Norm
StVO §3 B1hRechtssatz
Ein Verkehrsteilnehmer, der eine Verkehrsfläche benützt, die überhaupt nicht befahren werden darf, kann sich nicht auf die Vorrangregel berufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0073375Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.08.2018