Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
10.03.2022Norm
StVO 1960 §4 Abs1 litaRechtssatz
Die Zurechnungsfähigkeit iSd § 3 Abs 1 VStG bildet eine unbedingte Voraussetzung der Strafbarkeit. Die Frage, ob der Täter zur Tatzeit zurechnungsunfähig iSd § 3 Abs 1 VStG war, ist eine Rechtsfrage, die bei Vorliegen von Indizien in Richtung einer mangelnden Zurechnungsfähigkeit zur Tatzeit nur durch ein medizinisches Sachverständigengutachten – in der Regel aus dem Fachgebiet der Psychiatrie – von Amts wegen zu klären ist (vgl zB VwGH Ra 2017/02/0040).
Schlagworte
Verkehrsrecht; Straßenverkehr; Verwaltungsstrafe; Zurechnungsfähigkeit; Persönlichkeitsstörung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.S.390.001.2021Zuletzt aktualisiert am
04.05.2022