Entscheidungsgründe: Am 11. 4. 2005 ereignete sich im Ortsgebiet von Ennsdorf auf der „alten B 1" (in der Folge nur: B 1) auf Höhe der Kreuzung mit dem Leitenweg ein Verkehrsunfall, bei dem die damals 10 Jahre und 4 Monate alte Klägerin beim Überqueren der Fahrbahn mit Rollerskates von dem von Kathrin V***** gelenkten PKW VW Golf, behördliches Kennzeichen *****, niedergestoßen wurde. Die Klägerin wurde dabei schwer verletzt. Die 6,8 m breite Fahrbahn der B 1 wird durch eine Leitli... mehr lesen...
Norm: StVO §3 CaStVO §19 Abs8 BVIII
Rechtssatz: Die Kindern gegenüber anzuwendende besondere Vorsicht ist auch dann geboten, wenn die konkrete Verkehrssituation eine Kontaktaufnahme zwischen Kraftfahrzeuglenker und Kind erforderlich macht. Verwendet der Kraftfahrzeuglenker dabei Worte oder Zeichen, ist auf den Empfängerhorizont des Kindes abzustellen. Die Bedeutung des Handzeichens des Kfz-Lenkers ist demnach nicht daran zu messen, was er damit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5. 9. 2000 ereignete sich im Ortsgebiet von Zams auf der Hauptstraße im Nahbereich eines Schutzweges auf der Höhe eines Gasthauses ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger und der Erstbeklagte als Lenker und Halter verschiedener PKW beteiligt waren. Das Fahrzeug des Erstbeklagten war bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversichert. Im Unfallsbereich gilt auf der Hauptstraße eine höchstzulässige Geschwindigkeit von 50 km/h. Die 6,2 m breite Asphaltfahrbahn ... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs8 BVIII
Rechtssatz: Das Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges stellt auch dann einen Vorrangverzicht dar, wenn das Fahrzeug bereits zum Teil in die vom benachrangten Verkehrsteilnehmer berührte Verkehrsfläche eingefahren ist, aber noch soviel Raum verbleibt, um dem ursprünglich benachrangten Verkehrsteilnehmer ein gefahrloses Passieren des stehenden Fahrzeuges zu ermöglichen. Es macht für den an sich Benachrangten keinen wes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 11. März 1988 gegen 13,10 Uhr ereignete sich in St. Michael, Bezirk Leoben, auf der Bundesstraße 336 beim Straßenkilometer 0,2 im Bereich der Einmündung des Zubringers zur Autobahn A 9 ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem PKW Mercedes, der Erstbeklagte mit seinem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten LKW-Zug Volvo und Gerhard Schmutz als Lenker eines Sattelschleppzuges Scania beteiligt waren. Der Kläger befand sich auf der Fahrt von Graz ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 16.7.1984 ereignete sich gegen 17.40 Uhr im Ortsgebiet von Wels auf der Kreuzung der Hans-Sachs-Straße mit dem Steiningerweg ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit dem von Gerhard T*** gehaltenen Moped KTM Hobby (O 76.607) und der Erstbeklagte mit seinem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Kombinationskraftwagen Mazda 323 (O 756.972) beteiligt waren. An dem vom Kläger gelenkten Moped entstand dabei Totalschaden in der Höhe von 6.000 S. Der dar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 29.12.1985 ereignete sich gegen 5 Uhr im Ortsgebiet von Pama im Bereich der Kreuzung der Unteren Hauptstraße mit einer unbenannten Gemeindestraße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen B 232.030 und Joachim B*** als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen B 302.092 beteiligt waren. Die Beklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Der auf der Unteren Hauptstraße in Richtung... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs8 BVIII
Rechtssatz: Dass das Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges nur dann als Vorrangverzicht zu qualifizieren wäre, wenn das Fahrzeug über einen bestimmten längeren Zeitraum angehalten wird, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen; es genügt, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer den durch das Zum-Stillstand-Bringen des Fahrzeuges zum Ausdruck gebrachten Vorrangverzicht zweifelsfrei zur Kenntnis nehmen kann. E... mehr lesen...
Norm: StVO §18 Abs3StVO §19 Abs8 BVIII
Rechtssatz: Wer nach § 18 Abs 3 StVO zum Anhalten verpflichtet ist, verliert deswegen einen ihm nach den Bestimmungen des § 19 StVO zustehenden Vorrang nicht; das Gesetz verpflichtet ihn nur zu einem Anhalten, das als Vorrangverzicht im Sinne des § 19 Abs 8 StVO zu werten ist. Entscheidungstexte 8 Ob 51/82 Entscheidungstext OGH 29.04.1982 8 O... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs8 BVIII
Rechtssatz: Die im letzten Satz des § 19 Abs 8 StVO getroffene gesetzliche Regelung macht keinen Unterschied zwischen einem freiwilligen und einem in Befolgung eines gesetzlichen Gebotes erfolgten Vorrangverzicht; sie gilt daher für beide Fälle. Entscheidungstexte 8 Ob 51/82 Entscheidungstext OGH 29.04.1982 8 Ob 51/82 Veröff: ZVR 1983/181 S 241 ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1hStVO §18 Abs3StVO §19 Abs7 BVIIIStVO §19 Abs8
Rechtssatz: Aus einer durch § 18 Abs 3 StVO gebotenen Anhaltspflicht darf solange kein Vorrangverzicht angenommen werden, bis nicht entweder tatsächlich durch zum Stillstand bringen des Fahrzeuges oder durch eindeutige Zeichen der Vorrang eingeräumt wird. Entscheidungstexte 8 Ob 51/82 Entscheidungstext OGH 29.04.1982 8 ... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs8 BVIII
Rechtssatz: Aus der bloßen Tatsache, daß sich ein bevorrangter Verkehrsteilnehmer einer Kreuzung - noch dazu bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen - mit geringer Geschwindigkeit nähert, kann der wartepflichtige keinesfalls mit der erforderlichen Sicherheit entnehmen, daß der Bevorrangte auf seinen Vorrang verzichten wolle. Entscheidungstexte 8 Ob 68/80 Entsc... mehr lesen...
Norm: StVO idF 6.Nov 1976 §17 Abs4StVO idF 6.Nov 1976 §19 Abs8
Rechtssatz: Durch einen Verstoß gegen das Verbot, an einem vor einer Querstraße gemäß § 18 Abs 3 StVO anhaltenden Fahrzeug vorbeizufahren, wenn die Voraussetzungen für das Vorbeifahren gemäß § 17 Abs 4 StVO nicht gegeben sind, wird der dem Vorbeifahrenden gegenüber dem Querverkehr zukommende Vorrang nicht aufgehoben. Der Verstoß gegen § 17 Abs 4 StVO begründet nur ein Mitverschulden... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs8 BVIIIStVO §38 Abs4
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 19 Abs 8 StVO, dass Anhalten als Vorrangverzicht gilt, findet auf lichtgeregelten Kreuzungen (§ 38 StVO) keine Anwendung. Wer auf einer solchen Kreuzung geradeaus fährt oder nach rechts einbiegt, hat gegenüber dem entgegenkommenden Linkseinbieger Vorrang nach § 38 Abs 4 StVO, auch wenn er bei Freigabe der Kreuzung nicht sofort angefahren ist (vgl 2 Ob 211/78). ... mehr lesen...
Norm: StVO idF 6.StVONov §17 Abs4StVO idF 6.StVONov §18 Abs3StVO idF 6.StVONov §19 Abs8
Rechtssatz: Die Vorrangregeln kommen nur gegenüber einem im Sinne des § 17 Abs 4 StVO zulässigerweise an gemäß § 18 Abs 3 StVO anhaltenden Fahrzeug vorbeifahrenden Fahrzeug zur Anwendung. Entscheidungstexte 2 Ob 55/79 Entscheidungstext OGH 24.04.1979 2 Ob 55/79 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIIdStVO §19 Abs8 BVIIIStVO §20 Abs1 IC2StVO §60 Abs3
Rechtssatz: Verschuldensteilung 3 : 2 zu Gunsten des bei Dunkelheit mit unbeleuchtetem Fahrzeug in ausgeleuchteter Kreuzung relativ zu schnell fahrenden Mopedlenkers im Verhältnis zu einem nach Vorrangverzicht plötzlich wieder anfahrenden Personenkraftwagenlenker. Entscheidungstexte 2 Ob 143/77 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs8 BVIII
Rechtssatz: Wurde ein Vorrangverzicht durch Zum-Stillstand-Bringen des Fahrzeuges erklärt, dann ist es Sache des auf den Vorrang Verzichtenden, sich - allenfalls durch langsames Vortasten - die erforderliche Sicht zu verschaffen, bevor er das beabsichtigte Fahrmanöver ausführt. Er kann auch nicht etwa verlangen, daß ein Verkehrsteilnehmer, der das Zum-Stillstand-Bringen des Fahrzeuges als Vorrangverzicht auffassen durf... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs8 BVIII
Rechtssatz: Der Wartepflichtige darf grundsätzlich nicht annehmen, daß der Vorrangberechtigte auf seinen Vorrang verzichten werde; er darf es aber dann, wenn der Vorrangverzicht zweifelsfrei erkennbar ist. Entscheidungstexte 8 Ob 51/77 Entscheidungstext OGH 20.04.1977 8 Ob 51/77 Veröff: ZVR 1977/253 S 328 8 ... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs8 BVIII
Rechtssatz: Wer sein Fahrzeug an einer Kreuzung in einer Weise zum Stillstand bringt, dass dies im Sichtbereich befindliche Verkehrsteilnehmer als solches wahrnehmen können, muss sein weiteres Fahrverhalten darauf einstellen, dass andere Verkehrsteilnehmer dies als Vorrangverzicht auffassen. Er kann sich nicht darauf berufen, dass er von seinem Standort aus das Herannahen von Verkehrsteilnehmern, die das Zum-Stillstand... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3StVO §19 Abs6 BVIgStVO §19 Abs8 BVIII
Rechtssatz: Beim Freihalten einer Hausausfahrt durch andere Fahrzeuglenker handelt es sich (bloß) um einen nach § 19 Abs 8 StVO zu beurteilenden Verzicht der sich im fließenden Verkehr befindlichen Verkehrsteilnehmer auf den ihnen gemäß § 19 Abs 6 StVO zustehenden Vorrang. Entscheidungstexte 8 Ob 214/76 Entscheidungstext OGH 19... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs8 BVIII
Rechtssatz: Kein Vorrangsverzicht, wenn der nachrangige Fahrer das vorrangige Fahrzeug erst wahrnahm, als es sich nach einem Anhalten schon wieder in Bewegung befand. Entscheidungstexte 2 Ob 169/76 Entscheidungstext OGH 09.09.1976 2 Ob 169/76 2 Ob 174/77 Entscheidungstext OGH 10.11.1977 2 Ob 174/77 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1444 DeStVO §19 Abs8 BVIII
Rechtssatz: Auf den durch öffentliches Recht geregelten Vorrangsverzicht sind die privatrechtlichen Regeln (insbesonders § 1444 ABGB Empfangsbedürftigkeit) unabwendbar. Entscheidungstexte 2 Ob 169/76 Entscheidungstext OGH 09.09.1976 2 Ob 169/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs8 BVIII
Rechtssatz: Ein Verzicht auf den Vorrang kann nicht in Betracht kommen, wenn sich zwei Fahrzeuge nicht im Verhältnis von Vorrangsberechtigtem und Wartepflichtigem gegenüberstehen. Entscheidungstexte 8 Ob 114/76 Entscheidungstext OGH 08.09.1976 8 Ob 114/76 Veröff: ZVR 1977/97 S 142 8 Ob 29/79 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs8 BVIII
Rechtssatz: Durch den Verzicht eines Verkehrsteilnehmers auf "seinen" Vorrang wird der Vorrang anderer Verkehrsteilnehmer, also auch der eines Vorbeifahrenden, nicht betroffen. Die Neufassung des § 19 Abs 8 StVO durch die StVONov 1969 hat der früher gelegentlich in Entscheidungen vertretenen gegenteiligen Auffassung den Boden entzogen. Entscheidungstexte 8 Ob 101/... mehr lesen...
Am 17. 9. 1969 gegen 18.30 Uhr stieß in der St. Julien-Straße in Salzburg der vom Kläger gelenkte PKW mit dem vom Erstbeklagten gelenkten PKW zusammen. Beide Lenker waren auch Halter ihres Fahrzeuges. Der Kläger begehrte Ersatz des Schadens an seinem PKW in der Höhe von S 10.322.-. Er behauptet das Alleinverschulden des Erstbeklagten. Die Beklagten wendeten Alleinverschulden des Klägers ein. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Gericht zweiter Instanz gab der Klage mit A... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs7 BVIIStVO §19 Abs8 BVII
Rechtssatz: Wer die Geschwindigkeit des Fahrzeuges, dem er den Vorrang eingeräumt hat, nicht mit Sicherheit abschätzen kann, darf sein Kraftfahrzeug erst wieder in Bewegung setzen, wenn das bevorrangte Fahrzeug die Kreuzung passiert hat. Entscheidungstexte 2 Ob 269/71 Entscheidungstext OGH 18.05.1972 2 Ob 269/71 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §7StVO §17 Abs1StVo §17 Abs3StVO §19 Abs6StVO §19 Abs8
Rechtssatz: Die im § 17 Abs 3 StVo 1960 aufgstellte Regel ist aus Gründen der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs auch auf den ähnlich gelagerten Fall anzuwenden, daß an freiwillig anhaltenden, also auf den Vorrang verzichtenden Fahrzeugen vorbeigefahren wird, um den Querverkehr aus einer Grundstücksausfahrt udgl nicht zu behindern. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §3 B1fStVO 1960 §19 Abs8 BVIII
Rechtssatz: Hält ein Vorrangberechtigter sein Fahrzeug an, um den Wartepflichtigen vorbeifahren zu lassen, so darf letzterer darauf vertrauen, daß sich auch andere vorrangberechtigte Fahrzeuglenker ebenso verhalten werden (so schon ZVR 1961/29). Entscheidungstexte 2 Ob 268/68 Entscheidungstext OGH 18.10.1968 2 Ob 268/68 Veröff: ZVR... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §19 Abs8 BVIII
Rechtssatz: Der Verzicht eines Fahrzeuglenkers auf einen Vorrang gilt nur für sein eigenes Fahrzeug, nicht auch für andere Verkehrsteilnehmer. Entscheidungstexte 2 Ob 256/67 Entscheidungstext OGH 12.10.1967 2 Ob 256/67 Veröff: ZVR 1968/201 S 319 8 Ob 101/72 Entscheidungstext OGH 30.05.1972 8 ... mehr lesen...