Norm
StVO §19 Abs6 BVIaRechtssatz
Fahrzeuge, die eine noch im Bau befindliche und nicht für den öffentlichen Verkehr freigegebene Verkehrsfläche benützen, können nicht als Fahrzeuge im fließenden Verkehr im Sinne des § 19 Abs 6 StVO angesehen werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0074500Dokumentnummer
JJR_19730302_OGH0002_0110OS00004_7300000_001