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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §52 Z10a;Rechtssatz
Das Merkmal der besonderen Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern setzt zwingend voraus, daß andere Straßenbenützer tatsächlich vorhanden waren, weil sonst eine mangelnde Rücksichtnahme gegenüber solchen Personen nicht denkbar wäre (Hinweis E 22.9.1989, 89/11/0073).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020001.X03Im RIS seit
12.06.2001