RS Vwgh 1990/6/20 90/02/0001

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Veröffentlicht am 20.06.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §52 Z10a;
StVO 1960 §99 Abs2 litc idF 1976/412;

Rechtssatz

Das Merkmal der besonderen Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern setzt zwingend voraus, daß andere Straßenbenützer tatsächlich vorhanden waren, weil sonst eine mangelnde Rücksichtnahme gegenüber solchen Personen nicht denkbar wäre (Hinweis E 22.9.1989, 89/11/0073).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020001.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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