1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen Übertretung des § 53 Abs... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen Übertretung des § 53 Abs... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Graz vom 4. Dezember 2018 wurde dem Mitbeteiligten zur Last gelegt, er habe am 24. März 2018 mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten PKW zu einem näher bestimmten Zeitpunkt und an einem konkret genannten Ort des Lendplatzes in Graz, einen Gehsteig benützt, obwohl die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art verboten sei. Er habe dadurch § 8 Abs. 4 StVO verletzt, weshalb über ihn gemäß § 99 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §53 Abs1 Z1a
Rechtssatz: Gemäß § 53 Abs. 1 Z 1a StVO 1960 handelt es sich bei dem Verkehrszeichen "Parken" um ein Hinweiszeichen, welches einen Parkplatz oder einen Parkstreifen kennzeichnet. Im unteren Teil des Zeichens oder auf einer Zusatztafel kann eine besondere Art des Aufstellens der Fahrzeuge für das Parken (Schräg- oder Querparken) angegeben werden (vgl.... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis (verkündet am 23. Oktober 2019, ausgefert... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. Dezember 2006 wurde unter Spruchpunkt I der Antrag der beschwerdeführenden Partei vom 31. August 2006, der die Anbringung einer Werbung im Ausmaß von 14,6 x 6,9 m auf einem näher genannten Grundstück in einer Entfernung von ca. 50 m vom Fahrbahnrand der A1 Westautobahn an einem näher genannten Ort zum Gegenstand hat, gemäß § 84 Abs. 3 StVO abgewiesen. Die genaue farbliche und grafische Beschaffenheit der gegenst... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. Dezember 2006 wurde unter Spruchpunkt I der Antrag der beschwerdeführenden Partei vom 31. August 2006, der die Anbringung einer Werbung im Ausmaß von 14,6 x 6,9 m auf einem näher genannten Grundstück in einer Entfernung von ca. 50 m vom Fahrbahnrand der A1 Westautobahn an einem näher genannten Ort zum Gegenstand hat, gemäß § 84 Abs. 3 StVO abgewiesen. Die genaue farbliche und grafische Beschaffenheit der gegenst... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §53 Abs1 Z4a;StVO 1960 §84 Abs1;StVO 1960 §84 Abs2;StVO 1960 §84 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/03/0176 E 22. März 2001 VwSlg 15581 A/2001 RS 1
(Hier: Hinweiszeichen "Verkehrsfunk") Stammrechtssatz Durch das Wort "Ansonsten" in § 84 Abs. 2 StVO 1960 wird eine Abgrenzung zur Regelung des Abs. 1 vorgenommen. Nur andere als im Abs. 1 dargestellte Ankündig... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §53 Abs1 Z4a;StVO 1960 §84 Abs1;StVO 1960 §84 Abs2;StVO 1960 §84 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/03/0176 E 22. März 2001 VwSlg 15581 A/2001 RS 1
(Hier: Hinweiszeichen "Verkehrsfunk") Stammrechtssatz Durch das Wort "Ansonsten" in § 84 Abs. 2 StVO 1960 wird eine Abgrenzung zur Regelung des Abs. 1 vorgenommen. Nur andere als im Abs. 1 dargestellte Ankündig... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 14. November 2005 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, am 15. April 2005 in der Zeit von 09.54 Uhr bis 10.37 Uhr, in Innsbruck, A-Straße gegenüber einem namentlich genannten Bekleidungsgeschäft, als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeug dieses Fahrzeug in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone ohne Parkschein geparkt und somit die Kurzparkzonenabgabe hinterzogen zu haben. Die Beschwerdeführerin habe dadurch § 14 Abs. 1 lit. a iVm ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 14. November 2005 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, am 15. April 2005 in der Zeit von 09.54 Uhr bis 10.37 Uhr, in Innsbruck, A-Straße gegenüber einem namentlich genannten Bekleidungsgeschäft, als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeug dieses Fahrzeug in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone ohne Parkschein geparkt und somit die Kurzparkzonenabgabe hinterzogen zu haben. Die Beschwerdeführerin habe dadurch § 14 Abs. 1 lit. a iVm ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z13d;StVO 1960 §52 Z13e;StVO 1960 §53 Abs1 Z1a;
Rechtssatz: Gemäß § 53 Abs. 1 Z 1a StVO handelt es sich bei dem Verkehrszeichen "Parken" um ein Hinweiszeichen, welches einen Parkplatz oder einen Parkstreifen kennzeichnet. Im unteren Teil des Zeichens oder auf einer Zusatztafel kann eine besondere Art des Aufstellens der Fahrzeuge für das Parken (Schräg- oder ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2;StVO 1960 §44 Abs1;StVO 1960 §53 Abs1 Z1a;
Rechtssatz: Durch das Hinweiszeichen "Parken" wird keine Verordnung kundgemacht (vgl. Pürstl/Somereder, Straßenverkehrsordnung11, 728, und Dittrich/Stolzlechner, Österreichisches Straßenverkehrsrecht, Teil I, Rz 6 zu § 53, mwN). European Case Law Identifi... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z13d;StVO 1960 §52 Z13e;StVO 1960 §53 Abs1 Z1a;
Rechtssatz: Gemäß § 53 Abs. 1 Z 1a StVO handelt es sich bei dem Verkehrszeichen "Parken" um ein Hinweiszeichen, welches einen Parkplatz oder einen Parkstreifen kennzeichnet. Im unteren Teil des Zeichens oder auf einer Zusatztafel kann eine besondere Art des Aufstellens der Fahrzeuge für das Parken (Schräg- oder ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2;StVO 1960 §44 Abs1;StVO 1960 §53 Abs1 Z1a;
Rechtssatz: Durch das Hinweiszeichen "Parken" wird keine Verordnung kundgemacht (vgl. Pürstl/Somereder, Straßenverkehrsordnung11, 728, und Dittrich/Stolzlechner, Österreichisches Straßenverkehrsrecht, Teil I, Rz 6 zu § 53, mwN). European Case Law Identifi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. August 2005 wurde (Spruchpunkt 1.) der Antrag der Beschwerdeführerin vom 17. September 2001, der die Anbringung von zwei Werbeplakaten - deren farbliche und graphische Gestaltung sich den "nachstehenden Fotos" (diese finden sich am Ende des Spruches in verkleinerter Ablichtung) entnehmen lasse - außerhalb des Ortsgebietes innerhalb einer Entfernung von 100 m vom Fahrbahnrand der A 22 auf einem näher bezeichneten... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. August 2005 wurde (Spruchpunkt 1.) der Antrag der Beschwerdeführerin vom 17. September 2001, der die Anbringung von zwei Werbeplakaten - deren farbliche und graphische Gestaltung sich den "nachstehenden Fotos" (diese finden sich am Ende des Spruches in verkleinerter Ablichtung) entnehmen lasse - außerhalb des Ortsgebietes innerhalb einer Entfernung von 100 m vom Fahrbahnrand der A 22 auf einem näher bezeichneten... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §53 Abs1 Z4;StVO 1960 §84 Abs1;StVO 1960 §84 Abs2;StVO 1960 §84 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/03/0176 E 22. März 2001 VwSlg 15581 A/2001 RS 1
(Hier: Die Darstellungen auf den "Werbeplakaten" entsprechen nicht
dem Hinweiszeichen gemäß § 53 Abs. 1 Z. 4 StVO 1960
("Pannenhilfe"), welches - so die dort angeführte Legaldefinition -
auf eine Reparaturwerkstätte hinweist. Eine s... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §53 Abs1 Z4;StVO 1960 §84 Abs1;StVO 1960 §84 Abs2;StVO 1960 §84 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/03/0176 E 22. März 2001 VwSlg 15581 A/2001 RS 1
(Hier: Die Darstellungen auf den "Werbeplakaten" entsprechen nicht
dem Hinweiszeichen gemäß § 53 Abs. 1 Z. 4 StVO 1960
("Pannenhilfe"), welches - so die dort angeführte Legaldefinition -
auf eine Reparaturwerkstätte hinweist. Eine s... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 28. April 2000 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 18. Juli 1999 mit einem nach dem Kennzeichen bestimmten Wohnmobil der Marke Fiat die A 1 Westautobahn benutzt, da dieses Wohnmobil zwischen 10.00 und 10.15 Uhr auf dem Autobahnparkplatz der Rastanlage Mondsee bei km 259,100 im Gemeindegebiet Innerschwand, Bezirk Vöcklabruck, abgestellt gewesen sei und somit eine mautpflichtige Bundesautobahn im Sinne der... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 28. April 2000 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 18. Juli 1999 mit einem nach dem Kennzeichen bestimmten Wohnmobil der Marke Fiat die A 1 Westautobahn benutzt, da dieses Wohnmobil zwischen 10.00 und 10.15 Uhr auf dem Autobahnparkplatz der Rastanlage Mondsee bei km 259,100 im Gemeindegebiet Innerschwand, Bezirk Vöcklabruck, abgestellt gewesen sei und somit eine mautpflichtige Bundesautobahn im Sinne der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: BStFG 1996 §13 Abs1 idF 1999/I/107;BStFG 1996 §7 Abs1 idF 1999/I/107;StVO 1960 §53 Abs1 Z8a;VStG §21 Abs1;
Rechtssatz: Dem Kraftfahrzeuglenker muss klar sein, dass die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Mautentrichtung gemäß § 7 Abs. 1 i.V.m. § 13 Abs. 1 BStFG vor der Benützung einer mautpflichtigen Bun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: BStFG 1996 §13 Abs1 idF 1999/I/107;BStFG 1996 §7 Abs1 idF 1999/I/107;StVO 1960 §53 Abs1 Z8a;VStG §21 Abs1;
Rechtssatz: Dem Kraftfahrzeuglenker muss klar sein, dass die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Mautentrichtung gemäß § 7 Abs. 1 i.V.m. § 13 Abs. 1 BStFG vor der Benützung einer mautpflichtigen Bun... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Eferding vom 11. Dezember 2000 wurde dem im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Mitbeteiligten zur Last gelegt, er habe als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeuges im Ortsgebiet die dort erlaubte Geschwindigkeit von 50 km/h um 17 km/h überschritten. Er habe dadurch § 20 Abs. 2 und § 99 Abs. 3 lit. a StVO verletzt, weshalb über ihn nach der zuletzt genannten Bestimmung eine Geldstrafe in der Höhe von S 600,-- (Ersatzfreiheits... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Eferding vom 11. Dezember 2000 wurde dem im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Mitbeteiligten zur Last gelegt, er habe als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeuges im Ortsgebiet die dort erlaubte Geschwindigkeit von 50 km/h um 17 km/h überschritten. Er habe dadurch § 20 Abs. 2 und § 99 Abs. 3 lit. a StVO verletzt, weshalb über ihn nach der zuletzt genannten Bestimmung eine Geldstrafe in der Höhe von S 600,-- (Ersatzfreiheits... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Eferding vom 11. Dezember 2000 wurde dem im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Mitbeteiligten zur Last gelegt, er habe als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeuges im Ortsgebiet die dort erlaubte Geschwindigkeit von 50 km/h um 17 km/h überschritten. Er habe dadurch § 20 Abs. 2 und § 99 Abs. 3 lit. a StVO verletzt, weshalb über ihn nach der zuletzt genannten Bestimmung eine Geldstrafe in der Höhe von S 600,-- (Ersatzfreiheits... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Juni 2001 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 22. Februar 1999 um 17.22 Uhr in Wien 19 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kfz die B-Straße stadtauswärts durchfahren, obwohl es sich um eine Straße für Omnibusse handle, die durch beidseitig angebrachte Verkehrszeichen unmittelbar nach der Kreuzung mit der Zufahrtsstraße vom F-Platz her kundgemacht sei, und das Fahrzeug des Bes... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Juni 2001 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 22. Februar 1999 um 17.22 Uhr in Wien 19 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kfz die B-Straße stadtauswärts durchfahren, obwohl es sich um eine Straße für Omnibusse handle, die durch beidseitig angebrachte Verkehrszeichen unmittelbar nach der Kreuzung mit der Zufahrtsstraße vom F-Platz her kundgemacht sei, und das Fahrzeug des Bes... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §53 Abs1 Z24;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass auch andere Fahrzeuglenker Verkehrsvorschriften missachten, ist jedenfalls kein Schluss auf eine unzureichende oder schlecht sichtbare Anbringung von Verkehrszeichen zulässig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2001020170.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §53 Abs1 Z24;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass auch andere Fahrzeuglenker Verkehrsvorschriften missachten, ist jedenfalls kein Schluss auf eine unzureichende oder schlecht sichtbare Anbringung von Verkehrszeichen zulässig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2001020170.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...