Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;StVO 1960 §99 Abs2 litc idF 1976/412;
Rechtssatz: Die Einhaltung einer Geschwindigkeit von 155 km/h (anstatt von 70 km/h) auf einer mehrspurigen Fahrbahn rechtfertigt selbst bei zusätzlich angenommener Dunkelheit nicht die Schlußfolgerung, der Besch habe ein besonderes Übermaß an mangelnder Rücksichtnahme gegenüber anderen Straßenbenützern (Hinweis E 11.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;StVO 1960 §99 Abs2 litc idF 1976/412;VStG §44a lita;VStG §44a litc idF 1964/275;
Rechtssatz: Die besondere Rücksichtslosigkeit gehört zum Tatbestand der betreffenden Übertretung, weshalb dieser Umstand nicht nur sachverhaltsmäßig feststehen, sondern auch bei der Umschreibung der Tat im Sinne des § 44a lit a VStG seinen Ausdruck ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;StVO 1960 §99 Abs2 litc idF 1976/412;
Rechtssatz: Das Merkmal der besonderen Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern setzt zwingend voraus, daß andere Straßenbenützer tatsächlich vorhanden waren, weil sonst eine mangelnde Rücksichtnahme gegenüber solchen Personen nicht denkbar wäre (Hinweis E 22.9.1989, 89/11/0073). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;StVO 1960 §99 Abs2 litc idF 1976/412;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Wird der Tatort bezüglich einer Übertretung nach § 99 Abs 2 lit c StVO idF BGBl 1976/412 iVm § 52 Z 10 a StVO so hinreichend umschrieben, daß die als erwiesen angenommene Tat im Hinblick auf den Tatort trotz Fehlen einer detailierten Angabe der Tatstrecke unverwech... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z24 idF 1976/412 ;StVO 1960 §9 Abs4 idF 1976/412 ;VStG §44a lita;VStG §44a litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/02/0029 90/02/0028
Rechtssatz: Das Überfahren des Verkehrszeichens Halt, ohne überhaupt anzuhalten, erfüllt nicht den Tatbestand nach § 9 Abs 4 StVO idF 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;AVG §66 Abs4;StVO 1960 §52 Z10a;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Gründen sich die Einwendungen des Beschuldigten auf bloße Vermutungen, ohne daß der Beschuldigte das Vorliegen bestimmter, gegen das Meßergebnis des Radargerätes sprechender Tatsachen zu behaupten vermag, so ist die Berufungsbehörde nicht gehalte... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;StVO 1960 §99 Abs2 litc idF 1976/412;
Rechtssatz: Die Einhaltung einer Geschwindigkeit von 155 km/h (anstatt von 70 km/h) auf einer mehrspurigen Fahrbahn rechtfertigt selbst bei zusätzlich angenommener Dunkelheit nicht die Schlußfolgerung, der Besch habe ein besonderes Übermaß an mangelnder Rücksichtnahme gegenüber anderen Straßenbenützern (Hinweis E 11.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;StVO 1960 §99 Abs2 litc idF 1976/412;VStG §44a lita;VStG §44a litc idF 1964/275;
Rechtssatz: Die besondere Rücksichtslosigkeit gehört zum Tatbestand der betreffenden Übertretung, weshalb dieser Umstand nicht nur sachverhaltsmäßig feststehen, sondern auch bei der Umschreibung der Tat im Sinne des § 44a lit a VStG seinen Ausdruck ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;StVO 1960 §99 Abs2 litc idF 1976/412;
Rechtssatz: Das Merkmal der besonderen Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern setzt zwingend voraus, daß andere Straßenbenützer tatsächlich vorhanden waren, weil sonst eine mangelnde Rücksichtnahme gegenüber solchen Personen nicht denkbar wäre (Hinweis E 22.9.1989, 89/11/0073). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;StVO 1960 §99 Abs2 litc idF 1976/412;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Wird der Tatort bezüglich einer Übertretung nach § 99 Abs 2 lit c StVO idF BGBl 1976/412 iVm § 52 Z 10 a StVO so hinreichend umschrieben, daß die als erwiesen angenommene Tat im Hinblick auf den Tatort trotz Fehlen einer detailierten Angabe der Tatstrecke unverwech... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z24 idF 1976/412 ;StVO 1960 §9 Abs4 idF 1976/412 ;VStG §44a lita;VStG §44a litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/02/0029 90/02/0028
Rechtssatz: Das Überfahren des Verkehrszeichens Halt, ohne überhaupt anzuhalten, erfüllt nicht den Tatbestand nach § 9 Abs 4 StVO idF 1... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 31. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 30. November 1987 um 12.08 Uhr in Innsbruck einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Egger-Lienz-Straße in Richtung Westen gelenkt und auf Höhe des Lehrbauhofes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 20 km/h überschritten. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Übertretung nach § 52 Z. 10a StVO begangen, weshalb über i... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 31. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 30. November 1987 um 12.08 Uhr in Innsbruck einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Egger-Lienz-Straße in Richtung Westen gelenkt und auf Höhe des Lehrbauhofes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 20 km/h überschritten. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Übertretung nach § 52 Z. 10a StVO begangen, weshalb über i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;VStG §44 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Durch die im angefochtenen Bescheid vorgenommene Bezeichnung des Tatortes mit Y-Straße, auf Höhe des Z-Hofes ist, auch wenn es sich beim Z-Hof um ein größeres Areal handelt, ein ausreichend enger Bezug zwischen der dem Bfr angelasteten, im Fahren gesetzten Tat (Geschwind... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Übertretung der Straßenverkehrsordnung - Ein unverhältnismäßiger Nachteil ist darin, daß der Bf die über ihn verhängte Geldstrafe zunächst bezahlen, im Falle des Erfolges der Beschwerde aber wieder zurückerhalten müßte, nicht gelegen. Schlagworte Unverhältnismäßige... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;VStG §44 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Durch die im angefochtenen Bescheid vorgenommene Bezeichnung des Tatortes mit Y-Straße, auf Höhe des Z-Hofes ist, auch wenn es sich beim Z-Hof um ein größeres Areal handelt, ein ausreichend enger Bezug zwischen der dem Bfr angelasteten, im Fahren gesetzten Tat (Geschwind... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;StVO 1960;VwGG §30 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
AW 90/03/0017 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/05/08 AW 90/10/0022 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Übertretung des Vorarlberger Landschaftsschutzgesetzes - Die Behörde kann auf... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich der nachstehende Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Landstraße, vom 20. März 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 8. April 1988 um 12.55 Uhr in Wien 12., Rothenburgstraße 1, auf der Kreuzung mit der Hetzendorfer Straße in Richtung 13. Bezirk fahrend, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs4;StVO 1960 §52 litc Z24;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0007 E 28. September 1988 RS 2 Stammrechtssatz Die Subsumtion unter die Vorschrift des § 19 Abs 4 StVO ist verfehlt, wenn der Lenker eines Kraftfahrzeuges während des Einbiegens in die bevorrangte Straße überhaupt nicht anhält; er hat... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe am 22. September 1986, von 13.58 Uhr bis 15.28 Uhr, ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes mehrspuriges Kraftfahrzeug in Graz, Kaiserfeldgasse 10, in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone ohne Parkschein geparkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung "nach § 2 des Steiermärkischen Parkgebührengesetzes 1979 idgF in Verbindung mit den §§ 2 und 4 der Gra... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe am 22. September 1986, von 13.58 Uhr bis 15.28 Uhr, ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes mehrspuriges Kraftfahrzeug in Graz, Kaiserfeldgasse 10, in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone ohne Parkschein geparkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung "nach § 2 des Steiermärkischen Parkgebührengesetzes 1979 idgF in Verbindung mit den §§ 2 und 4 der Gra... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe am 22. September 1986, von 13.58 Uhr bis 15.28 Uhr, ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes mehrspuriges Kraftfahrzeug in Graz, Kaiserfeldgasse 10, in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone ohne Parkschein geparkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung "nach § 2 des Steiermärkischen Parkgebührengesetzes 1979 idgF in Verbindung mit den §§ 2 und 4 der Gra... mehr lesen...
Index: L37066 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ParkgebührenG Stmk §2;ParkgebührenG Stmk §6 Abs1;StVO 1960 §25;StVO 1960 §52 Z13d;StVO 1960 §52 Z13e;VStG §25 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 168;
Rechtssatz: Das Fehlen oder nicht Wahrnehmen von blau umrandeten Bodenmarkierungen vermag in Hinsicht auf die durch... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §25;StVO 1960 §52 Z13d;StVO 1960 §52 Z13e; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 168;
Rechtssatz: Die Normativität der Anordnung einer Kurzparkzone ist allein aus der Kundmachung durch die Vorschriftszeichen nach § 52 Z 13d und Z 13e StVO abzuleiten und nicht aus der nicht normativen Kennzeichnung einer Kurzparkzone durch sogenannte blaue Bodenmarki... mehr lesen...
Index: L37066 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ParkgebührenG Stmk §2;ParkgebührenG Stmk §6 Abs1;StVO 1960 §25;StVO 1960 §52 Z13d;StVO 1960 §52 Z13e;VStG §25 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 168;
Rechtssatz: Das Fehlen oder nicht Wahrnehmen von blau umrandeten Bodenmarkierungen vermag in Hinsicht auf die durch... mehr lesen...
Index: L37066 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ParkgebührenG Stmk §2;ParkgebührenG Stmk §6 Abs1;StVO 1960 §25;StVO 1960 §52 Z13d;StVO 1960 §52 Z13e;VStG §25 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 168;
Rechtssatz: Das Fehlen oder nicht Wahrnehmen von blau umrandeten Bodenmarkierungen vermag in Hinsicht auf die durch... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §25;StVO 1960 §52 Z13d;StVO 1960 §52 Z13e; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 168;
Rechtssatz: Die Normativität der Anordnung einer Kurzparkzone ist allein aus der Kundmachung durch die Vorschriftszeichen nach § 52 Z 13d und Z 13e StVO abzuleiten und nicht aus der nicht normativen Kennzeichnung einer Kurzparkzone durch sogenannte blaue Bodenmarki... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §25;StVO 1960 §52 Z13d;StVO 1960 §52 Z13e; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 168;
Rechtssatz: Die Normativität der Anordnung einer Kurzparkzone ist allein aus der Kundmachung durch die Vorschriftszeichen nach § 52 Z 13d und Z 13e StVO abzuleiten und nicht aus der nicht normativen Kennzeichnung einer Kurzparkzone durch sogenannte blaue Bodenmarki... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 31. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 4. November 1988 um 20.50 Uhr an einem näher beschriebenen Ort mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw 1.) in einem deutlich kundgemachten Halte- und Parkverbot und 2.) mit zwei Rädern auf dem Gehsteig gehalten und den Gehsteig somit vorschriftswidrig benützt, und dadurch Verwaltungsübertretungen und zwar zu 1.) nach § 24 Abs. 1 lit.... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 7. April 1988 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges 1) um 2.40 Uhr in Wien 22, Wagramerstraße 52, dieses Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt, 2) um 3.25 Uhr in Wien 22, Wagramerstraße in Höhe Steigenteschgasse in Richtung stadtauswärts mit diesem Kraftfahrzeug die durch Verbotszeich... mehr lesen...