RS Vwgh 1990/6/27 89/03/0293

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Veröffentlicht am 27.06.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs2;
StVO 1960 §52 lita Z10;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/03/28 89/03/0261 4

Stammrechtssatz

Im Nachfahren eines PKWs auf einer längeren Strecke, und zwar selbst unter Mißachtung von Verkehrsvorschriften, kann allein keine Notstandssituation erblickt werden (Hinweis E 21.9.1988, 87/03/0182).

Schlagworte

Feststellen der Geschwindigkeit Überschreiten der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989030293.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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