Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mariusz Z*****, vertreten durch Mag. Horst Winkelmayr, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. Ing. Johann K*****, 2. G***** Versicherung AG, *****, beide vertreten durch Gruber & Partner Rechtsanwalts KG in Wien, wegen 128.940,93 EUR s... mehr lesen...
Begründung: Die damals 17-jährige Schwester des Klägers wurde als Fußgängerin, als sie auf Höhe einer Bushaltestelle, in deren Nähe sich kein Bus befand, die Fahrbahn überqueren wollte, von einem vom Erstbeklagten gelenkten, von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW erfasst und getötet. Es herrschte Dunkelheit, auf der Freilandstraße war keine von § 20 Abs 2 StVO abweichende Höchstgeschwindigkeit (100 km/h) verordnet. Der Erstbek... mehr lesen...
Begründung: Die Tochter der Kläger wurde als Fußgängerin, als sie von einer Bushaltestelle, in deren Nähe sich kein Bus befand, die Fahrbahn überqueren wollte, von einem vom Erstbeklagten gelenkten, von der Zweitbeklagten gehaltenen, bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKW erfasst und getötet. Es herrschte Dunkelheit, auf der Freilandstraße war keine von § 20 Abs 2 StVO abweichende Höchstgeschwindigkeit (100 km/h) verordnet. Der Erstbeklagte hielt eine Ausgangsgeschwindig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 21. 8. 2006 spielte der damals knapp fünfjährige Beklagte auf einer an die von ihm und seiner Familie bewohnten Wohnhausanlage angrenzenden Wiese mit einem Freund „Ritter". Die Wiese befindet sich in unmittelbarer Nähe des Spielplatzes, wo seine Mutter auf einer Bank saß. Das Spiel bestand darin, dass der Beklagte mit einem ca 30 cm langen und 2 bis 3 cm dicken Stecken gegen einen Baum schlug. Er befolgte damit die Anweisung seiner Mutter, dass man mit Stec... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gertrude W*****, vertreten durch Heiss & Heiss Rechtsanwälte OG in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Franz E*****, vertreten durch Dr. Klaus Dengg ua, Rechtsanwälte in Zell am Ziller, wegen 65.927,15 EUR sA und Feststellung, über die außerordentlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 11. 4. 2005 ereignete sich im Ortsgebiet von Ennsdorf auf der „alten B 1" (in der Folge nur: B 1) auf Höhe der Kreuzung mit dem Leitenweg ein Verkehrsunfall, bei dem die damals 10 Jahre und 4 Monate alte Klägerin beim Überqueren der Fahrbahn mit Rollerskates von dem von Kathrin V***** gelenkten PKW VW Golf, behördliches Kennzeichen *****, niedergestoßen wurde. Die Klägerin wurde dabei schwer verletzt. Die 6,8 m breite Fahrbahn der B 1 wird durch eine Leitli... mehr lesen...
Norm: StVO §46 Abs1StVO §76 I
Rechtssatz: Das Betreten der Autobahn, um Hilfe zu leisten, stellt keinen Fußgängerverkehr im Sinn des § 46 Abs 1 StVO dar (vgl 2 Ob 85/72; 8 Ob 92/87; 2 Ob 129/00k). Entscheidungstexte 2 Ob 104/08w Entscheidungstext OGH 26.06.2008 2 Ob 104/08w 2 Ob 192/09p Entscheidungstext OGH 15.10.2009 2 Ob 192/09p... mehr lesen...
Begründung: Am 28. 11. 2005 kam ein PKW auf der A2 ins Schleudern, prallte gegen die Leitschiene und blockierte querstehend den linken Fahrstreifen der Richtungsfahrbahn. Der im nachfolgenden PKW mitfahrende Kläger wollte Hilfe leisten und nachfolgende Autofahrer durch Aufstellen einer Warneinrichtung warnen. Dazu ging er entlang der Randlinie neben der (Mittel-)Leitschiene dem nachfolgenden Verkehr entgegen. Der Lenker eines deutschen Sattelzugs sah den Kläger aus einer Entfernun... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Maria-Anna K*, vertreten durch Ingrid Herzog-Müller, Rechtsanwältin in Bruck an der Leitha, gegen die beklagte Partei Cornelia S*, vertreten durch Mag. László Szabó, Rechtsanwalt in... mehr lesen...
Begründung: Am 12. 8. 2000 ereignete sich auf einer Landesstraße in Niederösterreich ein Verkehrsunfall, an welchem Josef Ü***** als Lenker eines Pkw sowie Franz K***** als Lenker einer bei der Beklagten haftpflichtversicherten landwirtschaftlichen Zugmaschine (Traktor mit Frontlader) beteiligt waren; der im Pkw mitfahrende Ehegatte der Klägerin wurde hiebei ebenso wie der Pkw-Lenker getötet. Der Traktorlenker war von einer geschotterten Zufahrtsstraße nach links in die Landesstraß... mehr lesen...
Begründung: Am 12. 6. 1999 ereignete sich in 1040 Wien im Kreuzungsbereich Favoritenstraße/Schelleingasse ein Verkehrsunfall, an dem die damals knapp 16-jährige Klägerin als Fußgängerin und Stefan T***** als Lenker des bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten Pkw beteiligt waren. Die Klägerin wurde bei dem Unfall lebensgefährlich verletzt. Der Pkw-Lenker fuhr auf der Favoritenstraße über den Gürtel stadteinwärts und näherte sich dem Zebrastreifen über die Favoritenstraße mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 1. 6. 2000 vormittags ereignete sich im Ortsgebiet von F* auf der B190 ein Verkehrsunfall, bei dem der am 16. 3. 1992 geborene und damals somit 8-jährige Kläger beim Überqueren der Fahrbahn als Fußgänger vom Erstbeklagten als Lenker und Halter eines bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Motorrades niedergestoßen und schwer verletzt wurde. Die damals trockene Asphaltstraße verläuft im Unfallbereich gerade und übersichtlich; sie ist ca 9 m breit und vers... mehr lesen...
Gründe: Mit dem obzitierten Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck wurde Jan B***** (im zweiten Rechtsgang) des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und Abs 4 erster Fall StGB schuldig erkannt und zu einer bedingt nachgesehenen Geldstrafe verurteilt. Der Berufung des Angeklagten gab das Landesgericht Innsbruck nicht Folge (Urteil vom 8. Oktober 1999, AZ II Bl 275/99). Mit dem obzitierten Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck wurde Jan B***** (im zweiten Rechts... mehr lesen...
Norm: StVO §76 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 76 StVO I Allgemeines Fußgängerverkehr (Begriff Schutzzweck, persönliche Eigenschaften, Betreten der Straße, Autostop, Sturz, Straßenorgane- und -Arbeiter, Fahrradschieben, Verlassen von Fahrzeugen) II Bewegungsrichtung entlang der Straße (§ 76 Abs 1 und 2 StVO) a) Fußgänger einzeln b) Fußgänger in Gruppen III Bewegungsrichtung quer zur Straße (§ 76 Abs ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1165 BABGB §1295 IIf7fStVO §76 III
Rechtssatz: Von dem Lenker eines Schibusses kann grundsätzlich nicht erwartet werden, daß er auf das Verhalten der beförderten Personen nach dem Verlassen des Busses Einfluß nimmt und sie vor dem möglichen Überqueren der Straße warnt. Entscheidungstexte 2 Ob 53/95 Entscheidungstext OGH 24.08.1995 2 Ob 53/95 Veröff: SZ 68/143 ... mehr lesen...
Norm: StVO §76 III
Rechtssatz: Ein Fußgänger darf, auch wenn keine Gehsteige oder Bankette vorhanden sind und das Gehen am äußersten Fahrbahnrand daher gestattet ist, die Fahrbahn nicht überraschend betreten. Entscheidungstexte 2 Ob 8/91 Entscheidungstext OGH 27.02.1991 2 Ob 8/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: StVO §7 IIAStVO §7 IIDaStVO §76 IIa
Rechtssatz: Ein Fußgänger muß auch dann, wenn keine Gehsteige oder Bankette vorhanden sind, nicht so weit vom rechten Fahrbahnrand entfernt fahren, daß er zu dort allenfalls gehenden, tatsächlich aber nicht vorhandenen, Fußgängern einen entsprechenden Sicherheitsabstand einhält. Entscheidungstexte 2 Ob 8/91 Entscheidungstext OGH 27.02.199... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 17. März 1986 ereignete sich bei Tageslicht in ***** auf dem *****Weg vor dem Haus 112 ein Verkehrsunfall, an dem die am 10. Dezember 1976 geborene Klägerin und der Erstbeklagte mit seinem bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Der Weg ist etwa 3 m breit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. In Fahrtrichtung des Erstbeklagten gesehen befindet sich rechts das Haus 202 und anschließend das Haus 112 und zwische... mehr lesen...
Norm: StVO §76 IIb
Rechtssatz: Nebeneinandergehende Fußgänger haben beim Herannahen eines Fahrzeuges auf der von ihnen benützten Fahrbahnseite sofort an den äußersten Fahrbahnrand heranzutreten, das heißt hintereinander abzufallen (so schon ZVR 1968/52). Entscheidungstexte 2 Ob 27/90 Entscheidungstext OGH 20.06.1990 2 Ob 27/90 Veröff: ZVR 1991/35 S 110 ... mehr lesen...
Norm: EKHG §7StVO §76 III
Rechtssatz: Schadensteilung 1 : 2 zu Lasten eines Fußgängers, der vorschriftswidrig (§ 76 Abs 1 StVO) die Straße überquert und von einem Personenkraftwagenfahrer niedergestoßen wird, der nur die Betriebsgefahr seines Fahrzeuges zu vertreten hat. Entscheidungstexte 2 Ob 38/89 Entscheidungstext OGH 25.04.1989 2 Ob 38/89 Veröff: ZVR 1990/24 S 86 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 10. April 1984 gegen 13,45 Uhr ereignete sich auf der Fahrbahn der Praterstraße Richtung Stadt in der Nähe des damaligen Wohnhauses der Klägerin (Praterstraße 43) ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Fußgängerin und der Zweitbeklagte als Eigentümer, Halter und Lenker des bei der Erstbeklagten gegen Haftpflicht versicherten PKWs VW Golf, W 472.142, beteiligt waren. Die Klägerin wurde bei dem Verkehrsunfall erheblich verletzt. Sie begehrte zunächst unt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 16. August 1975 ereignete sich in Wien auf der Kreuzung Gablenzgasse-Fröbelgasse-Markgraf Rüdigerstraße ein Verkehrsunfall, an welchem die Klägerin als Fußgängerin und der Beklagte als Lenker und Halter des PKW Peugeot 504, W 471.386, beteiligt waren. Der Beklagte wurde wegen dieses Unfalls des Vergehens nach § 88 Abs 1 und 4, erster Fall, StGB vom Strafbezirksgericht Wien durch das vom Landesgericht für Strafsachen Wien mit der Entscheidung vom 17. April 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 2. Oktober 1984 gegen 14 Uhr wurde der im 11. Lebensjahr stehende Kläger als Fußgänger beim Überqueren der Görtschitztal-Bundesstraße von einem vom Erstbeklagten gelenkten Kastenwagen, dessen Halter die Zweitbeklagte ist und für den bei der Drittbeklagten eine Haftpflichtversicherung bestand, erfaßt, zur Seite geschleudert und schwer verletzt. Der Erstbeklagte wurde wegen dieses Unfalles wegen Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs.1 und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 4.8.1972 geborene Karl P*** (in der Folge als Kläger bezeichnet) wurde am 6.3.1984 gegen 7,45 Uhr auf der Dörferstraße im Ortsgebiet von Thaur, nachdem er aus dem Omnibus mit dem Kennzeichen T 852.806 (der Drittbeklagte ist der Lenker, der Viertbeklagte der Halter und die Fünftbeklagte der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges) ausgestiegen war, beim Überqueren der Fahrbahn von dem PKW mit dem Kennzeichen T 962.576 (der Erstbeklagte ist der Halt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 14. November 1978 ereignete sich auf der Tauernautobahn A 10, Richtungsfahrbahn Villach, nahe Baukilometer 92,900 ein Verkehrsunfall, bei dem Josef S***, der Ehemann der Klägerin, von dem vom Erstbeklagten gelenkten PKW der Marke Lada, jugoslawisches Kennzeichen LJ 231.811, dessen Halterin die Zweitbeklagte war, erfaßt und getötet wurde. Der Erstbeklagte wurde wegen dieses Unfalles mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 20. Mai 1980, 16 E Vr 3066/78, 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9.März 1985 gegen 20 Uhr 10 ereignete sich ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Mitfahrer in dem von seinem Bruder Engelbert H*** gelenkten PKW VW, Kennzeichen O-254.207, und der Erstbeklagte als Lenker des bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKWs Ford Escort, Kennzeichen O-613.154, beteiligt waren. Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Schwanenstadt vom 7.Februar 1986 wurden Engelbert H*** und Friedrich F*** wegen des Vergehens de... mehr lesen...
Norm: StVO §76 I
Rechtssatz: Fußgängereigenschaft kommt solchen Personen nicht zu, die sich nicht primär um ihrer Fortbewegung willen, sondern vor allem zur Erreichung eines anderen, von der Rechtsordnung ausdrücklich gebilligten oder zumindest tolerierten Zweckes auf der Fahrbahn aufhalten. Auch ihnen obliegt die Pflicht, das sich während dieses Aufenthaltes abspielende Verkehrsgeschehen besonders aufmerksam zu beobachten, soweit dies bei der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 24. November 1982 ereignete sich auf der Gemeindestraße im Ortsgebiet von Michaelbeuern etwa auf Höhe des Hauses Nr. 20 ein Verkehrsunfall, an dem die am 12. Juni 1974 geborene Klägerin als Fußgängerin und der Erstbeklagte als Lenker des LKWs Mercedes OP 1619/48 der Zweitbeklagten, pol. Kennzeichen O 60.610, beteiligt waren. Die Drittbeklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses LKW. Bei dem Unfall wurde die Klägerin verletzt. Die Klägerin begehrte von den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 19. November 1980 gegen 17,45 Uhr auf der Obdacher Bundesstraße beim Überqueren der Fahrbahn von dem von der Erstbeklagten gelenkten, bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW VW erfaßt und schwer verletzt. Die Erstbeklagte wurde wegen dieses Unfalls nach § 88 Abs 1 und Abs 4 erster Fall StGB strafgerichtlich verurteilt. Dem Urteilsspruch wurde zugrundegelegt, daß die Erstbeklagte mit überhöhter Geschwindigkeit (60 bis 80 km/h... mehr lesen...