Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 26. Oktober 1991 um 1.10 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges an einem näher umschriebenen Ort auf dieser Fahrt den Führerschein und den Zulassungsschein nicht mitgeführt und das Fahrzeug in einem durch Alkohol beei... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2a litb;Verwendungsrichtlinien Atemalkoholanalysegeräte BMI 1990;
Rechtssatz: Die 10 % - Regel, wonach dann, wenn die ausgedruckten Meßwerte bei einer Atemalkoholkonzentration von über 0,5 mg/l um mehr als 10 % auseinanderliegen, die Messungen nicht verwertbar sind und die Untersuchung zu wiederholen ist, kommt nur dann ... mehr lesen...
Aus der - offenbar vom Beschwerdeführer selbst verfaßten - Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides sowie aus dem hg. Erkenntnis vom 21. Oktober 1992, Zl. 92/02/0240, ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der belangten Behörde vom 27. Februar 1991 war der Beschwerdeführer einer am 11. April 1989 begangenen Übertretung nach § 5 Abs. 1 StVO für schuldig erkannt worden. Die dagegen erhobene Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof mit Er... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2a;StVO 1960 §5 Abs4a;StVO 1960 §5 Abs4b;StVO 1960 §5 Abs7 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0039 E 18. Oktober 1989 VwSlg 13037 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber geht auf Grund der Bestimmungen des § 5 Abs 2 a und Abs 4 a StVO von der Tauglichkeit der Atemalkoholmessgeräte aus, schließt selbst aber Fehler - vor allem... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 7. August 1992 um 23.25 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien als Lenker eines Kraftfahrzeuges dieses in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 8.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe eine Woche) verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschw... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2a;StVO 1960 §5 Abs4a;StVO 1960 §5 Abs4b;StVO 1960 §5 Abs7 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0039 E 18. Oktober 1989 VwSlg 13037 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber geht auf Grund der Bestimmungen des § 5 Abs 2 a und Abs 4 a StVO von der Tauglichkeit der Atemalkoholmessgeräte aus, schließt selbst aber Fehler - vor allem... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von 12 Monaten (von der Zustellung des die Entziehung erstmals verfügenden Mandatsbescheides der Erstbehörde, der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, vom 3. Juli 1991 am 16. Juli 1991 an) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §2 Abs3;StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0368 E 20. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 5 Abs 2 iVm § 99 Abs 1 lit b StVO ergibt sich nicht, dass die Pflicht, der Aufforderung der Straßenaufsichtsorgane zur Durchführung der Atemluftprobe Folge zu leisten, nur "an Ort und Stelle... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug ergangenen gemeinsam Bescheid der Vorarlberger Landesregierung und des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 11. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer durch die Vorarlberger Landesregierung schuldig erkannt, am 9. Juli 1988 um 20.10 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Motorrad an einem näher bezeichneten Ort in Bregenz gelenkt zu haben und (Spruchpunkt 2.) trotz vermuteter Alkoholbeeinträchtigung und Aufforderung durch ein geschultes und ermächtigtes Organ die... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §2 Abs3;StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0368 E 20. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 5 Abs 2 iVm § 99 Abs 1 lit b StVO ergibt sich nicht, dass die Pflicht, der Aufforderung der Straßenaufsichtsorgane zur Durchführung der Atemluftprobe Folge zu leisten, nur "an Ort und Stelle... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 2. Mai 1990 um 22.45 Uhr an einer näher bezeichneten Stelle der Traunufer-Landesstraße in Ansfelden einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt, wobei er sich in einem deutlich vermutbar durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden und entgegen der von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Straßenaufsichtsorgan an ihn gerichteten Auffor... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §2 Abs3;StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0368 E 20. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 5 Abs 2 iVm § 99 Abs 1 lit b StVO ergibt sich nicht, dass die Pflicht, der Aufforderung der Straßenaufsichtsorgane zur Durchführung der Atemluftprobe Folge zu leisten, nur "an Ort und Stelle... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 1. August 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 25. April 1989 um 21.17 Uhr in Innsbruck, Wachzimmer Innere Stadt, Adamgasse 5-7, gegenüber einem von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweigert, trotz Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen. Er habe hiedurch "§ 99 Abs. 1 lit. b StVO in Verbindung mit § 5 Abs. 4 lit. a ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2a;StVO 1960 §5 Abs4a;StVO 1960 §5 Abs4b;StVO 1960 §5 Abs7 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0039 E 18. Oktober 1989 VwSlg 13037 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber geht auf Grund der Bestimmungen des § 5 Abs 2 a und Abs 4 a StVO von der Tauglichkeit der Atemalkoholmessgeräte aus, schließt selbst aber Fehler - vor allem... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO 1960 bestraft, weil er am 24. August 1989 um 00.35 Uhr im Stadtgebiet Kapfenberg einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. Nach der Begründ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2a;StVO 1960 §5 Abs4a;StVO 1960 §5 Abs4b;StVO 1960 §5 Abs7 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0039 E 18. Oktober 1989 VwSlg 13037 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber geht auf Grund der Bestimmungen des § 5 Abs 2 a und Abs 4 a StVO von der Tauglichkeit der Atemalkoholmessgeräte aus, schließt selbst aber Fehler - vor allem... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 6. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe am 7. November 1986 um 22.26 Uhr in Wien 10, Triesterstraße, Kreuzung Computerstraße, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges sich geweigert, sich dem Polizeiarzt zwecks Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung vorführen zu lassen, obwohl eine von einem besonders geschulten und von... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a lita;StVO 1960 §5 Abs4 lita;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Finden sich über die Art des verwendeten Alkoteströhrchens im Verwaltungsstrafakt keine Feststellungen, dann ist es durchaus denkbar, daß ein Teströhrchen sam... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2a;StVO 1960 §5 Abs4a;StVO 1960 §5 Abs4b;StVO 1960 §5 Abs7 lita;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber geht auf Grund der Bestimmungen des § 5 Abs 2 a und Abs 4 a StVO von der Tauglichkeit der Atemalkoholmessgeräte aus, schließt selbst aber Fehler - vor allem bei Messungsergebnissen im Grenzbereich zwischen 0,4 und 0,5 mg/l - durch die Zulässigkeit... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2a;StVO 1960 §5 Abs4a;StVO 1960 §5 Abs4b;StVO 1960 §5 Abs7 lita;
Rechtssatz: Eine abstrakt gebliebene Behauptung, es könne ein Messfehler vorgelegen sein, weil ein derartiges Gerät schon durch Rülpsen zu einer Fehlmessung der Magenluft statt der Atemluft veranlasst werden könne, ohne dass dies dem Messenden auffallen müsse, vermag keine E... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §1;StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Aus § 5 Abs 2 iVm § 99 Abs 1 lit b StVO ergibt sich nicht, dass die Pflicht, der Aufforderung der Straßenaufsichtsorgane zur Durchführung der Atemluftprobe Folge zu leisten, nur "an Ort und Stelle" (Hinweis E 9.4.1980, 1994/78) bestünde. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0331 E 28. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Verweigerung der Atemluftprobe ist es irrelevant, welche Bedeutung in Bezug auf das Ausmaß der Alkoholbeeinträchtigung dem Umstand zugekommen wäre, dass die Verfärbung den... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Im Falle einer Verweigerung der Atemluftprobe kommt dem Umstand, dass das Atemalkohol-Prüfröhrchen, mit welchem die Untersuchung der Atemluft vorgenommen werden sollte nicht der V des BMHW vom 1.1.1961, BGBl 1961/3 über die Untersuchung der Atemluft auf... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §1;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb Fall2;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der Gebrauchsanweisung zum Teströhrchen "Alkotest R CH 237" des Drägerwerkes in Lübeck iVm dem im Alkoröhrchen enthaltenen grobkörnigen Granul... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Bei einer Verweigerung der Atemluftprobe ist es irrelevant, welche Bedeutung in Bezug auf das Ausmaß der Alkoholbeeinträchtigung dem Umstand zugekommen wäre, dass die Verfärbung den Markierungsring des Alkoteströhrchen CH 237 des Drägerwerkes in Lübeck ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb Fall2;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der Beschreibung des Alkoteströhrchens CH 237 des Drägerwerkes in Lübeck ist nicht einwandfrei zu erkennen, welcher Blutalkoholgehalt selbst bei einer Grünverfärbung des Reaktionspr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb Fall2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/18/0039 E 8. Juli 1988 RS 5 Stammrechtssatz Der Gebrauchsanweisung für das Alkoteströhrchen CH 237 des Drägerwerkes in Lübeck kann nicht eindeutig entnommen werd... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 30. Dezember 1987 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 25. September 1986 um 23.20 Uhr in "11. A 23 Fahrtrichtung Süden Höhe Ausfahrt Simmering" einen dem Kennzeichen nach näher bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die... mehr lesen...
Index: StVO10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1B-VG Art7 Abs1B-VG Art89 Abs2StGG Art2StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105StVO 1960 §5 Abs11 idF 1986/105StVO 1960 §5 Abs2a lita idF 1986/105StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105StVO 1960 §5 Abs4a idF 1986/105 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/18/0129 E 18. März 1988 RS 3 Stammrechtssatz Ausführungen darü... mehr lesen...
Stammrechtssatz Ausführungen darüber, dass im Beschwerdefall deshalb keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelung des § 5 Abs 4a zweiter Satz StVO bestehen, weil zur Tatzeit die im § 5 Abs 11 leg cit vorgesehene Verordnung noch nicht wirksam war, weshalb Untersuchungen der Atemluft mit Geräten iSd § 5 Abs 2a lit b StVO zu dieser Zeit noch nicht zulässig waren, und der Beschuldigte daher zur Tatzeit gegenüber anderen Personen nicht dadurch benachteiligt hätte sein kö... mehr lesen...