Norm
StVO §20 IDRechtssatz
Es mangelt am Rechtswidrigkeitszusammenhang, wenn ein Personenkraftwagenlenker, der wegen Gegenverkehrs die Scheinwerfer abblenden muss, dennoch mit überhöhter Geschwindigkeit weiterfährt, es aber in der Folge nur deswegen zur Kollision kommt, weil das entgegenkommende Fahrzeug unangezeigt plötzlich nach links einbiegt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0074781Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008