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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §53 Abs1 Z24;Rechtssatz
Aus dem Umstand, dass auch andere Fahrzeuglenker Verkehrsvorschriften missachten, ist jedenfalls kein Schluss auf eine unzureichende oder schlecht sichtbare Anbringung von Verkehrszeichen zulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001020170.X01Im RIS seit
21.05.2002