RS Vwgh 1963/7/12 0392/62

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Veröffentlicht am 12.07.1963
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Index

StVO
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §76 Abs1

Rechtssatz

§76 Abs 1 StVO 1960 ist nicht anwendbar, wenn ein Fußgänger auf der Fahrbahn verweilt, in der Absicht, diese zu überqueren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1962000392.X01

Im RIS seit

24.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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