RS OGH 1978/9/7 2Ob148/78

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Veröffentlicht am 07.09.1978
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Norm

StVO §19 Abs6 BVIa

Rechtssatz

Aus einer geringfügigen Bewegung eines Fahrzeuges ist nicht darauf zu schließen, daß es ohne Beachtung des Vorranges aus der Parkfläche auf die Fahrbahn zurückstoßen und andere ernstlich behindern werde.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 148/78
    Entscheidungstext OGH 07.09.1978 2 Ob 148/78

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0074492

Dokumentnummer

JJR_19780907_OGH0002_0020OB00148_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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