RS Vwgh 1987/11/27 87/18/0092

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Veröffentlicht am 27.11.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §2 Abs1 Z10;
StVO 1960 §76 Abs1;

Rechtssatz

Ist der Gehsteig verstellt, so dürfen Fußgänger zum GEHEN (jedoch nicht zum STEHEN) das Straßenbankett, mangels eines solchen den äußersten Farbahnrand benützen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987180092.X01

Im RIS seit

27.11.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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