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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §2 Abs1 Z10;Rechtssatz
Ist der Gehsteig verstellt, so dürfen Fußgänger zum GEHEN (jedoch nicht zum STEHEN) das Straßenbankett, mangels eines solchen den äußersten Farbahnrand benützen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987180092.X01Im RIS seit
27.11.1987