IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Mag. Allraun als Einzelrichter über die Beschwerde des Herrn A, *** in ***, vertreten durch die B Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 29.12.2021, Zl. ***, durch mündliche Verkündung im Anschluss an die Verhandlung vom 15.09.2022 zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, als die Übe... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Marzi als Einzelrichter über die Beschwerde des A, vertreten durch den Erwachsenenvertreter B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 18. Februar 2021, Zl. ***, betreffend Bestrafungen nach der Straßenverkehrsordnung 1960, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben und das angefochtene Straferkenntnis wie folgt abgeändert: a. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 10.03.2022 Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litaStVO 1960 §4 Abs5StVO 1960 §99 Abs3 litbVStG 1991 §3
Rechtssatz: Die Zurechnungsfähigkeit iSd § 3 Abs 1 VStG bildet eine unbedingte Voraussetzung der Strafbarkeit. Die Frage, ob der Täter zur Tatzeit zurechnungsunfähig iSd § 3 Abs 1 VStG war, ist eine Rechtsfrage, die bei Vorliegen von Indizien in Richtung einer mangelnden Zurechnungsfäh... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 10.03.2022 Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litaStVO 1960 §4 Abs5StVO 1960 §99 Abs3 litbVStG 1991 §3
Rechtssatz: Eine die Zurechnungsfähigkeit nicht ausschließende Persönlichkeitsstörung ist bei der Strafbemessung als mildernder Umstand zu werten. Schlagworte Verkehrsrecht; Straßenverkehr; Verwaltungsstrafe; Zurechnungsfähigkeit; Persönlichkeitsstörung; ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Wimmer als Einzelrichter über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld vom 12. Oktober 2021, Zl. ***, betreffend eine Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insofern Folge gegeben, als von der Verhängung einer Geldstrafe abgesehen und unter Hinweis auf die Rechtswidrigkeit des Verha... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.10.2021 Norm: StVO 1960 §1 Abs1StVO 1960 §4 Abs5
Rechtssatz: Ein Schild mit der Aufschrift „Privatparkplätze“ allein vermag nicht die Eigenschaft als Straße mit öffentlichem Verkehr gemäß § 1 Abs 1 StVO zu nehmen (vgl VwGH 2002/03/0223). Schlagworte Verkehrsrecht; Straßenverkehr; Verwaltungsstrafe; Straße mit öffentlichem Verkehr; ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Marzi als Einzelrichter über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 24. Oktober 2019, Zl. ***, betreffend Bestrafungen nach der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) nach mündlicher Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass die zu Spruchpu... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 31.01.2020 Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litcStVO 1960 §4 Abs5StVO 1960 §5 Abs1
Rechtssatz: Sinn und Zweck der Verständigungspflicht des § 4 Abs 5 StVO ist es nicht, an Ort und Stelle festzustellen, ob ein Sachschaden von einem Unfall herrührt, ob die Angaben des am Unfall Beteiligten stimmen und überhaupt das Verschulden an einem Unfall zu klären, sondern gerade im Falle, dass ein... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 31.01.2020 Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litcStVO 1960 §4 Abs5StVO 1960 §5 Abs1
Rechtssatz: Entfernt sich ein Unfallbeteiligter während oder auch schon vor der Unfallaufnahme vom Unfallort, also vor Abschluss der erforderlichen Erhebungen, so hat er, unbeschadet der Übertretung anderer Vorschriften, gegen die Mitwirkungspflicht gemäß § 4 Abs 1 lit c StVO verstoßen (vgl VwGH 307/76;... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Parich-Gabler als Einzelrichterin über die Beschwerde der Frau A, in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 15.05.2017, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Die Bes... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.07.2018 Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litcStVO 1960 §4 Abs5StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §99
Rechtssatz: Nach Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofes kann die Behörde bereits, wenn ein Beschuldigter im Zusammenhang mit der konsumierten Alkoholmenge seine Verantwortung mehrfach geändert hat, aufgrund im Verfahren wechselnder Angaben eine spätere Nachtrunkbehauptung als unglaub... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Marzi als Einzelrichter über die Beschwerde des AS, vertreten durch Dr. Viktor Igáli-Igálffy, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 14. März 2017, Zl. MDS2-V-16 105462/5, betreffend Bestrafungen nach der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird mit der Maßg... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 01.03.2018 Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litaStVO 1960 §4 Abs5
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anhalte- und Meldepflicht des § 4 Abs. 1 lit. a StVO 1960 und des § 4 Abs. 5 leg. cit. ist als objektives Tatbildmerkmal der Eintritt wenigstens eines Sachschadens und in subjektiver Hinsicht das Wissen von dem Eintritt eines derartigen Schadens, wobei der Tatbestand schon dann gegeben ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 01.03.2018 Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litaStVO 1960 §4 Abs5
Rechtssatz: Der mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang stehende Lenker eines Kraftfahrzeuges kommt der Anhaltepflicht nicht schon dadurch nach, dass er das Fahrzeug kurzfristig an der Unfallstelle zum Stillstand bringt, im Übrigen aber – ohne sich um die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zu kümmern – ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 01.03.2018 Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litaStVO 1960 §4 Abs5
Rechtssatz: Von einem sofortigen Anhalten im Sinne des § 4 Abs. 1 lit.a StVO 1960 kann nicht die Rede sein, wenn das beteiligte Fahrzeug nicht unmittelbar nach Kenntnisnahme des Verkehrsunfalls am Unfallort, sondern erst in einiger Entfernung davon angehalten wird (vgl. VwGH Zl. 81/02/0267). Schl... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 01.03.2018 Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litaStVO 1960 §4 Abs5
Rechtssatz: Eine mittels Boten an die Polizei übermittelte Auskunft, in welcher die Lenkereigenschaft nicht angegeben wird, erfüllt nicht die Verständigungspflicht gemäß § 4 Abs. 5 StVO 1960. Schlagworte Verkehrsrecht; Straßenverkehr; Verwaltungsstrafe; Anhaltepflicht; Verständigungspflicht... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch die Richterin HR Dr. Grassinger betreffend die Beschwerde von Frau AS, vertreten durch Rechtsanwältin Dr. Veronika Cortolezis, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 07.10.2016, Zl. NKS2-V-16 37979/5, betreffend Bestrafung wegen Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Das Straferkenntnis der Bezirksha... mehr lesen...