Mit dem angefochtenen Bescheid wurde "der Berufung wegen Übertretung nach §§ 52 lit. a Z. 10a, 99 Abs. 3 lit. a StVO 1960" "keine Folge gegeben" und das erstbehördliche Straferkenntnis bestätigt. Zur Begründung: wurde ausgeführt, das erstbehördliche Straferkenntnis lege dem Beschwerdeführer zur Last, die Vorschrift des § 52 lit. a Z. 10a StVO dadurch überschritten zu haben, daß er am 30. Oktober 1987 um 9.30 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws während der Fahrt au... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 13. Oktober 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. Dezember 1987 um 11.10 Uhr in Innsbruck, Fallmerayerstraße vor dem Landesgericht kurz vor der Kreuzung mit der Maximilianstraße als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws im beschilderten Halte- und Parkverbot, ausgenommen Lenker nach § 29b StVO, gehalten, obwohl er nicht im Besitz eines Ausweises gemäß § 29b StVO (Behinder... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 13. Oktober 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. Dezember 1987 um 11.10 Uhr in Innsbruck, Fallmerayerstraße vor dem Landesgericht kurz vor der Kreuzung mit der Maximilianstraße als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws im beschilderten Halte- und Parkverbot, ausgenommen Lenker nach § 29b StVO, gehalten, obwohl er nicht im Besitz eines Ausweises gemäß § 29b StVO (Behinder... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z13b;
Rechtssatz: Für die normative Geltung eines Verbotes nach § 52 Z 13b StVO in dem durch das Vorschriftszeichen iVm der Zusatztafel unmißverständlich zum Ausdruck gebrachten Bereich ist das Vorhandensein von auf der Fahrbahn angebrachten Bodenmarkierungen ohne Relevanz (Hinweis E 1.7.1987, 86/03/0246). European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §51 Abs1;StVO 1960 §52 Z13a;StVO 1960 §52 Z13b;
Rechtssatz: Kann durch ein Vorschriftszeichen mit einer Zusatztafel mit Pfeilen, die auch im Zeichen selbst angebracht werden können, der Geltungsbereich des Verbotes unmißverständlich zum Ausdruck gebracht werden, genügt ein Vorschriftszeichen. In diesem Falle bedarf es zur Angabe des Beginnes und des Endes des Str... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §44;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §44a litb;
Rechtssatz: § 52 lit a Z 10a StVO umschreibt jenes Verhalten des Lenkers eines Fahrzeuges, das der Gesetzgeber - vom Zeitpunkt der Kundmachung an - untersagt (Hinweis E 12.10.1972, 1920/71). Wer die durch eine gem § 44 StVO kundgemachte V festgelegte zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreit... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z13b;
Rechtssatz: Für die normative Geltung eines Verbotes nach § 52 Z 13b StVO in dem durch das Vorschriftszeichen iVm der Zusatztafel unmißverständlich zum Ausdruck gebrachten Bereich ist das Vorhandensein von auf der Fahrbahn angebrachten Bodenmarkierungen ohne Relevanz (Hinweis E 1.7.1987, 86/03/0246). European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §51 Abs1;StVO 1960 §52 Z13a;StVO 1960 §52 Z13b;
Rechtssatz: Kann durch ein Vorschriftszeichen mit einer Zusatztafel mit Pfeilen, die auch im Zeichen selbst angebracht werden können, der Geltungsbereich des Verbotes unmißverständlich zum Ausdruck gebracht werden, genügt ein Vorschriftszeichen. In diesem Falle bedarf es zur Angabe des Beginnes und des Endes des Str... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §51 Abs1;StVO 1960 §52 Z13a;StVO 1960 §52 Z13b;
Rechtssatz: Kann durch ein Vorschriftszeichen mit einer Zusatztafel mit Pfeilen, die auch im Zeichen selbst angebracht werden können, der Geltungsbereich des Verbotes unmißverständlich zum Ausdruck gebracht werden, genügt ein Vorschriftszeichen. In diesem Falle bedarf es zur Angabe des Beginnes und des Endes des Str... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Wiederaufnahme eines Verwaltungsstrafverfahrens wegen einer Übertretung der Straßenverkehrsordnung - Ein Bescheid, mit dem ein Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens abgewiesen wurde, schließt nach dem Wesen dieser Einrichtung einen Vollzug oder eine Ausübung einer mit Bescheid eingeräu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litf;KFG 1967 §66 Abs9;StVO 1960 §52 Z10a;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Übertretung der Straßenverkehrsordnung - Der ASt wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid einer Übertretung nach § 52 Z 10a StVO schuldig erkannt und hiefür bestraft. Im derzeitigen Verfahrensstadium ist davon a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litf;KFG 1967 §66 Abs9;StVO 1960 §52 Z10a;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Übertretung der Straßenverkehrsordnung - Der ASt wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid einer Übertretung nach § 52 Z 10a StVO schuldig erkannt und hiefür bestraft. Im derzeitigen Verfahrensstadium ist davon a... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z10a;
Rechtssatz: Wurde die Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, im erstbehördlichen Straferkenntnis mit "52/10 a StVO", hingegen im angefochtenen Bescheid mit "§ 52 a Ziffer 10 lit a StVO 1960" bezeichnet, dann handelt es sich nicht um "die Unterstellung einer neuen Gesetzesbestimmung, die der Übertretung entsprechen soll". ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs3;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0185 E 19. März 1987 RS 7 Stammrechtssatz Die bloße Behauptung, es seien bei der Radarmessung "nicht geeichte Zusatzeinrichtungen" verwendet worden, führt nicht zum Erfolg der Beschwerde (hier: durch Eichschein war nachgewiesen, dass das G... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs3;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0185 E 19. März 1987 RS 7 Stammrechtssatz Die bloße Behauptung, es seien bei der Radarmessung "nicht geeichte Zusatzeinrichtungen" verwendet worden, führt nicht zum Erfolg der Beschwerde (hier: durch Eichschein war nachgewiesen, dass das G... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §19;
Rechtssatz: Führt die Behörde aus, dass es sich bei der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 52 km/h - entsprechend den in den Verkehrsunfallstatistiken ausgewiesenen Unfallursachen - um einen schweren Verstoß gegen die straßenpolizeilichen Vorschriften handelt, dann ist im Hinblick darauf, dass ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0223 E 17. Juni 1987 RS 4 Stammrechtssatz Das Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung ist kein Tatbestandsmerkmal des § 52 Z 10 a StVO und muss daher weder in der Verfolgungshandlung noch im Schuldspruch angeführt werden. Durch die Aufnahme ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §66 Abs4;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VwGG §34 Abs1;VwGG §42 Abs1;
Rechtssatz: Der Besch wird durch die überflüssige Zitierung des Ausmaßes der Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit im Straferkenntnis zwar in keinem Recht verletzt, doch muss eine s... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §66 Abs4;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde ist berechtigt, das Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung dahingehend zu berichtigen bzw konkretisieren, dass dieses Ausmaß nicht genau 40 km/h betragen habe, sondern dass dieser Wert bei Berücksichtigung von im Extremfall... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Die Angabe des Ausmaßes der Geschwindigkeitsüberschreitung mit "zirka" reicht aus. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff
Überschreiten der Geschwindigkeit European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §19;VStG §6;
Rechtssatz: Verkehrsstaus, längere Grenzaufenthalte und Nebel sind insbesonders im Winter nichts außergewöhnliches, weshalb von vornherein damit gerechnet werden muss. Hat sich der Beschuldigte nicht darauf eingestellt, kann es nicht als unverschuldet angesehen werden, wenn er dadurch un... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §19;
Rechtssatz: Die durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung erhöhte Lärmbelästigung ist nicht nur in einem VERBAUTEN GEBIET, sondern auch im Freiland von Bedeutung. Schlagworte Überschreiten der Geschwindigkeit European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0223 E 17. Juni 1987 RS 4 Stammrechtssatz Das Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung ist kein Tatbestandsmerkmal des § 52 Z 10 a StVO und muss daher weder in der Verfolgungshandlung noch im Schuldspruch angeführt werden. Durch die Aufnahme ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0237 E 11. November 1987 RS 4 Stammrechtssatz Durch Überschreiten der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wird § 20 Abs 2 StVO, durch Überschreiten einer durch Gebotszeichen kundgemachten Höchstgeschwindigkeit § 52 lit a Z 10 a S... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Werden verschiedene Verwaltungsvorschriften verletzt, so liegt kein fortgesetztes Delikt vor. Die Überschreitung der auf Autobahnen zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h sowie die Überschreitung der daran anschließenden durch Straßenverkehrszeichen kundgemachten Höchstge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a; Beachte Besprechung in:ZVR 1991, S 302;
Rechtssatz: Die Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Nachfahren mit einem Streifenwagen in gleich bleibendem Abstand auf einer Strecke von ca 300 m und Ablesen von dem Tachometer ist a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §19;
Rechtssatz: Bei erheblichen Überschreitungen der höchstzulässigen Geschwindigkeit auf Autobahnen (hier: 160 km/h bis 190 km/h statt 130 km/h bzw 150 bis 170 km/h statt 80 km/h) wird die Verkehrssicherheit erheblich reduziert, weil solch überhöhte Geschwindigkeiten immer wieder eine Ursache für s... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z1;
Rechtssatz: Bei der Übertretung nach § 52 lit a Z 1 StVO sind wesentliche Tatbestandsmerkmale, dass der Täter in eine durch das genannte Vorschriftszeichen gekennzeichnete Straße einfährt. Dieses Verbotszeichen darf unter keinen Umständen auch nicht eine kleine Strecke hindurch unbeachtet gelassen werden (Hinweis auf das zwar zu § 52 lit a Z 2 StVO e... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Eine absolute Nichtigkeit der Strafverfügung (hier mangels Unterschrift des Genehmigenden) hat keine rechtliche Auswirkung auf das weitere Verfahren, insbesondere auf die Rechtmäßigkeit des Berufungswerbers. Es ist diesbezüglich gleichgültig, ob eine Strafverfügung durch rechtzeitige Erhebung eines Einspruchs außer Kraft getreten oder ob ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a; Beachte Besprechung in:ZVR 1991, S 302; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0355 E 22. Mai 1985 RS 2 Stammrechtssatz Für die Art der Geschwindigkeitsermittlung durch Nachfahren ist es ohne Bedeutung, ab welchem Zeitpunkt und in welchem (gleich bleibenden) Abs... mehr lesen...