Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
10.03.2022Norm
StVO 1960 §4 Abs1 litaRechtssatz
Eine die Zurechnungsfähigkeit nicht ausschließende Persönlichkeitsstörung ist bei der Strafbemessung als mildernder Umstand zu werten.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Straßenverkehr; Verwaltungsstrafe; Zurechnungsfähigkeit; Persönlichkeitsstörung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.S.390.001.2021Zuletzt aktualisiert am
04.05.2022