Die Berührung des Fahrzeuges mit dem Tunnelleitbaken verursacht ein im Fahrzeug wahrnehmbares Geräusch, das dem üblichen Betriebs- und Fahrgeräusch eines Fahrzeugs nicht zuzuordnen ist und auf eine Kollision rückschließen läßt. Für den Lenker des Fahrzeugs ist diese Kollision jedenfalls wahrnehmbar.