RS UVS Steiermark 1994/11/11 20.7-12/94

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Veröffentlicht am 11.11.1994
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Rechtssatz

Ein behördlicher Entfernungsauftrag im Sinne des § 98 Abs 3 StVO setzt Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs voraus. Eine solche Einrichtung liegt nicht vor bei einer Tafel mit einem im weißen Kreis abgedruckten Schriftzug - Privatstraße-. Daran ändert die (dadurch bedingte) gewisse Ähnlichkeit mit dem Verbotszeichen -Fahrverbot- in beiden Richtungen nichts (dies auch im Hinblick auf § 35 Abs 2 StVO, wonach Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs von Gegenständen zu unterscheiden sind, welche mit diesen verwechselt werden können).

Schlagworte
Maßnahmenbeschwerde Entfernungsauftrag
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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