, Breitenfurter Straße, gegenüber Ordnungsnummer 515, als Fußgänger vorschriftswidrig die Fahrbahn benutzt, obwohl ein Gehsteig vorhanden gewesen sei. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 76 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 3 lit. a der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) begangen; nach letz... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 7. Oktober 1985 erkannte die Wiener Landesregierung die Beschwerdeführerin schuldig, sie habe am 14. Oktober 1984 um 22.00 Uhr in Wien 23, Breitenfurter Straße, gegenüber Ordnungsnummer 515, als Fußgängerin vorschriftswidrig die Fahrbahn benutzt, obwohl ein Gehsteig vorhanden gewesen sei. Sie habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 76 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 3 lit. a der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) begangen; nac... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. Dezember 1982 wurde der Beschwerdeführer - unter teilweiser Ergänzung des Spruches des erstinstanzlichen Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Wien vom 9. April 1981 - schuldig erkannt, er habe am 3. September 1980 um 21.25 Uhr in Wien 19, Langackergasse 1, länger die Fahrbahn betreten und dabei Fahrzeuge zum Anhalten gezwungen und an der Weiterfahrt gehindert, obwohl ein Gehsteig vorhanden war. Er habe ... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §76 Abs1VStG §31 Abs1VStG §31 Abs2VStG §32 Abs2VStG §44a litaVStG §44a Z1 implizit
Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal der Verwaltungsübertretung nach § 76 Abs 1 StVO ist, dass der Beschuldigte die Fahrbahn im konkreten Fall als Fußgänger benützt hat, "obwohl ein Gehsteig vorhanden war". European Case ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch25/01 Strafprozess40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StGB §105 Abs1;StPO 1975 §86 Abs2;StVO 1960 §76 Abs1;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §1;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2;VStG §6;
Rechtssatz: Das Anhalterecht gemäß § 86 Abs 2 StPO besteht nicht wegen einer Verwaltungsübertretung (hier: § 8 Abs 4 StVO). Es käme jedoch als Rechtfertigungsgrund für einen Verstoß gegen § 76 Abs... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §76 Abs1;
Rechtssatz: Ist der Gehsteig verstellt, so dürfen Fußgänger zum GEHEN (jedoch nicht zum STEHEN) das Straßenbankett, mangels eines solchen den äußersten Farbahnrand benützen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987180092.X01 Im RIS seit 27.11.1987 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 19. Mai 1980 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 25. Jänner 1980 um 12.50 Uhr in Innsbruck, Gänsbacherstraße, als Fußgänger nicht den vorhandenen Gehsteig benützt; er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 75 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 StVO begangen; gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO wurde eine Geldstrafe von S 250,-- (Ersatzarreststrafe 10 Stunden) verhängt. In der Begründung: wurde ausg... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §76 Abs1
Rechtssatz: Es gilt auch der Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit, für die Beurteilung der Frage, ob dem Fußgänger die Benützbarkeit des Gehsteiges, des Gehweges, des Straßenbanketts und des Fahrbahnrandes zumutbar ist (Hinweis OGH 2 Ob 130/69 ZVR 1969/339). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1981:1980002824.X... mehr lesen...
Laut Anzeige des Verkehrsunfallkommandos der Bundespolizeidirektion Linz vom 7. November 1977 habe am selben Tag gegen 11.00 Uhr Dipl.-Ing. S einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw mit einer Geschwindigkeit von ca. 40 km/h auf der Holzstraße in Linz in Richtung Lederergasse gelenkt. Zur selben Zeit habe der Beschwerdeführer einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw (VW-Kombi mit Schiebetüre an der rechten Seitenwand), der auf der Fahrbahnhälfte, auf der sich das von Dipl.-Ing. S ge... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §62 Abs1StVO 1960 §76 Abs1
Rechtssatz: Nicht jeder, der auf der Straße steht oder sich darauf bewegt, ist Fußgänger im Sinne des § 76 StVO. So kommen auf denjenigen, der mit der Beladung eines Fahrzeuges beschäftigt ist, nicht die Bestimmungen des § 76 Abs 1 StVO über den Fußgängerverkehr zur Anwendung; vielmehr findet sein Verhalten in § 62 StVO seine Regelu... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Salzburg sprach mit Straferkenntnis vom 18. September 1967 aus, der Beschwerdeführer habe am 16. Dezember 1966 um 14,50 Uhr in Salzburg, Augustinergasse, vor der Volksschule Mülln, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Personenkraftwagens a) durch einen schadhaften Auspuff mit dem Personenkraftwagen übermäßigen Lärm erregt, b) sich als Fußgänger auf der Fahrbahn aufgehalten und c) der Weisung des Wachebeamten, den Gehsteig aufzusuchen, nicht Folge... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §76 Abs1
Rechtssatz: Fußgänger ist, wer losgelöst von einem Verkehrsmittel den Weg zu Fuß zurücklegt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1970:1969001323.X01 Im RIS seit 15.06.2021 Zuletzt aktualisiert am 15.06.2021 mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Mariahilf, erkannte die Beschwerdeführerin mit Straferkenntnis vom 8. Jänner 1962 schuldig, am 9. November 1961 um 19.20 Uhr in Wien VI., Wallgasse beim Haus Nr. 20 ungerechtfertigt auf der Fahrbahn verweilt zu haben, wodurch der Fahrzeugverkehr behindert worden sei. Dadurch habe sie eine Verwaltungsübertretung nach § 76 Abs. 1 StVO 1960 begangen. Über die Beschwerdeführerin wurde gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO 1960 eine Gelds... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §76 Abs1
Rechtssatz: §76 Abs 1 StVO 1960 ist nicht anwendbar, wenn ein Fußgänger auf der Fahrbahn verweilt, in der Absicht, diese zu überqueren European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1963:1962000392.X01 Im RIS seit 24.06.2021 Zuletzt aktualisiert am 24.06.2021 mehr lesen...