Norm
ABGB §1295 IId1Rechtssatz
Das durch grob verkehrswidriges Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers veranlaßte abrupte Bremsen auf schneeglatter, noch dazu abfallender Fahrbahn ist ein fahrtechnischer Fehler, für den ein Kraftfahrzeug - Lenker nur dann nicht verantwortlich ist, wenn er von einem plötzlich in seiner Fahrlinie in derart bedrohender Nähe entgegenkommendem Fahrzeug überrascht wird, daß ein überstürztes Handeln erforderlich ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0023309Dokumentnummer
JJR_19720622_OGH0002_0020OB00200_7100000_001