1. Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z3 B-VG gestützten Antrag begehrt der Antragsteller, der Verfassungsgerichtshof möge die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Reutte vom 9. Juni 2020, Z RE-VK-STVO-141/37-2020, sowie die Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 8. Juni 2020, Z VSR-VO-Lrg/Außerfern/260-2020, als gesetzwidrig aufheben. 1.1. Der Antragsteller wohne in ****** in **** ******** und besitze zwei zugelassene Motorräder, die laut Zulassung ein Standgeräusch von 97 bzw 98 dB(... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z3StVO 1960 §43, §45 Abs2V der Bezirkshauptmannschaft Reutte vom 09.06.2020V der Tiroler Landesregierung vom 08.06.2020VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Unzulässigkeit eines Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung der StVO 1960 betreffend ein Fahrverbot für zu laute Motorräder auf Grund der Möglichkeit, eine Ausnahmebewilligung zu beantragen Rechtssat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt das Landesverwaltungsgericht Salzburg, "Punkt A1. der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 13.08.2015, Zahl 30606-634/1/5-2015, als gesetzwidrig aufzuheben. […] Für den Fall, dass die Bezirkshauptmannschaft den Kundmachungsmangel in der Zwischenzeit behoben haben sollte, wird in eventu beantragt, festzustellen, dass die angefochtene Verordnung vom 13.08.2015 im ange... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z1StVO 1960 §43, §44, §51 Abs1, §54V der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 13.08.2015 betr ein ÜberholverbotVfGG §7 Abs2
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit einer Überholverbotsverordnung mangels ordnungsgemäßer Kundmachung wegen Fehlens einer Zusatztafel mit der Angabe der Länge der Straßenstrecke des Überholverbotes
Rechtssatz: Aufhebung von Pun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt das Verwaltungsgericht Wien, "der Verfassungsgerichtshof möge die Wortfolge ', 6.34' der Verordnung des Magistrats 46 der Stadt Wien vom 15. November 2013, MA 46 – DEF/38069/2013, als gesetzwidrig aufheben, in eventu aussprechen, dass die Wortfolge ', 6.34' der Verordnung des Magistrats 46 der Stadt Wien vom 15. November 2013, MA 46 – DEF/38069/2013, gesetzwidrig war; in e... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsrecht
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z1StVO 1960 §43Halte- und ParkverbotsV des Magistrates der Stadt Wien vom 15.11.2013
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit einer Verordnung des Magistrates der Stadt Wien betreffend ein Halte- und Parkverbot mangels nachvollziehbarer
Begründung: der Erforderlichkeit der verkehrsbeschränkenden Maßnahme im Ermittlungsverfahren
Rechtssatz: Aufhebung der Zeichen- un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Prüfungsbeschluss und Vorverfahren 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl E3431/2018 eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1.1. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Gmünd in Kärnten hat mit der Verordnung vom 14. November 2016, Z 213-612/2016, in der Ortschaft Unterbuch im Bereich der öffentlichen Wegeanlage Unterbuch, Grundstück Nr 1423, Katastralgemeinde Landfraß, ein Hal... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: StVO 1960 §43, §52, §94dHalte- und ParkverbotsV des Gemeinderates der Stadtgemeinde Gmünd vom 14.11.2016
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit der Verordnung einer Kärntner Gemeinde betreffend ein Halte- und Parkverbot mangels nachvollziehbarer
Begründung: der Erforderlichkeit der verkehrsbeschränkenden Maßnahme; Erlassung des Halte- und Parkverbots ausschließlich zur Durchsetzung eines Sondernutzungsrech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt das Landesverwaltungsgericht Tirol, "der Verfassungsgerichtshof möge ein Verordnungsprüfungsverfahren in Bezug auf die nicht gehörige Kundmachung und die aufgezeigte inhaltliche Rechtswidrigkeit 1.) der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 21.1.2010 zu ZI 4-999-17-1-2009 mit der das Ortsgebiet von Hall in Tirol kundgemacht wird 2.) der Verordnung des Gemeinderates d... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art89 Abs1B-VG Art139 Abs1 Z1StVO 1960 §43, §44V der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 21.01.2010 über die Verfügung des Ortsgebietes der Stadtgemeinde Hall in TirolGeschwindigkeitsbeschränkungsV des Gemeinderates der Stadtgemeinde Hall in Tirol vom 29.09.2009 betr eine 40 km/h-Beschränkung im gesamten Ortsgebiet, idF vom 05.07.2011
Leitsatz: Feststellung der Gesetzwidrigkeit einer Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag 1. Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt das Landesverwaltungsgericht Steiermark, "die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 04.09.2017, GZ: 11.0-10/2008, Teil A: in Fahrtrichtung Graz (von Westen nach Osten) in den Punkten 91 und 95 als gesetzwidrig aufzuheben." II. Rechtslage 1. Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 4. September 2017, GZ 11.0-10/2008 lautet - auszugsweise... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z1StVO 1960 §43, §44, §51GeschwindigkeitsbeschränkungsV der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 04.09.2017 betr eine 80 km/h-Zone auf der Ennstal-Bundesstraße
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit einer Verordnung betreffend eine 80 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Ennstal-Bundesstraße mangels ordnungsgemäßer Kundmachung durch Straßenverkehrszeichen bei einer Einmündung in den der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag 1. Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt das Landesverwaltungsgericht Tirol, "der Verfassungsgerichtshof möge ein Verordnungsprüfungsverfahren in Bezug auf die nicht gehörige Kundmachung der in der Sitzung des Gemeindesrates der Gemeinde Hall i.T. vom 28.06.2000 beschlossenen Verordnung eines Halte- und Parkverbotes einleiten und feststellen, dass die Verordnung im Geltungszeitraum ab ihrer Kundmachung gesetzwidrig war.... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z1StVO 1960 §43, §44Halte- und ParkverbotsV der Gemeinde Hall in Tirol vom 28.06.2000 an der Südseite der Straubstraße
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit eines Halte- und Parkverbots in Hall in Tirol wegen gesetzwidriger Kundmachung; Text der Zusatztafel nicht dem Verordnungstext entsprechend
Rechtssatz: Dass die zusätzlich zur Zusatztafel mit dem Rol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag 1. Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt das Landesverwaltungsgericht Tirol, "die Verordnung des Magistrats der Stadt Innsbruck vom 23.11.2006, Zl II-1723/2006-1, als gesetzwidrig aufzuheben. In eventu Punkt 1. b.) der Verordnung des Magistrats der Stadt Innsbruck vom 23.11.2006, ZI II-1723/2006-1, als gesetzwidrig aufzuheben. In eventu Festzustellen, dass die Verordnung des Magistrats der Stadt Innsbruck v... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsrecht
Norm: B-VG Art18 Abs1, Abs2B-VG Art89 Abs1B-VG Art139 Abs1 Z1B-VG Art139 Abs3 Z3StVO 1960 §43, §44, §52V des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck vom 23.11.2006 betr eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Haller Straße
Leitsatz: Teilweise Gesetzwidrigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkungsverordnung betreffend eine 60 km/h-Zone auf der Haller Straße mangels hinreichender Determinierung des örtlichen Gelt... mehr lesen...
I. Antrag Gestützt auf Art139 Abs1 Z3 B-VG begehrt die Antragstellerin, die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 9. August 2017, Z 30606-657/1/26-2017, zur Gänze als gesetzwidrig aufzuheben. II. Rechtslage 1. Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 9. August 2017, Z 30606-657/1/26-2017, lautet wie folgt (Zitat ohne die im Original enthaltenen Hervorhebungen): "Die Bezirkshauptmannschaft Zell am See als Straßenpolizeibehörde erlässt nach Dur... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsrecht
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z3StVO 1960 §43, §47V der BH Zell am See vom 09.08.2017 betr Verkehrsregelungen für den Straßenbereich B 161-Pass-Thurn-Straße und P 1-Felbertauernstraße VfGG §57 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer - die Widmung einer Straße als Autostraße aufhebenden - Verordnung mangels Darlegung eines unmittelbaren und aktuellen Eingriffs in die Rechtssphäre d... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK Art6 Abs2StVO 1960KFG 1967 §103 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durchVerhängung einer Verwaltungsstrafe über eine deutscheStaatsangehörige wegen einer Geschwindigkeitsübertretung; keine nachder Judikatur des EGMR unzulässige Überwälzung der Beweislast auf dieFahrzeugh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bundesminister für Verkehr hat am 10. September 1999 zu Z138.001/111-II/B/8-99 eine Verordnung mit folgendem Inhalt erlassen (die in Prüfung gezogene Wortfolge ist hervorgehoben): "Aufgrund des §43 Abs1 StVO 1960, BGBl. Nr. 159/60, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 134/99, wird verordnet: I. Zur Sicherheit des sich bewegenden Verkehrs ist 1. Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr a... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs5 / FristsetzungStVO 1960 §43Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr vom 10.09.99 betr Überholverbot für LKW auf einem Abschnitt der A 1 Westautobahn in der Zeit von 5.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit der Einbeziehung eines zusätzlichen Streckenteils in
ein Überholverbot für Lastkraftwage... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Antragsteller sind nach eigener Darstellung Eigentümer der Liegenschaft EZ 458, GB 63241 Kasten. Über diese Liegenschaft führte der sogenannte "Wiesenhofweg", ein Privatweg mit öffentlichem Verkehr. Um eine Teilung ihrer Liegenschaft zu vermeiden, verlegten die Antragsteller den Wiesenweg an ihre nördliche Grundstücksgrenze und begrünten nach Fertigstellung des neuen Weges die aufgelassene Trasse. 2. Am 23. März 1993 wurde zu Z120-2 folgende Ver... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art118 Abs6Verordnung des Bürgermeisters der Gd Wundschuh vom 23.03.93StVO 1960 §43StVO 1960 §44Stmk GdO 1967 §92
Leitsatz: Aufhebung der ortspolizeilichen Verordnung eines Bürgermeisters
mangels gehöriger Kundmachung; kein Hinweis auf
verordnungserlassende Behörde in der Kundmachung
Rechtssatz: Die Verordnung des Bürgermeisters der G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem gemäß Art144 B-VG vor dem Verfassungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der Tiroler Landesregierung wurde der Beschwerdeführer wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gemäß §1 litc Z4 der Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2. November 1989 über Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestimmten Autobahnen zur Nachtzeit, BGBl. 527, iVm §99 Abs3 lita StVO 1960 bestraft. Der Beschwerdeführer erachte... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art18 Abs2Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 02.11.89 über Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestimmten Autobahnen zur Nachtzeit, BGBl 527StVO 1960 §43StVO 1960 §43 Abs2 litaStVO 1960 §44 Abs2StVO 1960 §48 Abs1StVO 1960 §53 Abs1 Z22
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit einer Verordnung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Tiroler Landesregierung hat mit Verordnung vom 10. Dezember 1990, LGBl. 80 idF LGBl. 8/1991, auf Grund §43 Abs2 lita StVO 1960 für einen bestimmten Abschnitt der B312 Loferer Straße "das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t in der Zeit von 22.00 bis 5.00 Uhr verboten". Diese Verordnung bezieht im Gegensatz zur (Nachtfahrverbots-)Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 7. November 1989, LGBl. ... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art139 Abs5 / FristsetzungBVG UmweltschutzKDV 1967 §8bVerordnung der Tiroler Landesregierung vom 07.11.89. LGBl 71 idF LGBl 22/1990. Nachtfahrverbot für LKW über 7.5 t auf der B 312 Loferer StraßeVerordnung der Tiroler Landesregierung vom 10.12.90. LGBl 80 idF LGBl 8/1991. Nachtfahrverbot für LK... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Beim VfGH sind mehrere Verfahren zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit der V des Landeshauptmanns von Niederösterreich vom 15. Juli 1987, LGBl. 7001/5-0, über die Höchstzahlen von Kraftfahrzeugen für das Platzfuhrwerk-Gewerbe in Schwechat, einschließlich Flughafen Wien-Schwechat (in der Folge: TaxiV Schwechat) anhängig. Eines dieser Verfahren (protokolliert zu V 32/88) wurde vom VfGH von Amts wegen aus Anlaß einer bei ihm anhängigen Beschwerde gegen die Abweisung... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätGelVerkG §10 Abs2StVO 1960 §43StVO 1960 §52 Z13bStVO 1960 §96 Abs4
Leitsatz: Art139, Art140 B-VG; die Verordnungen des Bürgermeisters der
Stadtgemeinde Schwechat vom 2o. Jänner 1986 und vom 4. August
1986, mit denen ua. Halteverbote mit Ausnahmen für Taxis verfügt
wurden, sind verkehrsbeschränkende Maßnahmen iS des §43... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Magistrat Graz erließ am 20. August 1984 unter Z A 10/1-702/23-1984 die folgende V: "Gemäß §43 der StVO 1960, in der derzeit gültigen Fassung, wird für die Waagner-Biro-Straße im Bereich des Werkes der Fa. Waagner-Biro 'Fahrverbot' mit dem Zusatz 'Ausgenommen Zufahrt zum Werk und Durchfahrt für Fahrzeuge über 16 to höchstzulässigem Gesamtgewicht und Kraftwagenzüge' verordnet. Diese Verordnung tritt ab 3. September 1984 in Kraft. Die Kosten für die Besch... mehr lesen...